§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz: Muss die Pause in der Schule 60 Minuten betragen oder kann sie sich aus mehreren min 15 minütigen Pausen zusammensetzen?

Der aktualisierte Paragraph 11 des JArbSchG besagt:

"Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen

1.   30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,

2.   60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten"


Da wir ein 60-min Stundensystem haben, möchte unsere Schule insbesondere für die Oberstufe einfach eine Freistunden-Schiene einführen, sprich beispielsweise die fünfte Stunde würde einfach immer ausfallen. Da die benötigte Stundenanzahl natürlich trotzdem erreicht werden muss, würde dass eine Verschiebung des Schultag-Endes auf 17.20h statt wie bisher 16.05h bedeuten!

Als Schülersprecherin möchte ich das gerne aufhalten. Dabei brauche ich jedoch Hilfe bei der Auslegung des Gesetzes.

Besagt der oben zitierte Paragraph tatsächlich, wortwörtlich und unumstößlich, dass eine Mittagspause von genau 60 Minuten ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden (wie sie in der Oberstufe täglich der Fall ist) verpflichtend ist, oder

a) können sich die 60 Minuten als Summe mehrer 15 Minuten Pausen (wir planen momentan eine 30 Minuten, 2x 15 Minuten und sonst immer 5 - 10 Minuten pausen zwischen den Stunden) ergeben

b) stellt dieser Paragraph nur das 'Anrecht' auf diese Pause dar, welche von uns als Schule und Schülerschaft nicht zwingend wahrgenommen werden muss.


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Am kommenden Dienstag Abend ist Schulkonferenz, bei der ich gerne einen alternativen Vorschlag präsentieren würde - dieser ist jedoch von der genauen Bedeutung des oben zitierten Gesetzestextes abhängig.

Helft mir bitte unsere Freizeit zu retten! :)

Freizeit, Schule, Gesetz, Jugend, Jugendschutz, Pause, Auslegung
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