Hallo liebe Community.

Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.

Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.