Eine Frage an die Juristen unter Euch.

Gibt man im Internet die Begriffe „Feuerwehr + Ordnungsamt + Amtshilfe“ ein, bekommt man eine Vielzahl an Berichten, welche behaupten, die Feuerwehr habe für das Ordnungsamt Amtshilfe geleistet.

Nun meine Frage: Kann die Feuerwehr Amtshilfe im Sinne des VwVfG für das Ordnungsamt leisten?

Amtshilfe können nur einzelne Behörden untereinander leisten – und sicher ist auch, dass im verwaltungsorganisatorischen Sinne die Behörde hier der Bürgermeister der Stadt X ist. Demnach ist eine Amtshilfe ausgeschlossen….

Allerdings bezieht sich das VwVfG ja nicht auf dem verwaltungsorganisatorischen Begriff Behörde, sondern auf den Begriff im funktionalen Sinne. Hiernach wären es dann beides eigenständige Stellen (eigenes Personal + eigene spezielle Ausstattung + verschiede Grundlage des öffentlichen Rechts) und damit Behörde im engeren Sinn des VwVfG...? Amtshilfe demnach möglich?