Reservierung bei eBay Kleinanzeigen einfach aufheben?

Gleich mal vorab: Spart euch bitte dieses Gelaber von wegen "Kleinanzeigen ist aber nur für Abholung und Barzahlung, mimimi". Ich verkaufe dort ständig was per Versand und das klappt fast immer ohne Probleme. Außerdem ist das ja meine Entscheidung.

Jetzt die Frage:

Vorgestern schrieb mich eine sehr nett erscheinende Dame auf einen Artikel an, welchen ich gerade erst eingestellt hatte.

Wir einigten uns auf einen Preis und sie bat mich, ihr den Artikel bis zum nächsten Tag (gestern) zu reservieren, da sie erst dann zur Bank kommt. Ich tat dies und sie versprach mir, mir den Beleg der Überweisung dann auch zu schicken. Ihre Adresse habe ich bekommen, sie meine Kontodaten. Also eigentlich keine ungewöhnliche Konversation.

Als bis 22 Uhr gestern immernoch nichts kam, fragte ich freundlich nach, ob das mit der Überweisung geklappt hat, da sie sich ja entgegen unserer Abmachung nicht gemeldet hatte.

Bis jetzt kam darauf keine Antwort und Geld habe ich von ihr natürlich auch nicht auf dem Konto.

Daher habe ich die Reservierung (die ja eh nur bis gestern sein sollte) aufgehoben und den Artikel neu eingestellt. Außerdem habe ich sie darüber informiert und ihr ebenfalls gesagt, dass ich den Artikel wieder rausnehmen werde, sollte ich noch einen Überweisungsbeleg oder das Geld von ihr bekommen.

War das so in Ordnung oder hätte ich mich anders verhalten sollen/müssen? Wie hättet ihr gehandelt?

Leider wird man ja oft bei Reservierungen verarscht, was mich auch zu dieser Handlung führte.

Versand, Betrug, Geld, Recht, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Reservierung, Überweisung, Zahlung
Eure lustigsten, kuriosesten, schlimmsten Erfahrungen bei Ebay Kleinanzeigen?

Mich würde mal interessieren, was ihr schon für lustige, kuriose oder aber auch ärgerliche Erlebnisse bei Ebay Kleinanzeigen hattet.

Mir zum Beispiel passierte es kürzlich, dass ich 5 Mal am Tag auf ein und die selbe Anzeige genau die selbe Anfrage bekam.

Es ging um einen New 3DS XL mit einigen Spielen und die Dame wollte unbedingt, dass ich ihn ihr 200km weit weg hinbringe und gegen ein paar alte Brettspiele tausche, da sie ja kein Geld hat, keinen Versand will, aber das für ihr krankes Kind haben möchte.

Nach jedem Mal, wenn ich sagte, dass ich sicherlich nicht 200km fahre, zumal ich noch nichtmal einen Führerschein habe (ist noch in Arbeit), kam 2 Stunden später eine neue Anfrage.

Dann habe ich auf das selbe Gerät eine Anfrage bekommen und der Interessent wollte das Teil gern noch am selben Tag abholen.

Ich sagte dann, dass ich dort nicht könne, woraufhin er fragte, wann denn dann.

2 Minuten später, ich war gerade erst beim Terminkalender angelangt um nachzusehen, ob am nächsten Tag ein Termin sei, bekam ich eine Nachricht, dass ich fake wäre und dass er mich meldet, weil ich ja gar nicht per Abholung verkaufen will.

Das stimmte natürlich nicht, aber der Kerl ließ sich nicht davon abbringen. Kurze Zeit später bekam ich von einem Profil aus genau der selben Stadt, mit Anzeigen mit genau den selben Bildern, aber anderem Namen eine Anfrage, ob ich das Gerät versenden würde und ob ich ihm nicht meine Handynummer geben könnte.

Auf meine Frage, wozu er diese denn bräuchte (habe schlechte Erfahrungen mit Handynummer weitergeben) kam dann wieder nur ich sei Fake und werde gemeldet. Total kurios und vor allem erstaunlich frech.

Was habt ihr schon alles so dort erlebt, womit ihr nicht gerechnet hättet?

lustig, Versand, Kleinanzeigen, Anfrage, Erlebnis, frech, Privatkauf, Privatverkauf, Kurios, Erfahrungen
Ebay Kleinanzeigen Käufer möchte die Ware zurückgeben?

