Frage zu einer komischen Nachricht auf Ebay Kleinanzeigen (Gewerbe, Privat, Verkauf. Anwalt)?

Hallo ihr Lieben, ich nage momentan am Hungertuch und verkaufe deswegen notgedrungen meinen Laptop :D Ich besaß einst 3 Stück, alle von Acer, die letzten beiden Monate hat mich bereits immer schon 1 gerettet weil mein Geld so eng ist, ich habe aber nie mehr als 1 mal 150€, 1 mal 170€ bekommen und dieses mal wollte ich 270€ da er ein wenig besser ist als die anderen. Nun dachte ich, dass sich endlich jemand interessiert, weil es echt ganz eng wird, dann bekam ich diese Nachricht:

"Nachricht von: Benny

Hallo mir fällt auf und das schon länger das sie gewerblich arbeiten und sich als privater anbieter zeigen , sie müssen steuern bezahlen im nachhinein wird es teuer da die ordnungswidrigkeitsverfahren ca 8000 euro kosten , ich gebe aber alles von ihnen in bild und text weiter den rest machen die behörden mit ihnen , gruss , achso gleichzeitig melde ich dein gewerbliches verhalten bei ebay"

Ich glaube ja eigentlich selbst, dass es ein Scherz ist oder jemand der einfach nur so einsam und hobbylos ist, dass er so versucht Aufmerksamkeit zu bekommen, aber ein klein wenig Angst habe ich schon. Ich verkaufe nur privat. Nur Kleinzeug was alt ist und nur ein paar Euro einbringt, nicht der Rede Wert. Die Laptops sind das Einzige was mal etwas über 100€ ist. Aber in den letzten 3 Monaten habe ich nicht mal 500€ eingenommen. Das ist kein Gewerbe.

Außerdem frage ich mich ja woher sojemand meinen Namen und meine Adresse haben sollte um damit ich überhaupt Briefe von IRGENDJEMANDEN erhalten könnte?

Könnt ihr mir sagen was ich machen soll? Einfach ignorieren? Hab ich was zu befürchten? Bitte sagt mir das ist nur ein Vollidiot, vor allem das komische.... erst siezt er mich und zum Schluss plötzlich duzen? Keine ordentliche Grammatik, Rechtschreibung und Kommasetzung? Irgendwas ist da faul. Aber ich hätte im Moment echt keine Nerven für irgendwelchen Anwalts und Polizeimist... auch gar kein Geld, ich bin arbeitssuchend, könnte mir nie einen Anwalt leisten. Wie lange muss ich jetzt zittern ob da was kommt?

Lieben dank für alle hilfreiche Antworten!

Betrug, Polizei, Anwalt, Kleinanzeigen, Gewerbe, Privatverkauf, Verkauf
Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.

Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann

Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text

Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.

Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Autoverkauf, Privatverkauf, aufwandsentschaedigung, kostenerstattung, Vorkaufsrecht
Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

Guten Morgen Zusammen, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Zum Hintergrund: Ich habe Ende Dezember '16 mein "altes" Handy (iPhone 6 Plus, ca. 1 3/4 Jahre alt) privat verkauft, habe mit der Dame vor Ort einen Funktionstest durchgeführt und ließ mir im Kaufvertrag bestätigen, dass sie das Handy kauft wie gesehen und, dass alles funktioniert. Tat es definitiv auch.

