Ist das erlaubt?
Servus,
Anfang der 10. Klasse ist bei uns jemand neu zugezogen und in die Klasse gekommen. Ich habe mich in dieser Zeit mit ihm angefreundet. Vor ein paar Tagen hat er jetzt erzählt, dass er eventuell mit seiner alten Klasse auf Klassenfahrt fährt, was allerdings in einem Zeitfenster wäre, in dem wir in der Schule wären. Daher meine Frage, ob er das im rechtlichen Sinne darf und falls es rechtlich ok ist (was ich nicht annehme), wie wahrshceinlich es ist, dass der Schulleiter das erlaubt
3 Antworten
Eine Klassenfahrt ist ja im weitesten Sinne auch Unterricht. Ich würde mal meinen, dass es da kein Verbot im eigentlichen Sinne gibt.
Nein. Selbst wenn das so wäre, täte es natürlich überhaupt nichts zur Sache, aber er wechselt selbstverständlich nicht die Schule, nur weil er ein paar Tage an einer Unterrichtsveranstaltung einer anderen Schule teilnimmt. Du möchtest mal nachlesen, was ein Schulwechsel ist.
Und viele viele andere Grundlagen.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p43
SchulG NRW §43
"(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird."
Es ist wirklich so einfach.
Eine Klassenfahrt ist erst mal eine Unterrichtsveranstaltung, ganz egal an welcher Schule sie stattfindet. Ob der Schulleiter mitspielt, liegt in seinem Ermessensspielraum und er wird das im Einzelfall entscheiden, nach Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Die paar Tage sind natürlich auch nicht "längerfristig", also wird die Schulaufsichtsbehörde gar nicht erst eingeschaltet.
Das wird wohl weder die alte noch die neue Schule erlauben
Eine Klassenfahrt ist nicht "im weitesten Sinne auch" Unterricht, sondern voll und ganz eine hundertprozentige Unterrichtsveranstaltung.