Beinbruch im Kindergarten, Schutz vor späteren Folgen?

Hallo, mein Kind ( 1 3/4 Jahre jung ) ist im Kindergarten vom Fenstersims gestürzt. Wir wurden Telefonisch darüber informiert, da sein knöchel dicker wurde. Ich hab meine Arbeitsstelle vorzeitig verlassen um den kleinen entgegenzunehmen. Entscheidung vor Ort, direkt mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Die Kita hat vor Ort behauptet er wäre vom Podest gestürzt, am Telefon aber vom Fenstersims ( sei es drum, der raum mit dem Podest ist erst für 4jährige und Ältere ) Im Krankenhaus wurde nun folgendes diagnostiziert. Unterbein Fraktur, rechtes Bein, beide Knochen druchgebrochen, recht weit unten nahe dem Fuß. Der kleine tut mir so leid, der ist so fröhlich tanz und badet liebend gern, rennt immer rum, und nun sowas ! Ich hab schon viel geweint heute deswegen, aber es mir vor dem kleinen immer verkniffen. Er wurde nun Operiert, ist auch gut verlaufen, 3 fach geschient und wird wahrscheinlich wieder komplett genesen. Ich und mein Arbeitsausfall sind mir vollkommen egal. Wichtig ist mir die Zukunft meines Kindes ! Wenn er irgendwann später wegen diesem Bruch , dinge nicht machen kann, im Beruf keine Chance hat, oder oder. Wer haftet dafür ? Muss ich den Kindergarten Anzeigen ? Und muss ich den Kindergartenplatz weiter bezahlen, obwohl er Aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht garnicht hingehen kann für die nächsten Monate ?

Wichtig ist mir allerdings hauptsächlich, wie Schütze ich mein Kind beim Staat vor Folgeschäden oder Einschränkungen ?

Gesundheit, Rechtsanwalt, Verletzung, Recht, Jura
Frage zum Bundesliga Urheberrecht auf Youtube?

Hey Leute, ich hab dir Frage zum Thema fußball Bundesliga Urheberrecht: Und zwar war ich letztens bei einem Fußball Spiel des FC Augsburg. Dabei habe ich die zwei Tore ganz zufälliger Weise mit meiner Digitalkamera gefilmt (lumix dmc Tz22 oder so) also keine Professionelle Kamera... Eines der zwei Tore war das Spektakuläre Torwarttor von Marwin Hitz, weshalb ich dieses Video natürlich sofort veröffentlichen wollte, weil die Emotionen und die Stimmung nach dem Tor einfach gigantisch waren! Dann hab ich das Video hochgeladen, nach 23 Stunden schon 60tsd Klicks bekommen und bääm hat es die Bundesliga gesperrt weil ich anscheinend ihr Audiovisuelles Material verwendet habe? Aber das hab ich doch garnicht weil ich doch die Aufnahmen selber mit meiner Digicam aufgezeichnet habe... Also hat doch die Bundesliga 0,0 Rechte an meinem Video oder? Mein Video ist 2:00 lang, und besteht einzig und allein aus den zwei Clips der Tore. Da ich der Meinung bin das die Bundesliga es fälschlicherweise Gesperrt hat, hab ich natürlich gleich Revision eingelegt, und dann war das Video nach ner Woche auxh wieder frei Aufrufbar- bis heute... Heute ist es schon wieder gesperrt worden... Aber warum? Eigentlich hat die Bundesliga an meinen eigens erstellten Aufnahmen aus dem Stadion keinerlei Rechte, oder lieg ich da etwa falsch? Bitte um Hilfe! Danke

YouTube, Fußball, Rechtsanwalt, Urheberrecht, Bundesliga, Gericht, Rechtsstreit
Darf Vermieter die Räume betreten?

Hallo Zusammen,

ich habe nun endlich eine neue Wohnung gefunden, muss aber noch bis 1. Juni in meiner alten ausharren. Es gibt ja reichlich Ärger mit dem Vermieter weswegen wir ihn bereits angezeigt haben.

Hier mal die Situation:

Ich wohne in einer Haus-WG. Das Haus ist alleinstehend. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus und es gibt keine weiteren Wohnungen in diesem Haus.

In dieser Haus WG wohnten bis vor 5 Wochen noch 5 Personen. Unser Vermieter hat uns allen gekündigt. Nun bin noch ich und eine weitere Bewohnerin übrig. In der WG gab es keinen Hauptmieter. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag steht:

"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"

Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.

Ziehen die anderen Bewohner jetzt aus - wie ist das dann? Darf der Vermieter in das Haus? Oder sind diese Gemeinschaftsräume mir als Einzelperson vermietet und er hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen? Die bereits leeren Zimmer, aus denen die anderen ausgezogen sind, sind abgesperrt. Zu denen habe und will ich auch keinen Zutritt haben. Darf der Vermieter jetzt einfach so ins Haus, weil die anderen Zimmer leer stehen? Ohne meine Zustimmung?

Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann. Ändert sich etwas anderen Rechtslage für mich, wenn die anderen jetzt alle ausziehen?

Danke für eure Hilfe

Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, WG
Fitnesstudio erhebt Servicepauschale NACH Vertragsende!