Nach ein paar Wochen, meldete sich nicht der Käufer, sondern eine Freundin, die das Handy vom Käufer geschenkt bekam, das Handy sei defekt und sie will eine Lösung von mir. Sie schilderte den Fehler als "Das Handy schaltet sich ab und zu (es geht mehrere Tage am Stück) einfach aus, obwohl noch 20% restlicher Akku vorhanden sind. Da ich damals einfach mit dem Handy abschließen wollte und keinen Ärger haben wollte (es kann ja sein, dass bei einem Handy das knapp 2 Jahre alt ist und 2 Monate nicht benutzt wurde, der Akku nicht mehr in so gutem Zustand ist), machte ich ihr folgendes Angebot: Sie soll zu einem Laden gehen, der das reparieren kann, soll sich dort einen Kostenvoranschlag holen und dann besprechen wir wie es weitergeht (falls die Reparatur zu teuer wäre, hätte ich das Gerät genommen). Sie meldete sich Tags darauf, der Laden habe ihr (ohne Kostenvoranschlag) gesagt, dass es sich definitiv um ein Problem mit dem Akku handelt und, dass sie diesen gerne austauschen lassen würde (80€). Ich sagte zähneknirschend zu und verlangte ihre Kontodaten. Sie forderte aber dann noch 20€ "Unkostenbeitrag" weil sie ja zu dem Laden fahren musste etc. Aus reinen Kulanzgründen zahlte ich auch das und sagte ihr, dass sie mir dann aber bestätigen muss, dass ich von nun an nichts mehr von dem Gerät höre, da mittlerweile auch schon 5 Wochen ins Land gegangen waren (und ich hatte diese Probleme mit dem Gerät nie).

Nach nun mittlerweile fast 8 Wochen meldete sich die Dame nun wieder, sie wäre jetzt im Handyladen gewesen und hat den Akku tauschen lassen. Das habe aber gar nichts gebracht, das Handy geht jetzt gar nicht mehr an. Sie verlangt nun, dass ich das Gerät zurücknehme.

Meine Frage: Hat diese Dame hier rechtlich irgendeine Möglichkeit mich zu belangen? Das Handy funktionierte als ich es verkauft habe, das habe ich schriftlich. Ich bin ihr aus reiner Kulanz (im Nachhinein könnte ich mich dafür ohrfeigen...) wegen der Akku-Geschichte entgegengekommen und soll nun ein Gerät das nicht mehr funktioniert zum ursprünglichen Kaufpreis zurücknehmen? Was würden Sie mir hier raten? Ich will keinen Ärger, aber alles darf man sich doch auch nicht gefallen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe :)

Handy, Haftung, Privatverkauf
Privatverkauf einer Einbauküche, Käufer möchte sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten. Was kann ich tun?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Ich bin umgezogen und habe den Nachmietern meiner alten Wohnung meine Einbauküche verkauft. Ich habe einen Kaufvertrag über eine "gebrauchte Einbauküche" aus dem Internet gezogen und entsprechend ausgefüllt. Dieser wurde von allen Parteien unterschrieben, ich habe das Original behalten und die Nachmieter eine Kopie. Festgehalten waren die vorhandenen Schränke und Gerätschaften, sowie die Zahlungsvereinbarung des Kaufpreises bis zu 15.12.2016.

Auf Nachfrage bin ich den Nachmietern entgegengekommen, dass sie den Kaufpreis in zwei gleichgroßen Raten tilgen können (erste Rate zum 15.12.2016, zweite Rate zum 15.01.2017). Auch dies habe ich nachträglich auf dem Kaufvertrag festgehalten und mir nochmals unterzeichnen lassen.

Die Nachmieter haben die Küche vor dem Kauf gesehen und es gab keine Beanstandungen, nicht mal handeln wollten sie, obwohl ich den Preis als Verhandlungsbasis angesetzt hatte. Über den Zustand der Küche steht im Kaufvertrag lediglich "gebrauchte Einbauküche".

Da mein Ex-Partner und ich die Wohnung zur Mitte unseres letzten Mietmonats schon leer hatten, haben wir den Nachmieter großzügiger Weise erlaubt, diese schon betreten, renovieren und einräumen zu können.

Ende November erreichte mich nun eine Kurznachricht der neuen Mieterin, dass sie nicht bereit wären, den vollen Kaufpreis zu bezahlen, da die Küche offensichtliche Macken hätte und dreckig wäre. Daraufhin schickte sie mir Bilder von der Oberseite der Hängeschränke und der abmontierten Fußleiste, hinter der ich natürlich nicht geputzt habe.

