Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?
Hey Leute,
Eine ehemalige Freundin hatte für uns beide Tickets für ein Konzert besorgt. Der Einlass dieses Konzertes wird so gehandhabt, dass es einen Hauptkäufer gibt, dieser hat mehrere Tickets gekauft. Alle Personen die mit kommen möchten, müssen jedoch mit dem Hauptkäufer anstehen und rein gehen. Es gibt auch keine physischen Tickets, das ist alles online (Ja ich bin mir sicher, dass es echte Tickets sind, die wurden bei Eventim oder ähnliches gekauft).
Jedoch haben wir uns verstritten und ich möchte nun nicht mehr mit gehen. Ich wäre sowieso nur ihr zu liebe mit gekommen, mich interessiert das Konzert eher wenig... Somit zu meiner Frage, kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Bis zum Konzert sind es noch einige Monate hin und die beiden Tickets sind auf ihren Namen personalisiert. Ich frage mich nur wie da die genaue rechtslage aussieht, falls sie es mir böse nimmt. Habe ich indirekt einen Kaufvertrag abgeschlossen als ich gesagt habe, dass ich mit komme? Das Geld habe ich ihr auch schon gegeben. Das Ticket gehört aber ja nicht mir, steht somit unter ihrem Namen in ihrem Eigentum, habe ich also rechtlich einen Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen?
Ich möchte natürlich ungern, dass es im Endeffekt zu so einem großen Akt wird, aber möchte nur im voraus die Sicherheit haben.
Vielen Dank für eure Antworten!
1 Antwort
Ja mit der Aussage "ich komme mit" hast du ihr suggeriert, dass du Tickets benötigst, da du ja gerne mitkommen würdest.
Somit ja, du hast damit direkt einen Kaufvertrag mit deiner Freundin abgeschlossen.
Außerdem muss nicht dein Name auf den Ticket stehen. Du hast nämlich konkludiert deine Freundin eine Art Vertretungsmacht gegeben, für dich Tickets zu kaufen. Somit spielt es keine Rolle, dass ihr Name drauf steht. Die Tickets, waren von dir "bestellt" worden.
Also am Ende wäre das beste wenn du dich bis zum Konzert wieder versöhnst. Auch ihr zur Liebe. Aber rechtlich gestaltet es sich etwas schwierig hier.
Es ist so, dass du kein rechtlichen Anspruch hast, dass Geld zu erhalten „nur“ weil du nicht mehr mitwillst. Klar gesellschaftlich könnte sie dir das Geld zurück geben bzw falls sie jemand vor Ort findet die rein will, dann könnte sie von ihr Geld nehmen und es dir geben sodass du dein Geld hast und sie keinen Verlust erlitten hat.
Aber rein rechtlich bist du leider auf der Verlierer Seite.
Okay, aber es gibt ja theoretisch die Möglichkeit die Tickets weiter zu verkaufen in einem fansale, wenn etwas dazwischen kommt. Das kann ich ja gar nicht machen, da es nicht über meinen Namen läuft. Es muss einem ja somit die Möglichkeit gegeben werden, das Ticket irgendwie weiter geben zu können. Die Frage ist nur wie das in dieser Situation aussieht.