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrag im Fitnesstudio ging bis zum 05.03.2015. Im März war noch einmal die Servicepauschale (für die Trainingsbetreuung) von 19,90€ fällig. Diese hat das Fitnesstudi, mit der Begründung, dass es egal sei wie lange man im Quartal (in diesem Fall nur 5 Tage) noch Mitglied ist, von meinem Konto abgebucht. Das heißt ich habe für März, April & Mai mitbezahlt. Ich habe dieser Lastschrift widersprochen, da ich es nicht einsehe für 2 weitere Monate zu zahlen! Ich habe dem Fitnesstudio angeboten den Betrag zu dreioteilen und 6,33€ für den Monat März zu bezahlen! Dies lehnte der Betreiber wehement ab und sagte, dass dies schon aufgrund des neuen Mindestlohnes indiskutabel sei! In meinem Vertrag ist schwammig aufgeführt: "Eine Servicepauschale wird alle 3 Monate fällig!" Weiter steht dort nichts über die Servicepauschale. Die AGB habe ich nie zu lesen bekommen und sind auch auf der Homepage des Studios nicht ersichtlich! Sachverhalte, die darüber hinaus im Vertrag nicht eindeutig geregelt sind und nicht im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen wurden, haben ich doch nicht unterschrieben und sind für Sie daher nicht bindend? Oder sehe ich das falsch?

Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder ist das wegen 19,90€ lächerlich? Dazu muss gesagt werden, dass ich Studentin bin und im Monat leider nicht mehr als 184€ Kindergeld bekomme! Deshalb sind 19,90€ viel Geld für mich! (Würde die Beratung des Anwalts gratis erhalten)

Vielen lieben Dank im Voraus!

Fitnessstudio, Betrug, Rechtsanwalt, Anwalt, Vertragsrecht
VSR-Verlag - Abo-Abzocke! Widerruf

Hallo, ich habe bezüglich meines Problems mit dem VSR-Verlag einen Widerruf geschrieben. Hier die Frage mit dem ursprünglichen Problem: https://www.gutefrage.net/frage/vsr-verlag---abo-abzocke?

Nun meine Frage: Kann ich den Widerruf so einschicken? Das mit der Straße habe ich nur reingeschrieben, damit die mir da stattdessen nicht doch irgendeine Zeitung schicken. Ist die Schilderung des Vorgangs zu viel?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen oben genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist. Ich wurde am 7.3.2015 in einer Fußgängerzone bezüglich eines Gutscheines angesprochen und gab dem Mann meine Daten. Allerdings war da von einem Gewinnspiel oder gar einem Abo gar keine Rede, sondern die Adresse bräuchte man nur für die Statistik. Die Frage, ob ich irgendwelche Post bekommen würde, wurde verneint. Ich gab weder eine Bankverbindung, noch meine Unterschrift. Bei meiner nachträglichen Prüfung des Durchschlags fiel mir auf, dass meine Daten für ein Zeitschriftenabonnement eingetragen wurden und dass dort meine Unterschrift gefälscht wurde. Meine dort von dem Mann angegebene Straße war falsch geschrieben, dort stand "Ullan Straße" statt meiner richtigen Straße, welche sie im Briefkopf entnehmen können. Durch oben genannte Tatsachen ist dieser Vertrag nichtig. Sollten Sie diesen Widerspruch nicht anerkennen, werde ich die Sache an meinen Rechtsanwalt geben und Anzeige wegen Urkundenfälschung und arglistiger Täuschung erstatten.

Wie ist das so?

Ich werde den Widerruf natürlich per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Danke schon mal!

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Fälschung, Widerruf, Abzocker, Urkundenfälschung, Abonnement
Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!

Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.

Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.

Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!

Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.

Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.

Vielen Dank im vorraus

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Kostenfestsetzungsantrag - Scheidung -

Hallo ihr Lieben,

ich bin momentan einfach nur verzweifelt und suche nun hier einen Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.

Und zwar bin ich in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.. in einem Betrieb, wo ich mir meistens alles selbst beibringen muss..

Nunja, seit Wochen liegt auf meinem Schreibtisch der Auftrag ''Kostenfestsetzungsantrag''. Dieses Wort sagt mir leider gar nichts und ich weiß mir auch einfach nicht mehr zu helfen.

Zudem habe ich dann auf meinem Schreibtishc die gewisse Akte liegen, in der es um eine Scheidung ging - beide kein VKH.

''überprüfen wir, ob Sie eventuell noch Gerichtskosten der Gegenseite erstattet bekommen - bitte teilen Sie uns hierzu mit, welche Gerichtskosten eingezahlt worden sind und ob Sie von Gericht evtl. etwas zurück gestattet bekommen haben", war die Mitteilung. Zudem habe ich dann natürlich die Belege in welcher Höhe Gerichtskosten der Mandantschaft gezahlt wurde.

Ich habe nun leider gar keine Ahnung, wie und ob man einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellt. Wenn man im Betrieb fragt, wird keinem geholfen und es wird nur verlangt, dass ich es nun endlich durchführe. In der Schule sind wir leider auch noch nicht so weit, sodass ich dort schlauer werde. Eine Vorlage aus einem anderen Fall habe ich leider ebenfalls nicht.

