meine tochter hat sich in der schule den arm gebrochen, ihr war auch übel, kreislauf auch nich ok, meine frau wurde von der sc hule angerufen, rannte sofort von ihrer arbeit los, hatte u.a. geld dort liegen lassen. die schule sagte, kein problem, es gibt ja gutscheine, die dann später mit der unfallkasse der schule abgerechnet werden. schule rief taxiunternehmen an, wies am telefon schon auf diesen gutschein hin und erwähnte auch, dass es sich um ein verletztes kind handelt, das ins krankenhaus muss. das taxiunternehmen sagte, kein problem... taxifahrer kam und weigerte sich kind und mutter für den gutschein zum kh zu befördern und verschwand wieder. taxiunternehmen war entsetzt, schickte dann einen neuen fahrer, der sehr freundlich war und sich erstmal nach dem kind erkundigte, gutschein oder geld waren ihm völlig egal...

kann man jetzt diesen "bösen"taxifahrer zur verantwortung ziehen? ist das unterlassene hilfeleistung? anzeigen?