Alles in allem wurde sie äußerst dreist und drohte mit sofortigem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da dies aber ein Privatverkauf eines gebrauchten Objektes war, habe ich ihr erklärt, dass sie nicht ohne Weiteres von dem Kaufvertrag zurück treten könne, da ich meinen Teil des Vertrages (gebrauchte EKB mit allen im KV genannten Geräten und Schränken) erfüllt hätte und sie nun ihren Teil zu erfüllen habe, nämlich die Zahlung des festgeschriebenen Kaufpreises.

Da sie vehement versucht mich davon zu überzeugen, dass sie jedes Recht hätte, vom Kaufvertrag zurück zu treten, setzte ich sie darüber in Kenntnis, dass ich mich, sollte sie den vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht nachkommen, gezwungen sehe, einen Anwalt einzuschalten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Langsam glaube ich, dass die neuen Nachmieter nie geplant haben, die Küche zu überhaupt zu kaufen (bzw. zu bezahlen) oder zumindest nie bereit waren, diesen Preis zu bezahlen, den Kaufvertrag jedoch ohne weiteres unterschrieben haben, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen.

Wäre diese Vermutung ausreichend um Anzeige (wegen Betruges/arglistiger Täuschung?) zu erstatten?

Wäre es zu diesem Zeitpunkt (bzw. nach verstreichen des ersten Zahlungstermins ohne Geldeingang) überhaupt schon ratsam, Anzeige zu erstatten?

Welche Möglichkeiten hätte ich noch?

Recht, Privatverkauf
Privatverkauf - muss ich beim Tragen helfen und was mache ich, wenn die Käufer irgendwas im Hausflur zerkratzen?

Hallo zusammen!

Ich würde die erste Frage jetzt mit "Nein" beantworten, aber man weiß ja nie. Auf jeden Fall verkaufte ich eine Rundecke auf einer Plattform - lief als Auktion und wurde vor einer Woche ersteigert. Ständig telefoniert mit der Käuferin und nun sind angeblich ihre Helfer abgesprungen und ich soll als Frau helfen. Dies habe ich zwar gemacht als ich umgezogen bin, doch das war mein Umzug und war echt hart. Mache seit einigen Wochen Reha-Sport und bin froh, dass ich mich überhaupt halbwegs bewegen kann. Käuferin sagte, dass sie helfen würde, doch sie erwartet ihr 8. Kind. Ähm ja, Glückwunsch. Fand schon schlimm, wie sie ihre Kinder angeschrien hat als wir telefonierten, doch ist ein anderes Thema. Ich sehe das jedenfalls nicht ein. Hätte ich das in der Auktionsbeschreibung erwähnen müssen? Da habe ich sonst alles angegeben. Mängel, keine Rücknahme, nur Selbstabholung.

Dann die zweite Frage, weil die Käuferin damit kam, dass ihr Mann die dann alleine trägt. Man kann die Rundecke runterschieben - wenn es poltert ist es ja nicht schlimm. Wir haben die damals zu dritt getragen. Auch wenn sie aus mehreren Teilen besteht, war sie trotzdem noch sehr schwer. Jetzt habe ich durch ihre Äußerungen ein wenig Sorge/Angst, dass da was geschieht oder zerstört wird.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen - würde mich freuen.

Privatverkauf, Unterstützung
Wie läuft ein Kfz-Privatverkauf ab?

Ich würde gerne bald mein Motorrad verkaufen.

Bislang habe ich meine Kraftfahrzeuge immer über einen Händler gekauft und verkauft, deswegen interessiert mich der Ablauf eines privaten Verkaufs, insbesondere

  • Wie funktioniert das über das Internet?
  • Wie ist das mit der Versicherung und Kennzeichenüberführung geregelt?

