Kann das Veterinäramt mich zwingen, Tiere zu BEHALTEN, die ich nicht mehr haben will?
Der umgekehrte Fall ist bekannt, dass das Veterinäramt Leuten Tiere wegnimmt oder ein Haltungsverbot erteilt, aber in meinem Fall will mir das Veterinäramt die Auflage erteilen, dass ich meine Skinny Pigs (fast haarlose Meerschweinchen) NICHT WEITERGEBEN, also nicht verkaufen und nicht einmal verschenken darf! Stattdessen soll ich sie bis zu ihrem Tod in der Wohnung behalten und füttern und pflegen müssen!
Eigentlich hatte ich vor, meine Herde, die aus kastrierten Männchen und unkastrierten Weibchen besteht, demnächst zu verkaufen. Die obige Auflage wurde anlässlich einer regulären Inspektion bei mir zu Hause zunächst nur mündlich, allerdings vor zwei amtlichen Zeugen, geäußert und die Inspektorin meinte, ich sei von dem Moment an daran gebunden. Das hat mich völlig perplex gemacht. Darf das Veterinäramt denn so etwas verlangen?
Die Beamte begründete das mit damit, dass "der Handel mit Qualzuchten deutschlandweit verboten" sei. Für den Fall, dass meine Skinny Pigs "irgendwie verschwinden" und bei der nächsten Inspektion nicht bei mir vorgefunden werden sollten und ich keinen tierärztlichen Nachweis über ihren Tod vorlegen könne, drohte sie mir eine Geldstrafe von 500 Euro pro Stück an!
Aber erstens ist nirgends festgelegt, dass Skinny Pigs (im Gegensatz zu den Baldwins) wirklich zu den Qualzuchten gehören, und zweitens sind Kleinanzeigenplattformen im Internet wie quoka und auch viele Facebookgruppen voller Angebote, wo diese Tierart angeboten, gekauft und verkauft wird. Wollen die Amtsveterinäre an mir einen Präzedenzfall setzen oder haben sie sich in etwas völlig Illegales verrannt?
3 Antworten
Wenn das Veterinäramt Skinny Pigs als Qualzucht einstuft, dann: ja.
Qualzuchten sind nämlich verboten. Und da man schwer kontrollieren kann, ob es irgendwo Junge gibt, wird dieses Verbot vor allem über das Verbot von Handel und Weitergabe durchgesetzt.
Paragraph 12 im Tierschutzgesetz:
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, [...]
3. das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten,
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000805360
Es ist keineswegs abschließend geregelt, dass die Skinny Pigs keine Qualzuchten sind. Sie haben zwar ein paar Resthaare und verkümmerte Tasthaare im Gegensatz zu den Baldwins. Aber bereits verkümmerte Tasthaare werden laut Rechtsprechung auf Basis des "Gutachtens zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)" von 1999 als Merkmal für Qualzuchten betrachtet. Da dieses Gutachten von 1999 stammt, sind haarlose Meerschweinchen dort zwar noch nicht explizit erwähnt, aber das, was dort zu Nacktkatzen drin steht, kann man durchaus auch auf diese Meerschweinchen anwenden.
Somit sehe ich dieses Verbot der Weitergabe als durchaus gerechtfertigt an.
Heißt das, man dürfte auch eine Nacktkatze in Deutschland nicht verkaufen oder verschenken?
Und darüber hast du nicht nachgedacht, als du sie angeschafft hast? Also, wenn du dich für ein Haustier entscheidest, tust du das nicht in dem Bewusstsein, wie alt dieses Tier werden kann und dass es bis zu seinem Lebensende deine Verantwortung ist, dich um dieses Tier zu kümmern?
Da gibt es keine Bundesweit einheitlichen Regeln.
Die Mitarbeiter vom Veterinäramt können das selbst festlegen.
Du kannst sicher gegen diesen Bescheid vorgehen, wenn du die gültige Rechtslage kennst.
Wenn es nun Futtertiere für Schlangen wären?
Wie gehe ich gegen einen solchen Bescheid vor? Was, wenn ich sie ins Ausland bringe, wo es keine solchen Regelungen gibt und man sie verkaufen darf? Ich würde sie aber definitiv nicht an Schlangen verfüttern. Dafür sind sie viel zu nett!
Du müsstest schriftlich haben, daß du sie nicht abgeben darfst, und auch den Grund dafür. Diesen Grund musst du nachprüfen, ob deine Tiere darunterfallen....
Und ob es Möglichkeiten gibt, z.B. Studium, Allergie, armut, Arbeitslosigkeit..., die Tiere doch loszuwerden
Und versuche mal herauszubekommen (im Internet), ob mündliche Aussagen verbindlich sind. Du könntest es ja in der Aufregung falsch verstanden haben.
Danke, das sind gute Ratschläge. Das mache ich!
Ja, aber man kann mich doch nicht zwingen, mich die nächsten 8 Jahre oder so um Tiere zu kümmern, wenn ich vielleicht gar nicht die Mittel und den Platz habe oder gar nicht im Land bleiben will. Wie soll das denn gehen?