Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz... Spritkosten von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen!

Ich bin in folgender Situation:

Ich habe bis vor einem Jahr wegen meiner Arbeit in Nordrhein Westfalen gewohnt, mein Elternhaus befindet sich in Sachsen. Als ich noch in NRW gewohnt habe, habe ich meine dortige Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet und mein Hauptwohnsitz blieb weiterhin mein Elternhaus, obwohl ich mich für den Großteil der Zeit in NRW aufgehalten habe und nur an den Wochenenden nach Hause gefahren bin.

Diese Heimfahrten konnte ich so immer bei der Steuer geltend machen und es gab damit auch keine Probleme.

Nun bin ich vor einem Jahr nach Bayern gezogen und das Melderecht sieht hier vor, dass der Hauptwohnsitz dort sein muss, wo man sich den Großteil der Zeit aufhält. Und da ich nun in Bayern arbeite und ja schlecht sagen kann, dass ich jeden Tag nach hause nach Sachsen fahre, musste ich wohl oder übel meinen Hauptwohnsitz auch in Bayern anmelden. Mein Elternhaus habe ich nun als Nebenwohnsitz angegeben.

Besteht für mich noch irgendeine Möglichkeit, um die Benzinkosten für meine Heimfahrten bei der Steuer geltend zu machen, obwohl mein Hauptwohnsitz nun in Bayern ist und ich zu meinem Nebenwohnsitz pendele? Denn in diesem Sinne ist es ja leider keine "Heimfahrt" mehr.

Haben wir hier jemanden, der sich mit der steuerlichen Situation in dem Fall auskennt oder der in einer ähnlichen Situation ist?

Danke für eure Antworten!

Steuern, Kosten, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Pendler, Wohnsitz
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