Bei Ratten fristlos kündigen möglich?

Knapp 1 Monat ist es nun her seit dem ich in meiner Wohnung(Erdgeschoss/Einzimmerwohnung) die erste Ratte hatte. Diese kam und entkam durch das Badfenster, bevor der Vermieter da war, aber ich konnte es mit dem Handy aufnehmen. Seitens Vermieter wurden nur 2 Stücke Rattengift ausgelegt.

Der Zweite Fall war wieder eine einzelne Ratte, aber dieser wurde ausführlich aufgezeichnet und diese war in meinem Flur(Kein Eingangsbereich). Diese kam und entkam scheinbar durch ein größeres Loch, welches in diesem Flur liegt und in dem mehrere Rohre verlaufen. Der Vermieter hat nun mehr Rattengift verteilt und eine Rattenfalle aufgestellt die aber vermutlich nicht einmal nach einem Tag sich selbst ausgelöst hatte( Kann da nicht mehr sehen, habe nur kleine Leiter und SelfieStick).

Das dritte mal hat vor wenigen Tagen angefangen und deswegen habe ich mir eine Überwachungskamera besorgt und für meinen Teil konnte ich dieses mal 2 Ratten feststellen. Leider wird sie erst ab heute Abend aufnehmen und ich konnte deswegen nicht feststellen ob gewisse Anzeichen wie fehlende Nahrung meiner verpeiltheit oder den Ratten zugrunde liegt, was im Endeffekt heißen würde, dass sie sich auch in meinem Zimmer aufhalten können, wenn ich nicht da bin.
Mir ist auch mittlerweile aufgefallen, dass es auch eine Art kratzen in den Wänden zu hören ist bzw. war, das Problem wäre hierbei, dass dies ziemlich großflächig verteilt zu hören war, als wären die Wände an den stellen nur hohl und sie können sich darin frei bewegen.
Auch reagiere ich mittlerweile allergisch auf die Ratten. (Bin ziemlich allergisch auf viele Tierarten wenn sie sich in einer gewissen Entfernung aufhalten, ich muss sie dafür nicht einmal anfassen)

etc....

Kann ich nun fristlos kündigen? Muss ich eine Frist einhalten, falls ja wie lange? Falls der Vermieter sagt er lässt es Professionell machen, was wäre dabei eine angemessene Frist? Steht eine volle Mietminderung noch zu wenn sich seit erstem auftauchen der Ratten nichts gebessert hat inkl. des Monats des ersten Vorfalls?

MfG Me

Mietrecht, Ratten, Rattengift
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.