Guten Tag,

Ich habe vorgestern ein Mountain Bike verkauft. Bevor ich das Rad verkaufe, habe ich das Rad einmal komplett geputzt und es ist einwandfrei.

Der Käufer ist dann vor Ort gekommen, hat das Rad angeguckt und ist probegefahren. Nach der Diskussion über den Preis hat er mir überwiesen, aber weil es ein Freitag war, ist das Geld bis gerade (Sonntag) noch nicht angekommen. Am Freitag hat er am Abend nach dem Kauf mir auf WhatsApp geschrieben dass er mit dem Rad sehr zufrieden ist.

Aber heute (Sonntag) schreibt er mir dass der Rahmen gebrochen ist. Er meint auch dass ich Betrüger bin weil ich die Folien auf dem Rahmen geklebt habe. Aber ich habe in Anzeige auch geschrieben dass es Folien auf dem Rahmen gibt um den Rahmen zu schützen. Die Folien sind ja auch lichtdurchlässig (Die sind Lackeschutzfolien von 3M).

Jetzt möchte er die Überweisung zurückziehen und mir das Rad wiedergeben. Ich schrieb ihm dass zuerst das Rad problemlos war und in der Anzeige ich geschrieben habe, dass es wegen Privatverkauf keine Rücknahme und Garantie gibt. Aber leider habe ich die Anzeige nach dem Kauf gelöscht, deswegen ist es nicht mehr zu finden... Bei mir liegt nur noch ein Verkaufsschild aber weil die Beschreibung ganz lang war, ist der Text auf dem Schild nicht vollständig...

Ich schwöre dass ich kein Betrüger bin aber möchte auch nicht dann das defekte Rad zurücknehmen... Was soll ich machen? Und kann er direkt das Geld zurückziehen und dann muss ich Pech haben?

Viele Grüße und ich hoffe dass Ihr alle gesund bleibt!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Überweisung
Privatverkauf: Käufer behauptet Artikel sei nun defekt?

Hallo miteinander,

habe am Montag 16.03. meine Playstation 4 über willhaben.at verkauft.

Das Gerät ging bei mir noch einwandfrei. Hab diese noch auf Werkseinstellungen zurückgesetzt bis der Käufer kam.

Hab alles in eine Tasche gepackt & der Käufer holte das Gerät inkl. Zubehör ab.

Am 17.03. schrieb er mir, dass die Playstation kein Spiel startet und ständig abstürzt.

Hab Ihm darauf geschrieben das ich es sehr komisch finde, da bei mir alles einwandfrei funktioniert hat.

Darauf hin kam von Ihm wieder, dass sie die Spiele nur bis 50% lädt und sich dann alles aufhängt.

Ich antwortete Ihm dann, er soll doch versuchen das Gerät nochmals neu aufzusetzen.

Er darauf hin, Er wirds versuchen.

Gestern kam die Nachricht, er glaubt mir, dass sie bei mir funktioniert hat, aber sie geht nicht und er würde mir anbieten, dass ich das Gerät für 190,- zurücknehme und wir gehen in Frieden.... (Ich hab sie Ihn für 230,- verkauft.)

Muss ich das Gerät zurücknehmen????

PS: Hab klar & deutlich in der Anzeige dabei stehen, dass ich keine Garantie od. Gewährleistung darauf gebe & es keine Rücknahme besteht. (Unterbei der Text, den ich in der Anzeige stehen hatte)

"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung nach neuem EU-Recht. Rücknahme, Umtausch, Garantie, Haftung oä. werden ausgeschlossen."

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!!!!

Liebe Grüße Julian

Handy, Smartphone, Privatverkauf, Rückgaberecht, Defektes Gerät
Privater Motorrad Verkauf?

Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.

Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Im Vertrag steht folgendes:

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.

Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)

Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%
Schadensersatz, Recht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad
Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?

ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?

Motorrad, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, mobile.de, Privatverkauf, Roller, Verkauf, Auto und Motorrad
Kleiderkreisel: Artikel defekt?

Hallo Leute, ich brauche mal grade eure Rückmeldung.

Habe mich letzte Woche dazu entschlossen, ein paar meiner Schuhe etc. bei Kleiderkreisel reinzustellen, um mich davon zu trennen.
Unter anderem ging es da um einen Limited Edition Schuh mit Reißverschlüssen und Schnallen, den Dr. Martens Aggy Strap Boot, der immer wieder ziemlich heiß begehrt ist und für Summen bis über 350 Euro weg geht.