Ich hoffe hier einfach, dass mir einer schnell und einfach helfen kann.

Liebe Grüße. Nina.

Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Scheidung, Gericht, Kosten, Rechtsanwaltsfachangestellte
Semesterticket gefälscht, die Aussage bei der Polizei

Hallo zusammen,

vor ein paar Monaten bin ich mit verfälschtem Anschlussticket im Zug erwischt worden. Ich bin noch Studentin. Der Ticket wurde von Shafner eingenommen (ist auf dem computer mit Hilfe des Scanners gemacht, also "professionel".

Heute habe ich einen Brief "Vorladung" von der Bundespolizeidirektion bekommen, in dem steht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich gem. §§ 263, 267 StGB eingeführt werde. Zudem steht noch "Nach §163a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen und zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Aus disem Grund bitte ich .... das Zimmer...in der folgenden Dienststelle aufzusuchen." Dazu hätte ich einige Fragen: 1) Wie soll ich mich auf die Vernehmung vorbereiten? Ich möchte alles klar stellen, wie es war und zeigen, dass ich diese Tat bereue. 2) Darf ich darum beim Sachbearbeiter darum bieten, in den nächsten 2 Tagen zu Vernehmung kommen (muss nähmlich in 3 Tagen für 2 wochen zu Eltern fliegen)und laut dem Vorladung muss ich erst in 5 Tagen hin. Ich habe bis jetzt for, ihn heute noch anzurufen, sobald er im Dienst ist.

4) Kann ich aus der Situation selbst raukommen ohne einen Anwalt zu beantragen?

Ich bitte Euch sehr um die rasche Antworten. Danke mehrmals im Voraus.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Semesterticket
Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss

Guten Abend,

ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?

Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.

Lieben Gruß!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

folgendes: ich bin ALG II empfänger und hätte somit theoretisch einen anspruch auf befreiung vom rundfunkbeitrag. nun ist es so, dass die damen und herren dort meinen antrag und die nötigen nachweise ignoriert haben und mir zunächst eine zahlungsaufforderung schickten - ich dachte, sie versuchen es auf "dummfang" und habe darauf nicht weiter reagiert, lediglich meine unterlagen (die ich zuvor kopiert hatte) erneut und diesmal per einschreiben dorthin geschickt. scheinbar zu spät, denn nun bekam ich post vom gerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel gegen mich.

der gerichtsvollzieher meinte, dass er da gar nichts machen kann, ich solle zum amtsgericht gehen, denen die sachlage schildern und dann ist das amtsgericht als vollstreckungsgericht befugt, den auftrag einzustellen. beim amtsgericht erfuhr ich dann, das dies nicht so ist und dass ich beim verwaltungsgericht klagen müsste - ewiges hin und her. der gerichtsvollzieher aber meinte, dass nach ablauf der frist (16.02) bereits ein termin zur abgabe der vermögensauskunft ausgesprochen wird (ehemals eidesstattliche erklärung) - das kann ich mir keinesfalls erlauben, da ich dann nicht kreditwürdig bin, aber für ein bevorstehendes studium einen studienkredit aufnehmen muss.... habe dem gerichtsvollzieher dann in letzter minute doch das geld überwiesen, aber es kamnatürlich nicht mehr fristgerecht am 16.02. an, sondern sicher erst einen tag danach (17.02).

weiß jemand zufällig, ob ich da auf kulanz hoffen kann oder wird es wegen der nicht eingehaltenen frist weitere konsequenzen geben (abgabe der vermögensauskunft, bspw.) und wie kann ich allgemein erreichen, dass mich der "beitragsservice" befreit - wie gesagt, reagieren die nicht auf meine post und auf mails und anrufe gleich gar nicht. vielen dank für jeden hinweis und rat,

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
Krähenfütterung mit Erdnüssen und ein machtloser Anwalt?

In unserer Wohnanlage (größtenteils von privaten Eigentümern bewohnt) gibt es zwei recht renitente Hausbewohner, die permanent großflächig Erdnüsse ausstreuen. Beschlüsse von Eigentümerversammlungen oder Anschreiben durch die Hausverwaltung lassen vor allem eine Bewohnerin (die obendrein auch noch dem Verwaltungsbeirat angehört) völlig unbeeindruckt. Täglich schmeißt sie haufenweise Erdnüsse von ihrem Balkon auf die Grünflächen und seitdem die Laubbläser nicht mehr aktiv sind, sammeln sich Erdnüsse und Schalen immer weiter an. Und der Krähen werden immer mehr. Der Anwalt, der von der Hausverwaltung mit diesem Thema beauftragt wurde, schreibt in einer Antwortmail nur: "In der Sache selbst haben wir Ihre Mail zum Anlass genommen uns nochmals an Frau S. zu wenden um Frau S. auf die ganze Problematik hinzuweisen. Wir haben auch angesprochen, dass durch die Fütterung der Vögel insbesondere mit Erdnüssen die Gefahr von Ungeziefer deutlich erhöht wird. Erdnüsse dürften auch nicht die richtige Nahrung für Vögel sein. Auch wurde der Hinweis auf die erhöhte Verschmutzung der ganzen Anlage verwiesen.

Wir haben auch nochmals gebeten von der Fütterung der Vögel Abstand zunehmen.

