Land: Österreich
Soweit ich weiß gibt es zwei Möglichkeiten ein Einschreiben mit Rückschein zu bekommen:
1) Eine Privatperson schickt das Einschreiben an mich.
2) Eine Behörde schickt das Einschreiben an mich (RSa,RSb,...).
Wenn man nun nicht anwesend ist dann hinterlässt ja der Postbote einen Abhol-vermerk mit einer Adresse wo man das Einschreiben abholen kann.
Soweit ich weiß gilt das Einschreiben im Fall 1) erst als zugestellt wenn man es tatsächlich von der Abholstelle abholt. Falls man es nie dort abholt dann gilt das Einschreiben als nie zugestellt und gesetzte Fristen in dem Einschreiben sind ungültig
Soweit ich weiß gilt das Einschreiben im Fall 2) bereits einen Tag nach dem der Abhol-vermerk im Briefkasten ist als zugestellt. Wenn man das Einschreiben nie abholt gilt es trotzdem als zugestellt und gesetzte Fristen im Einschreiben sind gültig.
Ich habe nun einen Abhol-vermerk in meinem Briefkasten gefunden. Wie kann ich anhand des Abhol-vermerks feststellen ob es sich um ein normales einschreiben also Fall 1) oder um ein Behördliches Einschreiben also Fall 2 handelt?