Habe diesen Schuh bei Kleiderkreisel (KK) als Privatverkauf reingestellt und Fotos (mit Zeitstempel) von allen Seiten gemacht. Habe den Schuh als Einwandfrei reingestellt, denn das war er auch. Habe ihn vor Zeugen mehrfach getestet, die Fotos zeugen vom perfekten Zustand und ich habe ihn mit geschlossenem Reißverschluss und geschlossenen Schnallen fotografiert und genau so auch in die Versandbox gepackt.

Die Schuhe wurden innerhalb von 4 Std (Nachdem ich die Fotos gemacht hatte) von einer aus Berlin gekauft. Habe sie sofort verschickt und wartete nur noch auf die Erhaltsbestätigung.
Stattdessen schickte die Käuferin mir Fotos von defekten Schuhen.

Sie hatte die Schuhe anprobiert, den Reißverschluss zugezogen und während sie die Schuhe an den Füßen trug, gingen ihr die Reißverschlüsse kaputt.
Sie hat sich direkt bei KK über mich beschwert und verlangt komplette Rückerstattung des Kaufpreises etc.

Ich kann natürlich verstehen, dass sie sich ärgert, dass die teuren Schuhe ihr sofort kaputt gingen, aber ich bin der Meinung, dass das dann nicht auf mich abzuschieben ist. Weil ich ihr die Schuhe ohne zu lügen und zu übertreiben in perfektem Zustand zugesendet habe. Wofür ich wie gesagt Zeugen und Beweisfotos habe. Außerdem habe ich die Schuhe ja geschlossen zu ihr gesendet, dh. sie musste sie erst komplett öffnen um ihn überhaupt anziehen zu können und währenddessen hat sie gesehen, dass der Schuhe ohne Mängel aus der Box gekommen ist.

Kriege jetzt natürlich Nachrichten vom KK Support (der übrigens selber nix machen kann, weil sie über Paypal gezahlt hat), aber ich möchte nun einmal hören wie ihr das seht oder ob ihr da Tipps habt. Liege ich falsch, wenn ich mich hier im Recht sehe, und der Meinung bin, dass das Ganze nicht mein Bier ist?

LG, Natascha

Ich bin im Recht 75%
Ich bin nicht im Recht (bitte begründen) 25%
Dr Martens, Privatverkauf, Kleiderkreisel, online verkaufen
Ignoriert bei Ebay-Kleinanzeigen?

Hallo,

ich habe mir vor einigen Tagen ein iPhone 5 auf Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Habe es beim Vorbesitzer abgeholt. Wurde beworben mit einem neu getauschtem Display. Der Verkäufer hat mir kurz gezeigt, dass es angeht. Mehr habe ich das Gerät nicht kontrolliert. Als ich das Gerät dann eingerichtet habe, hat es schon ab und zu nicht reagiert. Ich dachte aber, dass das am Alter des Handys liegen würde und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht.

Als ich Zuhause war und das Gerät dann ausführlich testen konnte, stellte ich aber fest, dass Display nur sehr eingeschränkt funktionert. Das heißt, der Touch reagiert an manchen Stellen nicht & "drückt sich teilweise von selber", falls man das so formulieren kann.

Ich also direkt an den Lapotop und den Verkäufer angeschrieben. Ihm sei das beim kurzen Antesten nach dem Displaytausch nicht aufgefallen, er würde sich aber mit dem Techniker in Kontakt setzten.

Er schlug mir vor, dass der Techniker ein anders Display einbauen könnte zum Suchen der Fehlerquellen. Allerdings eines mit Riss. Ein neues müsste dann erst bestellt werden. Ich antwortete darauf, dass ich das Handy lieber zurückgeben würde, das das iPhone für mich eine schnelle Zwischenlösung darstellen solle und ich keine Lust auf einen langwierigen Reperaturprozess hätte.

Danach kam von seiner Seite nichts mehr.

Ich habe mir mit einer 10-Minuten Email einen zweiten Account für Ebay-Kleinanzeigen erstellt und ihn darüber zu einer seinen Anzeigen kontaktiert. Er antwortete auch. Ich werden also folglich bewusst ignoriert.

Mir ist klar, dass man bei einem Privatverkauf die Ware eigentlich nicht zurückgeben kann. Wenn ein Handy aber mit einem neuen Display beworben wird und dann ein eingeschränkt funktionierendes eingebaut hat, erwarte ich aber, dass ich das Geld zurückfordern kann.