Auf der anderen Seite ist es auch für den Unterzeichner nicht möglich die Fütterung der Vögel zu verhindern. Die WEG bzw. die Hausverwaltung müsste konkret den Nachweis führen können, welche Person wann und was als Vogelfutter hingeworfen hat. Falls es im schlimmsten Fall zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, tragen die Kläger die Beweislast wann wer wie die Vögel gefüttert hat."

Also ist die Hausgemeinschaft wirklich machtlos???

Rechtsanwalt, Hausverwaltung, Vogelfütterung
Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

Beratung, Telefon, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Gebühren, Recht, Anwalt, Rechtsberatung
W-Seminararbeit Zweitkorrektur

Hallo!

Folgender Sachverhalt. Ich mache gerade mein Abitur in Bayern, und habe heute meine W-Seminararbeit erhalten. Mit der Note der W-Seminararbeit bin ich einigermaßen zufrieden. Was aber gar nicht geht ist die Note meiner Präsentation der Arbeit. Zur Arbeit an sich: Ich habe 10 Punkte bekommen. Die Begründung dafür: Fehlende mathematische Herleitung meines Themas. In Ordnung, kann ich mit leben! Dann zur Präsentation: Die Theorie hatte ich anschaulich wiedergegeben (Meine Zuhörer meinten danach, sie hätten es prima verstanden!), auf eine mathematische Herleitung hatte ich auch hier verzichtet. Zum Abschluss wollte ich den Zuschauern die Thematik nochmal in der Praxis zeigen, das Experiment dafür scheiterte aber.

Jetzt das Problem: Der Lehrer gibt mir auf die Präsentation gerade einmal 8 Punkte! Anmerkung von ihm: "Thematik wurde den Zuschauern sehr anschaulich erklärt, es gibt aber einen großen Fehler: Das Experiment hat nicht funktioniert" (Zitat sinngemäß) 7 Punkte Abzug wegen eines gescheiterten Experiments empfinde ich etwas übertrieben. Deshalb habe ich ihn darauf angesprochen. Er meinte weil die mathematische Herleitung fehlte, hätte er mir sowieso höchstens 12 Punkte gegeben. Dann hat er mir also 4 Punkte für ein gescheitertes Experiment abgezogen! Mal ganz abgesehen davon, dass er meiner Meinung nach die fehlende mathematische Herleitung sowieso nicht auch noch bei der Präsentation bemängeln darf. Denn wenn ich es schon nicht in der Arbeit selbst behandelt habe, warum sollte ich es dann im mündlichen bearbeiten? Kann er mir so etwas also wirklich zweifach bewerten?!

Ich würde meine Arbeit gerne zweitkorrigieren lassen. Ist das möglich? An wen muss ich mich wenden? Kann ich auch die Note meiner Präsentation anfechten?

Mit freundlichen Grüßen Lurchi!

Schule, Rechtsanwalt, Noten, Recht, Abitur, Gymnasium
Nicht geliefertes Bett - Schadensersatz?

Ich habe ein Bett im Internet bestellt, welches nach 6 Wochen per Spedition geliefert werden sollte. Dies war im Oktober. Als ich Ende November keinen Anruf von der Spedition bekommen hatte, rief ich an. Die sagten, dass es bis Februar dauern würde, da sich das Lager irgendwo hin verschieben würde. Ich sagte okay und nahm 30 Euro Rabatt an. Ein paar Tage später sagten sie, dass sie es in 2 Wochen liefern können aber per DHL. Wie auch immer das funktionieren sollte?

Dann stand nach 2 Wochen "Bestellung zugestellt" und ich rief an, da ich natürlich kein Bett hatte. Die sagten, dass es auf dem halben Weg wieder zurück geliefert wurde. Es wäre jetzt nicht mehr lieferbar. Ich sagte, dass das Bett doch existiert, wenn es schon auf dem Weg war und sie sagten dass ich nun bis Dezember warten soll. Ich sagte wieder okay, da ich wissen wollte, wie es ausgeht. Im Dezember kam nichts, ich rief an. Es kommt Ende Januar. Nun rief ich vor einer Woche an, wo man mir sagte, dass ich diese Woche einen Anruf von der Spedition bekommen soll und es Mitte Februar kommen soll.

Jetzt bekam ich eine Email, dass es nicht geliefert wird und ich die Wahl zwischen Auszahlung und Neubestellung hätte. Es ist echt lächerlich, aber nun bin ich angestachelt dagegen an zu gehen.

Nun liege ich seit Oktober auf einem Ledersofa als Bett, welches nicht auszuziehen ist und bekomme Rückenschmerzen und nicht genug Schlaf.

Meine Eltern möchten nun rechtlich gegen an gehen, nachdem wir eine Frist von 30 Tagen per Post senden, wenn bis dahin nichts kommt.

Was kann man daraus noch ziehen? Sogar Schadensersatz? Schließlich geht es um ein Bett und nicht um ein Regal!!

Im Internet finde ich keinen ähnlichen Fall. Danke für alle Antworten.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Bestellung, Lieferung
Bitte Bitte dringend Ratschlag ... Inkassoforderung? Sky?

