Ich besitze den Büroschlüssel eines ehemaligen Auftraggebers. Wir haben uns nicht einvernehmlich getrennt (ohne mein Verschulden!). Bisher hat er nicht nach dem Büroschlüssel gefragt. Persönlich möchte ich den Schlüssel nicht zurückbringen. Der Zeitaufwand wäre zu groß. Wenn ich den Schlüssel per Einschreiben sende, könnte er mir unterstellen, der Schlüssel sei nicht im Briefumschlag gewesen (er ist so bösartig) und würde mir den Erhalt vermutlich nicht schriftlich bestätigen. Wenn ich die Rückgabe aber nicht durch seine schriftliche Bestätigung nachweisen kann, könnte es schlimmstenfalls dazu kommen, dass ich in einem größeren Bürohaus eine neue, gesamte Systemschließanlage bezahlen müßte. Das Risiko möchte ich nicht eingehen.
Daher meine Fragen: Habe ich eine sogenannte "Bringschuld", also muß ich ihm den Schlüssel zurückliefern? Oder kann ich darauf bestehen, dass er den Schlüssel per Kurierdienst mit schriftlicher Empfangsbestätigung nach Schlüsselübergabe an den Kurierfahrer bei mir abholen läßt? Oder gibt es eine dritte Möglichkeit? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.