Ticket schicken strafbar?
Ich schildere kurz die Situation:
Jemand hat meiner Freundin ihr 49€ Ticket geschickt. Sie wurde erwischt und die Kontrollorerin meinte das meine Freundin logischerweise eine Strafe bekam aber sie meinte jedoch das sie schauen ob die jenige, die das Ticket geschickt hat eine Strafe bekommt.
"Jemand hat meiner Freundin ihr 49€ Ticket geschickt" Auf welche Person bezieht sich denn das ihr? Ist das Ticket nun der Kontrollierten Person oder nicht?
Nein eine Freundin hat ihr eigenes Ticket geschickt das meiner kontrollierten Freundin nicht gehörte
4 Antworten
Nein. Sie hat versucht zu fälschen und zu betrügen. Ihr war komplett klar was sie tut. Der einzige ausweg wäre wenn sie unter 14 war oder sie eine Lernbehinderung nachweisen kann. Dann könnte man sagen das die Haupttäterin die Senderin war und ihre Strafe ist geringer oder verfällt.
Die Schickerin hat es ihr zwar ermöglicht, das ist aber nur Beihilfe.
Sie hat das Ticket als ihrs ausgegeben. Ist ne Täuschung. Aber ich kenne mich mit legalem kram nicht so gut aus und wollte keine wörter verwenden, die eventuell als rechtliche definition wahrgenommen könnten woraufhin der Fragesteller einem Anwalt gegenüber dies wiederholt oder sich drauf bezieht oder eben sowas in der Art.
Ich hab mein 49€ Ticket verschickt und die Person wurde erwischt und bekam einen Brief von der Polizei was heißt das nun für mich ?
Dass die Person, die mit dem fremden 49-EUR-Ticket erwischt wurde, wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und wegen Betrug bestraft werden kann, steht wohl nicht zur Diskussion.
Die Zusendung der Fahrkarte könnte vielleicht eine Anstiftung zur Straftat darstellen, wenn die Übersendung in der Absicht erfolgte, dass der Empfänger damit fährt.
Die andere Person hat damit gegen den Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen verstoßen und wird wohl dadurch ihr Ticket verlieren.
Ja, das stimmt sicherlich auch. Aber die Zeigerin hat ja die Straftat begangen.
Wenn das Ticket nicht verändert wurde, kann ich keine Fälschung erkennen.