Da ich das iPhone beim Kauf abgeholt habe, kenne ich die Adresse des Verkäufers. Ich könnte also bei Ihm vorbeifahren, in der Hoffnung, dass er bei einem persönlichen Gespräch kulanter reagiert.

Ich habe auch zusätzlich den Ebay-Kleinanzeigen Support mit der Bitte kontaktiert mir einen Screenshot der Anzeige zukommen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Anzeigen nicht direkt von den Servern von Ebay gelöscht werden.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Danke :)

iPhone, Handy, Smartphone, Betrug, Kleinanzeigen, gebraucht, Privatverkauf
Nacherfüllung bei Privatverkauf?

Schönen guten Abend,

ich habe eine Ware verkauft. Es handelt sich um eine Grafikkarte in tadellosem Zustand. Die Bezahlung lief per PayPal. Die Ware wurde versendet und kam nach 1-2 Tagen beim Käufer an. Nach wenigen Stunden meldete er sich und war über die Leistung unzufrieden (die Power der Grafikkarte) Nach kurzer Hilfe stellte sich heraus das es an einem Einbaufehler seitens des Käufers lag. Soweit so gut... Nun fiel dem Käufer ein Spulenfiepen auf, welches bei mir in mehr als 8 Monaten nie aufgetreten ist. Ich habe versucht ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, leider ohne wirklichen Erfolg (Spulenfiepen wird von den Herstellern als "normales" Betriebsgeräusch eingestuft, die meisten großen Onlinehändler tauschen die Karten dann aus Kulanz. War bei mir natürlich nie nötig, da ich diese Probleme nie hatte.) Da ich die exakte Karte noch einmal zuhause habe, bot ich dem Käufer sofort eine Nacherfüllung an, indem er meine zweite bekommt (obwohl ich auch jetzt noch der Meinung bin, das es an seinem System liegt und/oder das kein Sachmangel ist, da die Grafikkarte ohne Probleme ihre Aufgabe erfüllt). Dies verneinte der Käufer und antwortete mir nicht mehr. Nach wenigen Stunden wurde mir der überwiesene Betrag auf PayPal wieder abgezogen.

Liege ich falsch oder habe ich als Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung bevor der Käufer den Rücktritt verlangt? Ich habe selbstverständlich auch erwähnt das ich die Portokosten übernehme. Darf der Käufer den Betrag sofort sperren lassen obwohl ich keine Chance zur Prüfung der Ware hatte?

Vielen Dank! :-)

Recht, eBay, Privatverkauf, rücktrittsrecht, Verkauf, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag
Zu Unrecht der Hehlerei beschuldigt was nun?

Hey Community,

also mein Freund hat ein großes Problem an der Backe. Wir waren vor einem Jahr (Frühjahr 2017) etwa in Dresden und haben dort über Kleinanzeigen ein Handy mit zwei Hüllen, OVP etc gekauft und persönlich abgeholt. Der Verkäufer war ein stinknormaler mitte 40 jähriger Familienvater im Hemd. Wir haben das Handy in seiner Wohnung geholt und er hat uns auch eine Rechnung davon gezeigt. Ich bin mir leider nicht mehr sicher ob wir diese verschmissen oder garnicht mitgenommen haben, denn bei uns zuhause konnten wir sie jetzt nicht finden. Naja alles gut soweit. Zum eigentlichen Problem. Das Handy sowie Protemonnaie wurden ihm vor 4 Wochen geklaut. Er hat den Diebstahl natürlich bei der Polizei gemeldet. Diese hatte gesagt sie braucht mal eine Zeugenaussage von ihm. Er geht nichts böses ahnend hin und schwupps wird ihm eröffnet, dass er ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei gegen ihn stattfindet, da das Handy im Dezember 2015 als gestohlen gemeldet wurde.

So er hat erstmal den Schock seines Lebens. Wir können wie gesagt die Rechnung nicht finden und auch die Nachrichten mit dem Verkäufer sind gelöscht, da mein Freund aufgrund einer Vertragsbeendigung eine neue Emailadresse einspeichern musste bei Kleinanzeigen.

Wir wissen noch ungefähr wo der Mann gewohnt hat, aber ehrlich gesagt seh ich keine Chance ihn zu finden :(.

