Wie ist die Rechtslage, wenn eine Gemeinde ein Grundstück öffentlich nutzt (Deponie), das später von Privat ersteigert wird (nach Insolvenz des vorherigen Betreibers, ebenfalls Deponie ). Im Grundbuch ist kein Nutzungsrecht o.ä. eingetragen. Muss die Gemeinde hier nicht irgendein Entgelt zahlen? Geht das so? Klingt nach Enteignung. Oder gibt es da eine Vorschrift, nach der der private Grundstückseigentümer das dulden muss (der im übrigen auch Grundsteuer zahlt!)