Minderjährig aber Volljährigen Freund?
Hallo, wenn Jemand mit 17 einen Partner hat,der über 18 ist,können die Eltern der/des Minderjährigen rechtlich in Irgendeiner Weise gegen diese Beziehung oder den volljährigen Partner vorgehen?
7 Antworten
Solange du nicht volljährig bist, bestimmen deine Eltern deinen Aufenthaltsort - das kann ein Verbot des Umgangs mit bestimmten Personen einschließen. - Auch das Jugendamt kann nichts dagegen machen, wenn die Regelung zu deinem Besten gewählt ist.
In begründeten Fällen könnten Erziehungsberechtigte eines nicht Erwachsenen,einem Erwachsenen ein Umgangsverbot erteilen.Dieses Umgangsverbot kann gerichtlich angefochten werden.Der Minderjährige kann seine Umgangsrechte beim Jugendamt geltend machen.Umgangsverbote sind regelmäßig dann zulässig,wenn eine Gefährdung eines Jugendlichen durch den Erwachsenen begründet werden kann.Dies können Alkohol/Drogenkosum ,wie Verleitung zu Straftaten sein,bzw.der Erwachsene ist ein schlechtes Vorbild.Mit 17 ist man annähernd erwachsen,so das es schon erhebliche Gründe für ein Umgangsverbot geben muss.Das Jugendamt kann eine Gute Beratung sein,und auch vermitteln wirken zwischen den Eltern und der Jugendlichen selbst.LG
solange du nicht 18 bist, können deine eltern dich mit hausarrest quälen bis zum gehtnichtmehr(beispielsweise). aber vom gesetz her ist das völlig rechtens. uuunnnd............. deine eltern können dir den kontakt verbieten(solange sie irgendeinen grund finden.) mit 18 allerdings bist du FREI
Jaaaaa was soll man dann schon einer erwachsenen (!!) Frau sagen..
Wenn die Frage die Möglichkeit einer Anzeige auf Verführung Minderjähriger beinhaltet so lautet die Antwort nein.
Einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen über 16 jahren und Erwachsenen auch über 21 Jahren ist nicht strafbar wenn keine Zwangslage ausgenutzt wurde oder die der Minderjährige für sexuelle Dienstleistungen bezahlt wurde.
Nur, wenn von diesem Partner ernsthafte Probleme ausgehen, dh er ist stadtbekannter Schläger oder Drogendealer.
Ansonsten...der Aufwand wäre so groß, dass am Ende die minderjährige Person wahrscheinlich zwischenzeitlich 18 wird und dann ist eh zu spät ;)