Hallo,

Ich habe damals von 2013 bis 2014 ein Sky Abonnement gehabt. Dieses habe ich damals zum 30.6.2014 gekündigt. In der Kündigung und damals hieß es, ich solle Smartcard und den Reciever zurück senden. Dies habe ich auch getan. Die Festplatte habe ich behalten da davon nicht die Rede war. Zum 1.7 bin ich dann in meine neue Wohnung gezogen. Da das Thema mit der Kündigung und dem zurücksenden der Artikel für mich erledigt war habe ich Sky natürlich nicht meine neue Anschrift gemeldet.

Als ich gestern beim Umzug meiner Mutter geholfen habe ... übergab diese mir 3 Briefe. 1 x Inkasso 2 x Rechtsanwalt. Im Umzugsstress hatte sie es leider versäumt mir diese zu übergeben. 224.70 Euro ! Davon Schadensersatz, Inkasso und Rechtsanwalt. Der besagte Rechtsanwalt schrieb mir Anfang des Jahres eine SMS. Eine Suche bei Google ergab : unseriöse Nummer nicht reagieren.

Völlig entsetzt rief ich bei Sky an. Die Forderung sei korrekt. Nun zum eigentlich Punkt: Aufgrund meines Umzüge und keinem Nachsendeauftrag kamen sämtliche Mahnungen von Sky zurück. Ich konnte nicht mal reagieren. Trotz der nicht erhalten Mahnungen ging alles an das Inkasso. Dieses machte eine Adressermitlung und siehe da die Anschrift meiner Mutter kam heraus wo ich nun 4 Jahre nicht mehr gemeldete bin. Und wie bebereits beschrieben versäumte sie mir die Briefe zu übergeben ?

Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich aus Verzweiflung behauptete die Festplatte ebenfalls zurück geschickt zu haben.

Ich brauche dringend einen Rat ... Ist das überhaupt rechtens Inkasso ohne eine Mahnung und schreiben an Adressen wo ich nicht wohnhaft bin. Soll ich zugeben das ich die Festplatte habe und sie zurück schicken und verlangen von den Kosten abzusehen ? bitte helft mir ... ich bin da echt verzweifelt.

Danke

Rechtsanwalt, Sky, Inkasso, Mahnung
Anzeige zurückziehen lassen? Bzw Gegenanzeige

Hallo, ich habe leider ein kleines Problem. Also ich habe über Facebook ein paar Schuhe verkauft, und einen Tag nach Eingang des Geldes als Päckchen verschickt (versicherter Versand war auch auf Nachfrage nicht gewünscht) Die Schuhe wurden Freitags verschickt und Montags hatte ich nun eine Nachricht von der Käuferin das die Schuhe noch nicht da wären und sie nun Anzeige gegen mich erstatten würde. Ich habe ihr daraufhin den einlieferungsbeleg geschickt und gesagt das es mit der Post nun auch etwas länger duern kann und es ja erst zwei Werktage her ist. Ich habe dann erst nach mehrmaliger Nachfrage erfahren das die Schuhe erst gestern (Freitag) angekommen sind aber sie die Anzeige nun nicht mehr zurückziehen kann (die Polizei hat ihr wohl gesagt das sie es einfach laufen lassen soll). Ich weiß nun nicht was ich tuen soll. Ich weiß nicht in welche Richtung der Antrag geht, also ob Betrug oder nicht. Soll ich mir einen Anwalt suchen und einen Gegenazeige stellen (wegen falscher Verdächtigung) und/oder mit einem Anwalt darüber reden? Ich habe auch einen Kurztrip nach London in zwei Wochen gebucht und weiß nicht, in wie fern ich diesen wahrnehmen kann und wenn nicht und ich sollte auf den Kosten sitzen bleiben (Hotel, Konzertekarte, Flug insgesamt um die 350€) ob ich da irgendwie gegen die Vorgehen kann, da die Anzeige nicht gerechtfertigt ist. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Anzeige
Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Mordruf! Was soll ich denn tun!?

Wie viel muss man ungefähr bezahlen, wenn man jemand wegen Mord-ruf bei Polizei anzeigen oder zur Rechtsanwalt gehen ? Was kann ich denn tun,meine Familie würde von viele Leute beleidigt, die wir nicht mal kennen und sie verbreitet über die Sache über uns, welche überhaupt nicht stimmt ist und es macht mir einfach angst, weil außer Beleidigung wollen sie sogar unsere Familienfoto hochladen, damit die Unbekannte uns in die Strasse erkennen... Obwohl wir mit der Täter schon darüber geredet haben, sie hören nicht auf und tut so als ob sie wirklich nett ist und schreiben sogar bei ihre Status ,dass sie unsere foto nicht hochladen will, weil sie an mich und meine Familie denkst. Aber ganz ehrlich wenn sie nett ist wieso hab sie denn es geschrieben, was überhaupt nicht stimmt ist, wir haben das einfach gelassen, weil wir dachten,dass esnur Unsinn und machtlos ist, was man nicht beachtet muss... aber langsam geht es zur die Nerven, die Leuten in der Näh von sind Missverständnis und reden auch über unsere Privatleben. Sie hat unsere Laden bei ihrer Status erwähnt und viele Leuten meinten, sie werden zur uns gehen und unsere Laden stören. Sie lass uns nicht in Ruhe. Ich bin jetzt so enttäuscht von ihr und weiß echt nicht, was ich jetzt tunen soll? Zählt das überhaupt an Mordruf, wenn wir zur Rechtsanwalt gehen und wir Recht haben, zahlen der Täter die Rechnung bei der Reichsanwalt oder müssen wir es übernehmen ???

