Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 68%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 25%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%

16 Antworten

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen)

Losgelöst von der Thematik halte ich Geldstrafen in beinahe allen Fällen außer Terrorismus und wenigen weiteren für besser. Denn wenn das Opfer/Angehörige das Geld erhalten, bekommen sie vom Täter nach etwas Schlechtem etwas Gutes getan. Niemandem bringt es hingegen etwas, wenn der Täter auf Steuerzahlerkosten und damit auch die des Opfers im Gefängnis sitzt.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 08.02.2024, 18:27
Denn wenn das Opfer/Angehörige das Geld erhalten, bekommen sie vom Täter nach etwas Schlechtem etwas Gutes getan.

Eine Geldstrafe fällt aber der Staatskasse zu.

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kevin1905  08.02.2024, 18:25

Eine Geldstrafe kommt niemals dem Opfer zu Gute!

Und ein Anspruch auf Schadenersatz, ggf. Schmerzensgeld besteht ungeachtet der strafrechtlichen Ahndung beinahe immer.

Auch läuft das Thema Geldstrafe bei mittellosen Tätern ins Leere.

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ZR1997  08.02.2024, 18:27
@kevin1905

Das Problem, dass manche gar kein Geld haben, hatte ich jetzt so nicht bedacht. Was den zusätzlichen Schadensersatzanspruch angeht, kann ich dann aber nicht verstehen, warum man jemanden sowohl verknackt als auch blechen lässt. Dann würde ich - so derjenige eben betucht genug ist - lieber allein eine Geldstrafe verhängen und diese dafür höher ansetzen.

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kevin1905  08.02.2024, 18:44
@ZR1997

Das Verknacken ist die Strafe für die Handlung. Das Volk zieht den Täter für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft und nimmt ihm Rechte weg, i.d.R. die Freiheit (manchmal auch den Führerschein, das Recht der Berufsausübung, etc.).

Geldstrafen orientieren sich immer am Nettoeinkommen eines Täters.

Beim Schadenersatz geht es um Zivilrecht und hat nichts mit der Strafe zu tun. Schadenersatz wird auch geschuldet, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Sie soll den Geschädigten (finanziell) so stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.

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Nur die Herstellung und der Vertrieb sollten bestraft werden können...alles andere führt zu Willkür

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen)
. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

nein ein Gericht muss nicht verurteilen.

Gerichte sind in Deutschland unabhängig, wenn ein Gericht Zweifel hat ob jemand eine ihm vorgeworfene Tat begangen hat muss ein Gericht den Angeklagten freisprechen

zudem sind auch Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen durch das Gericht möglich. z.b dann wenn nur wenige Bilder/ Videos vorhanden sind

wenige Dateien ist eine Auslegung Sache, aber bei unter 10 Bilder/ Videos dürfte bei einem bisher nicht vorbestraften Angeklagten wohl noch Einstellung möglich sein

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

auch Geldstrafen sollten als Bestrafung möglich sein

letztlich kommt es auf die Umstände des Falls drauf an

wie viele Dateien gibt es, und welche Qualität und was genau ist darauf zu sehen?

jemand der z.b Nacktbilder oder ein Video hat wo sich ne 14 jährige selbst befriedigt ist einfach anders zu bestrafen, als jemand der ein Video hat wo eine 4 jährige vergewaltigt wird

im ersten Fall wäre ne Geldstrafe in Ordnung

dafür jemanden 1 Jahr in den Knast zu stecken sehe ich als übertrieben an

Straffreiheit sollte möglich sein, wenn es wirklich um Eltern geht die Fotos von ihren Kindern nicht zum Zweck der Verbreitung sondern zurfällig erhalten haben. Was für ein Unsinn einen Straftatbestand nur vom Besitz (also Kopie auf dem Handy) abhängig zu machen, nur ansehen und dann löschen ist legal ? -- Und was ist Straftatrelevant ? Nur Fotos ohne Bekleidung ? Oder echter Misssbrauch durch Erwachsene ?

Ich denke, so schlimm das Thema sein mag, hier hat der Gesetzgeber überreagiert, die Gerichte mit Peanuts beschäftigt und und nicht für die Verfolgung der richtig kriminellen gemacht.

Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen)

Ich denke, dass die Gerichte ja die Aufgabe haben, den genauen Tatbestand zu prüfen. Und das garantiert, dass nicht die Falschen in den "Genuss" einer zu milden Strafe kommen.