Hallo,

wenn ich wegen Nötigung verurteilt werde (mehrfache Lichthupe und Aufblendlicht) welche Strafe könnte mir dann drohen. Ich bin bisher nicht in erscheinung getreten, bin 19 jahre und noch in der Probezeit, zudem Student. Und es geht tatsächlihc nur um die mehrfache Lichthupe nicht um Drängeln oder zu dichtes auffahren. Ich würde gerne eine realistische Strafeinschätzung haben, denn das ich nicht die höchststrafe bekomme ist mir auch klar.