Bitte meine Frage beanworten :(( es hilft mir wirklich sehr viel :(

Mobbing, Rechtsanwalt, Geld, Stress, Polizei, Anzeige, rufmord, Strafe
Mit 32 noch Volljurist werden?

Hallo liebe Leute,

erstmal kurz zu mir. Ich habe in der Jugend wie wahrscheinlich die meisten kein grosses Interesse an der Schule und Ausbildung gehabt. Dadurch auch nur den Hauptschulabschluss erreicht, keine Ausbildung bekommen und mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten. Inzwischen bin ich 31 habe 3 Kinder bin verheiratet und habe in 4 Ländern gelebt und spreche 4 Sprachen fliessend. Habe letztes Jahr die allgemeine Hochschulreife als externer Schüler nachgeholt (Abiturnote 1,2) obwohl alle vorher sagten ich schaffe das eh nicht. Bin zu alt oder sonstige Vorurteile. Ich habs einfach durchgezogen und habe geschafft. Jetzt kommen wieder gleichen Leute die auch vorher gezweifelt haben und erzählen mir ich sei zu alt zum Studieren oder ich Schiffs nicht usw. =) Ich würde gerne eure Meinung dazu hören. Mein Traum war es schon immer als Rechtsanwalt zu arbeiten. Eine eigene Kanzlei zu gründen mit anderen oder mich einer bereits bestehenden anschliessen. Der Staatsdienst hat mich nie interessiert. Lohnt es sich eurer Meinung nach in meinem Alter noch Jura zu studieren? Viele meiner bekannten meinen das ich danach keinen Job finden werde als Rechtsanwalt da ich keine Erfahrung habe und zu alt bin im Vergleich zur Konkurrenz. Sie empfehlen mir Wirtschaftsjurist Bachelor zu machen und dann bei einem Unternehmen in der Rechtsabteilung anzufangen. Weil es nicht so lange dauert wie z.B Volljurist zu werden aufgrund des 2 jährigen Referendariats. Was meint Ihr dazu?

Lieben Gruß Daniel

Studium, Rechtsanwalt, Universität
Rechtsanwalt fordert Geld ohne Leistung

Guten Tag liebe Community, kurz die Vorgeschichte.

Ich habe im Jahre 2013 ein Brief von einem Anwalt bekommen (Gegner). War damit überfordert und habe einen Anwalt über die Google Suche kontaktiert und dort um Rat gebeten.

Die Antwort kam per Email, woraufhin ich (ausdrücklich) vom Anwalt in der Email erwähnt UNVERBINDLICH die Abmahnung der Kanzelei (Gegner) zusenden solle um sich ein Überblick zu verschaffen. Das habe ich getan, ein Tag später konnte ich mich privat mit dem Anwalt des Gegners einigen. Ich habe dem von mir kontaktierten Anwalt dies auch mitgeteilt und ihm für die Hilfe bzw. für die Anworten auf meine Email / Anfrage gedankt.

Zwei Tage später kontaktiert mich der Anwalt des Gegners und fragt mich, warum ich denn einen Anwalt beauftragt hätte obwohl wir uns geeinigt haben. Ich dachte ich falle vom Glauben ab. Der von mir kontaktierte Anwalt hat OHNE meine Zustimmung, OHNE eine Unterschrift für mit zum damaligen Zeitpunkt dem Mahnschreiben widersprochen. Eine Unterzeichnete Vollmacht hat der von mir kontaktiere Anwalt NIE erhalten, diese gab es nur im Anhang in einer Email mit der bitte diese zu Unterzeichnen.

Nach Monaten kam dann auf einmal eine Rechnung von "meinem" Anwalt, welcher ich Widersprochen habe, da ich die Kanzelei nie beauftragt habe. Nun habe ich ein Schriftstück vom Amtsgericht bekommen, (Mahnbescheid) worauf ich nun reagieren soll.

Entweder zahlen und eingestehen, oder Widersprechen. Es ist noch vermerkt das im Falle eines WIderspruchs der Antragsteller (der Anwalt) die durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat.

Es handelt sich dabei um eine Summe von gut 300,00 Euro. Ich finde dieses Verhalten unter aller Sau und es zeigt sich wie einige Kanzelein ihren Wohlstand bezahlen.

Ich kenne mich damit nicht aus und würde nun gerne eine Meinung dazu hören, von jemandem der eventuell mehr Know How hat.

*Kurzfassung. Ein von mir unverbindlich kontaktierter Anwalt will Geld, ohne das ich ihn beauftragt habe, hat er ohne Vollmacht in meinem Namen gehandelt, OHNE mich darüber informiert zu haben.