Ist für den Internetverkauf eBay-Kleinanzeigen geeignet oder gibt es für den Kfz-Verkauf speziell zugeschnittene Portale? Welche sind marktführend, welche sind seriös?

Wenn dann jemand zuschlägt, wird er sich das Motorrad anschauen wollen.

  • Hat er das dann schon gekauft oder gehört es mir dann noch?
  • Ist er auf sich versichert, wenn er eine Probefahrt macht?
  • Sollte man dem Käufer überhaupt eine Probefahrt gewähren?
  • Soll ich mein Fahrzeug vorher abmelden und das Kennzeichen entfernen?
  • Wie bekommt der Käufer dann das Kfz mit?
  • War da nicht etwas mit Doppelversicherungskartennummer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugschein von mir zum Käufer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugbrief von mir zum Käufer?
  • Gibt es noch so etwas wie "Gekauft wie gesehen" oder kann ich noch auf Mängeln nach dem Kauf belangt werden (Es gibt keine, aber es kann ja sein, dass der Käufer einen Schaden verursacht und mir das in die Schuhe schieben will)?
  • Zusatzfrage: Wie ermittel ich am besten den Marktwert?

Das mit dem Kaufvertrag müsste ich hinkriegen (wenn das die Onlineplattform nicht schon regelt). Da gibt es sicherlich im Netz genügend Formulare.

Mir geht es vielmehr um die Abwicklung.
Diese soll so sicher und reibungsfrei wie möglich ablaufen.

Über ein paar Tipps, auch die, die nur Teile meiner Frage beantworten, würde ich mich sehr freuen.

Motorrad, KFZ, Versicherung, Privatverkauf, probefahrt, Verkauf, abwicklung
Kann der Interessent von Ebay Kleinanzeigen von mir Schadensersatz fordern?

Hallo ihr Lieben,

mir ist etwas total blödes passiert und benötige eure Hilfe oder zumindest einen Erfahrungsaustausch.

Ich habe vorgestern ein I Phone 6s in Ebay Kleinanzeigen gestellt. Daraufhin hat sich jemand gemeldet, der das Handy morgen abholen wollte. Wie das nun so ist, war heute natürlich einer schneller und mein Freund hat es dann sofort an einen anderen Interessenten verkauft. ( meine Schuld war wohl die fehlerhafte Absprache mit ihm) Natürlich wollte ich so fair sein, dem Interessenten, der morgen kommen wollte abzusagen. Was ich dann auch getan habe, ich hatte keinerlei böse Absichten und wollte das Ding einfach so schnell wie möglich loswerden, habe mich auch entschuldigt und ihm die Sachlage erklärt. Als Antwort kam dann eigentlich nur das er seinen Anwalt einschalten wird und ich von diesem höre. Ich bin traurig darüber, da man mit ihm keinen normalen Schriftwechsel zu Stande bekommt, da er sofort ausfällig oder drohend reagiert. Ich habe ihm vor einigen Stunden nochmal geschrieben, mich entschuldigt und ihn gebeten mich einmal anzurufen, damit wir uns irgendwie friedlich einigen können ( seine Nummer war bei Kleinanzeigen leider nicht hinterlegt, somit hatte ich keinerlei Möglichkeit ihn zu erreichen.

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen oder sonstiges erlebt ?

Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Streitigkeiten
14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?

Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201

Da seht das drin:

II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.

Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.

Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.

Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.

Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....

Danke

Auto, Anwalt, Autoverkauf, Garantie, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf, Rücknahme, verklagen
Privatverkauf Laptop?

Hallo,

ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.

Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.

Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.

Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.

Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.

Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?

Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.

Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, BGB, gebraucht, Privatverkauf
Privatverkauf von Felgen: Käufer droht und will Geld zurück. - was soll ich tun?

Hallo Leute ich hoffe mir kann einer einen guten Rat bei folgenden Problem geben.