Was sollten wir jetzt als nächstes tun? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die Staatsanwaltschaft ihn anzeigt oder so? Ich bin doch Zeugin, dass wir nicht wussten, dass das Handy gestohlen ist ( glaube auch ehrlich nicht, dass der Verkäufer das wusste, wie gesagt eine Rechnung gabs auf jeden Fall also etwas kann nicht stimmen).

Falls jemand Erfahrungen mit sowas hat, würde ich mich sehr über eine kleine Unterstützung freuen.

Mfg

SunAndRain

Handy, Polizei, Anwalt, eBay, Anzeige, Privatkauf, Privatverkauf, Staatsanwaltschaft, Hehlerei, Hehlerware
willhaben Privatverkauf Probleme (österr. Gesetz)?

Hallo zuammen!

ich habe über willhaben massenhaft Damenkleidung verkauft. Nun war es so, dass dann auch mehrmals Leute bei mir waren, um sich die Sachen durchzuschauen bzw anzuprobieren. Ein Mädchen dürfte beim Anprobieren von einem Bikini eine weiße Spur im Höschen hinterlassen haben. Davor war der Bikini absolut neu und ungetragen. Leider habe ich den Fleck nicht bemerkt und den Bikini weiterverkauft. Die will jetzt aber wegen der Spur das gesamte Geld (3€ der Bikini, 4€ Versand, insgesamt 7€) wieder und hat den Bikini (angeblich) zu mir zurückgeschickt. Er ist immer noch neu und in bestem Zustand, außer dem kleinen rauswaschbaren Fleck. Ich habe ihr angeboten, die 3€ für die Ware zurückzuschicken, sofern der Fleck bei der Ankunft wirklich drin ist. Ich sehe nicht ein, warum ich ihr den Versand auch erstatten muss, da ich ihr das erklärt habe und der Bikini nicht unbrauchbar ist, da man das sogar nur mit Wasser rauswaschen kann, also hätte sie ihn 1 mal in die Waschmaschine getan, wäre das Problem erledigt gewesen. Nun befürchte ich allerdings, dass sie ihn mir unfrei geschickt hat, also ich die Versandkosten für den Retourweg auch noch bezahlen muss, obwohl sie die Ware einfach weggeschickt und mich erst danach zwecks Problemlösung kontaktiert hat. Jetzt droht die mir wegen den paar € mit Anzeige usw.

Was muss ich jetzt übernehmen/erstatten? Hab da eigentlich wenig Lust drauf, da sie mega unfreundlich & beleidigend ist und versucht zu provozieren.

Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist. Nach 1 mal Waschmaschine wäre er quasi wieder neu, mal abgesehen davon, dass ich für den Fleck genau genommen nicht die Schuld habe. (dass ich ihn vor Versand nochmal kontrollieren hätte können stimmt, aber wer denkt da dran, wenn jedes Teil von über 150 Sachen schon mind. 1 mal genau inspiziert wurde)

Bin für jede Hilfe dankbar lg

Recht, Gesetz, Österreich, Privatverkauf, Rückgabe, willhaben, willhaben.at
Motorrad verkauft, Käufer droht mit Anwalt und Mängel am Fahrzeug?

Bitte lesen,

Guten Tag, Ich habe meine Sportenduro mit Papieren diese nun 8 Jahre alt ist für einen relativ billigen Preis im Internet verkauft als Privatanbieter. Der Käufer war vor Ort und hat sich diese angeschaut und natürlich auch Probegefahren. Noch alles gut- , wir bequatschen die Mängel am Motorrad und machten noch etwas am Preis. Dann waren die Käufer zufrieden und kaufen diese. Hatte Ihnen ein Kaufvertrag angeboten, diesen brauchten Sie aber nicht da die nun die Papiere hatten. Ich sagte auch da vor Ort nocheinmal das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist). Nun bekam ich einen Tag danach eine Anruf vom Käufer das, das eine Beschädigung am Kolben vorliegt und ich dies verschwiegen hätte (Kolben war ca 15 Betriebsstunden verbaut). Und er einen neuen braucht und ebenfalls der Zylinder gewartet werden muss. Er will das ich mich an denn Kosten beteilige oder er drohte mir seinen Anwalt einzuschalten oder das Moped mir zurück zu geben. Jetzt zu meinem Teil, habe Ihn gesagt das der Kolben (Verschleißteil) bereits gebraucht ist, wie das ganze Moped, es war / ist dazu voll funktionsfähig sonst hätte er auch keine Probefahrt vornehmen können. Dazu nehme ich das Moped auch nicht zurück da ich kein Händler bin oder Gewerbetreibender. Er meint das er mir mit seinem Anwalt droht.