Rechtsanwalt, Anwalt
Gefälschte Ware erhalten, was tun? Markenrechtsverletzung

Liebe Gutefrage.net Community,

Vor mehr als einem Monat bestellte ich mir Schuhe der Marke ,,Louis Vuitton'' aus dem Internet, auf einer Seite die sich namentlich selber als: ,,Louis Vuitton Outlet Wien'' bezeichnet, dementsprechend endete die Website mit einem ,,.at'' für (Austria) am ende. Die Seite selber macht wenn ich sie nun im endeffekt genaustens betrachte einen nicht wirklich seriösen Eindruck! Der Preis der Schuhe betrug etwas über 100€ daneben stand klar lesbar das diese vorher von etwa 300€ runtergesetzt worden sind. Also habe ich mir selber anfangs nichts dabei gedacht, und die Zahlung erfolgte per Kreditcard. Nach einem Monat wurde ich doch schon relativ stützig was diese Angelegenheit betraff und erkundigte mich bei dem Costumer Service der Seite, nach einer trackingnummer und warum es den so lange dauern würde. Den auf der Seite wurde angegeben das die oben genannte Ware auf Lager wäre, und deshalb hatte ich natürlich erwartet das diese deshalb auch aus Österreich verschickt werden.

Am Freitag den 19.Dezember.2014 wurde mir ein schreiben der Deutschen Post zugestellt in dem man mich darrüber unterrichtete das die Ware sich bei der zuständigen Zollstelle meiner Umgebung befinde und die Ware aus ,,Hong Kong'' stammt . Ich hatte direkt bei diesem bescheidt der Post schon eine böse vorahnung! Und diese bestätigte sich auch Heute als ich mir die Ware bzw die Verarbeitung erstmals betrachtete. Ich unterschrieb natürlich sofort und auf eigenen wunsch die vernichtungsfreigabe der Ware, da ich erstens nicht im besitz Gefälschte Ware sein möchte und natürlich auch in erster Linie das Gesetzt & die Vorschriften Respektiere.

Der Zoll kontaktierte aber zudem auch den Markenrechtbesitzer sprich ,,Louis Vuitton Malletier''. Zum einen kann ich verstehen das es sich hierbei um eine Markenrechtsverletzung bzw Ordnungswidrichkeit handelt, aber dennoch finde ich das ich im endeffekt nicht wirklich groß was dafür kann ich hatte die möglichkeit zur Warenprüfung erst vor Ort und groß auch keinerlei möglichkeit Stellung bezüglich dies zu beziehen, natürlich schützt unwissenheit nicht vor Strafe so wie man schön sagt, aber trotzdem finde ich das der endverbraucher in diesem fall ich nicht mit den Konsequenzen rechnen sollte.

Nun habe ich mitlerweile etwas im Netz bezüglich der Situation rechachiert, und mehrere fälle betrachtet in denen fast immer eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Herrschaften ,,Preu Bohlig & Partner'' folgte. Da ich ja eigentlich nicht wirklich lust habe eine Summe von 200€ abzutreten, und da ich eigentlich rein objektiv betrachtet der eigentliche Geschädigte in diesem Fall bin, da ich ja auf gut Deutsch über den Tisch gezogen wurde, habe ich deshalb verständlicher weiße keine Lust falls diese Voderrung bei mir eingeht diese auch ganz einfach mal so zu akzeptieren.

Welche Mittel stehen mir nun zur verfügung?

Kurze Info am Rande ich bin 17 Jahre alt, die Bezahlung verlief über die Kreditkarte meines Vaters.

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Einstellungsbetrug Bundeswehr

Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 95 Tagessätzen a 15 Euro. 2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja. drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann  Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ?? 

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Kann ich diese Therapeutin verklagen?

Wie in der Überschrift schon steht.. es geht um meine Therapeutin.

Ist eine lange Geschichte aber ich fasse es kurz; ich war 12 Jahre alt - wurde in der Schule gemobbt, demnach noch die Tatsache das ich wenig Liebe von meinen Eltern erfahren habe sei es Aufmerksamkeit (fürsorge usw.) Was bedeutet ich musste auch immer alleine zur Schule seit der ersten Klasse. Und war auch immer in dieser Stellung mich um meine Schwester zu sorgen. Dinge zu tun die meine Mutter nicht tat.

Irgendwann schmiss um mich, wobei es eher ein Hilferuf war damit mir endlich jemand mal helfen würde. Bsp, das ich schrie und mich in meinem Zimmer verschanzt habe. Darauf hoffte jemand würde auf mich zukommen.. mir eine Hand reichen und mich fragen was mich so belastet - was mit mir los sei. Aber fehlanzeige.

Meine Mutter entschied sich demnach ich in eine Klinik zu bringen (Psychosomatische). Auch wegen dem Mobbing in der Schule. Ich verbrachte 4 Monate dort und wurde therapiert. Da ich damals eh nicht viel verstanden habe und dachte ich bekomme von ihr Hilfe.. nahm ich dies alles auf mich. Fing an sie zu mögen, mich ihr gegenüber zu öffnen. Doch plötzlich sagte sie mir; meine Eltern fänden es gut wenn ich woanders lebe. Sprich, eine Wohngemeinschaft (Jugendamt).

