Darf mir die Fahrstunde in Rechnung gestellt werden oder handelt es sich um eine Abzocke, gegebenenfalls auch Erpressung?

Am 17. Dezember hätte ich eine Fahrstunde gehabt (90€), jedoch habe ich diese am 09. Dezember schriftlich abgesagt, in dem Schreiben stand desweiteren drinnen, dass ich auch gerne die Fahrschule wechseln würde und dementsprechend habe ich meine Ausbildungsbescheinigung verlangt. Am 17. Dezember kam dann ein Anruf meines Fahrlehrers, welcher meinte, er hätte nie einen Brief bekommen und er würde mir den Berag von 90 Euro in Rechnung stellen. Ich habe aber sicherlich den Brief am 09. Dezember in den dafür vorgesehenen Briefkasten geworfen. Anfang 2016 kam dann ein Schreiben des Fahrlehrers, in dem stand, dass ich erst die Ausbildungsbescheinigung bekomme, wenn ich die 90 Euro zahlen werde. Meiner Meinung nach ähnelt diese Aussage einer Erpressung? Denn ohne die Ausbildungsbescheinigung kann ich die Fahrschule nicht wechseln. Heute hatten meine Eltern ein weiteres Gespräch mit dem Fahrlehrer. Nachdem meine Eltern bestärkt haben, dass der Brief rechtzeitig abgegeben worden ist, hatte er eine neue Ausrede parat. Er sagte, dass man Fahrstunden nur persönlich absagen kann. Darauf habe ich sofort in meinen Unterlagen nachgeschaut, welche er mir zu Beginn ausgehändigt hat. Darin steht, dass "... mindestens 2 Tage vor dem Termin beim Fahrlehrer (nicht über SMS oder Facebook) abgesagt werden...". Hierbei ist nicht die Rede von einer persönlichen Absage, ausgegrenzt wird nur die Absage über SMS oder Facebook. Seine Ausreden hören sich für mich sehr fingiert an und bloß, weil er seinen Briefkasten nicht leert oder seine Anforderungen nicht ausreichend definiert, werde ich den Betrag von 90 Euro nicht zahlen.

Wie seht ihr den Sachverhalt? Handelt es sich um eine Abzocke oder gar um eine Erpressung? Wie steht im Allgemeinen die rechtliche Lage? Vielen Dank und mir freundlichen Grüßen!

Betrug, Geld, Recht, Abzocker, Erpressung, Fahrlehrer, Fahrschule
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