Wie soll ich ich weiter verfahren? Muss ich mir Gedanken machen? In meinen Augen ist das ein Mensch der nach einem Kauf einfach noch Provit machen will mit Mängeln die es garnicht gab.

Brauche mal Hilfreiche Tipps bzw. Antworten auf das was nun vorliegt

MfG

Motorrad, verkaufen, Recht, Anwalt, Kleinanzeigen, Enduro, Garantie, Privat, Privatverkauf, Rückgabe, Auto und Motorrad
EBay Kleinanzeigen - seltsamer Käufer, welcher sich nicht auf eine Rückgabe einlässt?

Liebe Community,
Ich habe auf EBay-Kleinanzeigen mein ca. 1½ Jahre genutztes iPhone 6 verkauft, da ich es an jemanden weitergeben wollte, der es noch nutzen kann, nachdem ich mir ein neues Handy zugelegt hatte. Der Verkauf klappte reibungslos und alles schien gut.
Der Verkäufer schrieb mich an und teilte mir mit, dass ich leider vergaß, die iCloud zu entsperren. Da das Gerät somit ja gesperrt ist über die iCloud-Sperre kann er es nicht wirklich nutzen. Da ich mein Apple-Passwort verkramt habe und leider auch die Sicherheitsfragen nicht mehr beantworten kann, da ich damals auf die Schnelle irgendetwas eingab, bot ich ihm sofort an, dass wir den Verkauf rückgängig machen können, weil ich es selbst auch nicht gut finden würde, auf einem Gerät sitzen zu bleiben, welches nicht ordnungsgemäß funktioniert. Mehrmals habe ich die Rückgabe angeboten. Ich bot nicht sogar dafür an, zum Käufer zu fahren und das Gerät gegen den vollen Kaufpreis wieder abzuholen, da ich in einer solchen Situation das gleiche vom Verkäufer warten würde.
Er drohte jedoch bereits damit, dass er eine Anzeige erstatten würde, was ich auch nachvollziehen kann, in einem solch impulsiven Moment.
Da ich ihn mir eine Rückerstattung angeboten habe, welche den vollen Kaufpreis deckt. Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen, wenn der Käufer nicht auf eine komplette Rückerstattung eingeht?

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Meine Rechte als privater Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen!?

Hallo! Ich habe einen gebrauchten Laptop auf eBay Kleinanzeigen verkauft. In der Anzeige war zu lesen, dass er 6 Jahre alt ist und länger nicht genutzt wurde. Außerdem dass beim jetzigen Versuch eines Starts ein Bluescreen/Fehlermeldung erschien bzw. der Startvorgang abgebrochen wurde. Ich gab an, dass ich mir vorstellen könnte dass mit einer gewissen Fachkenntnis, die mir fehlt, das Gerät wieder zum laufen gebracht wird. Außerdem schrieb ich den Satz: "Es handelt sich um einen Privatverkauf, Rückgabe und Garantie ausgeschlossen." Als der Interessent zu mir kam und das Gerät begutachtete, startete der Laptop und der Käufer war überzeugt. Schnell wurde auch klar, dass der Käufer mehr Fachkenntnis hat als ich. Er überprüfte noch Einige Sachen (Festplatten usw.) auf Funktionalität und wir einigten uns auf einen Preis. Es gab keinen schriftlichen Vertrag. Kurze Zeit später erhielt ich eine Mail, dass das Gerät nicht funktioniert. Genauer gesagt, dass das Display nicht geht. Das ist ein Problem was bei mir noch nie aufgetaucht ist. Das habe ich auch klar kommuniziert. Daraufhin verwies er mich auf die "Sachmängelhaftung als Privatperson" und dass er das Gerät morgen überprüfen lässt und sich bei mir meldet. Meine Frage ist nun wie ich mich zu verhalten habe. Muss ich im schlimmsten Fall das Gerät zurücknehmen und ihm das Geld geben? Das würde ich allerdings nicht ganz einsehen, da der Laptop nun ein völlig anderes Problem aufweist als es mir bekannt war. Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da ich in dem Fall keine Ahnung habe was meine Rechte sind bzw. die des Käufers. Vielen Dank!

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