Ich wusste nicht wie um mich geschah, nur weiß ich das ich geweint habe.. da ich nicht dachte das sie mich 'weggeben' wollen. Je dazu in der Lage wären. Nach diesem Gespräch dauerte es nicht mehr allzu lange und ich kam mit dem Jugendamt in Verbindung und es ging alles viel zu schnell.

Nur zum anmerken; ich hatte keine auffälligen störungen (psyschich). Nur Angst. Ich kam in eine Wohngemeinschaft die mehr als eine Stunde von meinem Zuhause entfernt war.. die Betreuer dort waren nicht wirklich nett. Ja, wer mag schon Kinder anderer. Anstatt mir zu helfen, ließen auch die mich alleine. Ich musste mit meinem 12 Jahren alleine au den Beinen stehen und in einer wildfremden Stadt klarkommen.

Von dem Geld, was mir zustand bekam ich wahrscheinlich auch nur 40%. Egal, ich weiche vom Thema ab; jetzt nach 6 Jahren, erfahre ich das diese 'Wohngemeinschaft' keine normale Wohngemeinschaft war. Sondern eine Wohngemeinschaft für ich entschuldige mich schonmal für den Ausdruck; gestörte Kinder. Mit RICHTIGEN Problemen. Ich gehörte da garnicht hin? Habe soviel in dieser Gruppe durchmachen müssen, sei es mobbing von den Betreuern erdulden müssen weil mir keiner half. Die vom Jugendamt, mehr an die Betreuer glaubten weil sie am 'längeren' Hebel saßen. Und meine Eltern mir eh nicht helfen konnten, da sie keinen schimmer von sowas hatten.

Und sich von ihnen einschüchtern ließen. Der Beweis ist dieser; das diese ach so tolle Therapeutin meinen Eltern erzählte ich wolle unbedingt weg. Und mir, meine Eltern würden mich lieber woanders haben wollen. Ich leide nun ziemlich drunter und weiß nicht weiter. Ich verlangte nach Unterlagen aber selbst die krieg ich nicht trotz dem neuen Patientenrecht.

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Diagonal inkasso?!

Hallo, ich habe heute eine Email bekommen und wollte mal fragen was ich jetzt tun soll ? Ich habe keine ahnung von was das ist geschweige denn ob es stimmt da es wie da geschrieben schon fast ein halbes jahr her ist. Sind das betrüger oder was ? Was soll ich tun ?

Im Auftrag von: micropayment AG Rücklastschrift aus Online-Lastschriftzahlung -----------------------------------------------

MAHNUNG

Sehr geehrter ....... Sie haben unter Angabe Ihres Namen bei unserer Mandantin Waren bestellt, bzw. Dienstleistungen in Anspruch genommen. Die Forderung und/oder die daraus resultierenden Verzugskosten, wurden jedoch nicht beglichen. Auch auf diesseitige Mahnungen erfolgte keinerlei Reaktion. Nach Prüfung der Unterlagen unserer Auftraggeberin und der hiesigen Aktenlage, gehen wir nunmehr davon aus, dass in diesem Fall der Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB vorliegt.

Sollten wir daher nicht bis spätestens zum 13.12.2014 einen passablen Regulierungsvorschlag Ihrerseits erhalten, werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen und umgehend die zivilrechtlichen Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens und der anschließenden Zwangsvollstreckung beitreiben zu lassen.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist den Betrag in voller Höhe einzuzahlen, setzen Sie sich bzgl. eines Ratenzahlungsplans bis zum vorgenannten Datum mit uns in Verbindung, damit diese leidige Angelegenheit abgeschlossen werden kann. Um eine genaue und zeitnahe Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir zudem um die Angabe Ihrer aktuellen Wohnanschrift.

Bitte unbedingt angeben: Aktenzeichen: MI4 - 117 832 493 ----------------------------------------------- Kd.-Nr.: MR-M-329756 Rg.-Nr.: 275739 Rechnungsdatum: 12.05.2014 ----------------------------------------------- 9,99 EUR Hauptforderung 0,20 EUR Zinsen 0,00 EUR Gläubigerkosten 67,50 EUR Inkassokosten 13,50 EUR Auslagenpauschale 14,00 EUR verauslagte Kosten 0,00 EUR abzgl. geleisteter Zahlungen ----------------------------------------------- 105,19 EUR Zahlungsrückstand -----------------------------------------------

Zahlungsempfänger: diagonal inkasso gmbh Kontonr.:1383 133 384 Bankleitzahl:200 505 50 Kreditinstitut:Hamburger Sparkasse Betrag: 105,19 EUR Verwendungszweck:117 832 493

IBAN:DE50 2005 0550 1383 1333 84 BIC/SWIFT:HASPDEHHXXX

Mit freundlichen Grüßen

Ihr diagonal inkasso Team

diagonal inkasso gmbh Bremer Str. 11, D-21244 Buchholz i.d.N. fon: 04181 / 2374996 fax: 04181 / 2374997 email: inkasso@diagonal.eu / www.diagonal.eu ------------------------------------------------------ Registrierungsbehörde: LG Stade, registrierter Inkassodienstleister gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG, eingetragen im Handelsregister Tostedt, HRB 3535, Sitz der Gesellschaft: Buchholz i.d.N., Geschäftsführer: Barbara Höpfner, Peter Lembcke, UStID: DE154245201

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