Hier die Geschichte:
Ich habe mir vor einem Jahr ein neues Auto gekauft und wollte unbedingt andere Felgen da die Standard felgen hässlich sind. Nun habe ich meine Traum felgen gefunden von Firma X und habe bei eBay geschaut ob sie den da auch jemand verkauft. Ich habe die Firma X eingegeben und felgen. Da kamen sofort die Felgen von Firma X genau gleiche Beschreibung logo von Firma X usw....

So felgen sind angekommen alles tip top keine weiteren Gedanken gemacht.

So, nun hat sich meine Lebenssituation geändert und hab dass Auto mit Original Felgen verkauft. Die Felgen von Firma X habe ich bei eBay Kleinanzeigen reingetan. Nach ein paar Tagen hat sich jemand gemeldet und will die Felgen kaufen. Da er von weiter weg kommt hat er in der nähe ein Hotel genommen. So nun holte er die Felgen ab soweit alles in Ordnung er hat sie angeschaut alles ok er hat bar gezahlt, hat die Felgen eingeladen und ist gefahren. Neben bei sagte er dass er jemanden kennt der bei Firma X arbeitet oder sowas, was ein wenig komisch war weil er dort die felgen kaufen hätte können.

Nach 2 Tagen hat er mir geschrieben, dass die Felgen keine echten von Firma X sein sondern eine Fälschung von Firma X und keine originalen sind.

Nun will er dass Geld für dass Hotel, Fahrt und der Felgen wieder. Er hat mich angeblich Angezeigt und die Firma X wird mich auch kontaktieren und Anzeigen und seine "Anwälte" werden sich auch melden.

Ich war immer der Meinung dass die Felgen von X Original seien, da ich sie ja bei eBay gekauft habe und dort auch der name der Firma X erwähnt wurde und dass gleiche Modell etc. vom Aussehen konnte ich nicht beurteilen dass sie nicht echt seien da sie identisch aussehen wie auf der website von Firma X. Woher soll ich wissen dass sie nicht echt sind etc. kann ich selbst jetzt noch nicht einmal sagen dass sie nicht echt sind.

Bitte um Hilfe!

Lg!

Auto, Rechtsanwalt, eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Verkäufer, Barzahlung, Rücknahme
Ebay Rückerstattung - Wie ist Ablauf zuerst Ware zurück dann Warenprüfung dann Geld?

ebay-Fall:

Ich verkaufe einen gebrauchten Mantel aus dem 2. Weltkrieg, der sehr gut erhalten ist und innen wie außen keinerlei Gebrauchsspuren aufweist. Gewährleistung schließe ich als privater Anbieter aus.

Der Käufer zahlt per Paypal. Nach zwei Tagen meldet er sich und beschreibt Abschürfungen am Leder und aufgerissenen Nähte in der Innenseite, insgesamt "ein sehr schlechter Zustand".

Nun soll ich ihm den Kaufpreis inkl. Versandkosten inkl. Porto für Rücksendung überweisen. Erst dann verschickt er den Mantel.

Ohne das geltende Recht zu kennen habe ich geantwortet, ihm nur die Portokosten zu überweisen und anschließend den Mantel zu prüfen. Bestehen diese Mängel werde ich ihm Kaufpreis inkl. Versand selbstverständlich überweisen.

Dies lehnt er ab mit der Drohung Paypal einzuschalten.

PS: Mir ist bewusst dass ich mich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen kann, falls Mängel vorliegen. Und möchte ich auch nicht da die Ware ja ohne Mängel war.

Meine Frage:

  1. Wie ist der Ablauf, zuerst Geld dann Ware?

  2. Was kann der Käufer nun machen falls er die ablehnt. Also reicht es einfach Paypal zusagen die Ware ist beschädigt und er bekommt das Geld oder wie ist dort die Prüfung?

  3. Mir muss doch als Verkäufer die Möglichkeit der Prüfung bleiben, sonst beruft man sich ja immer darauf?

Vielen Dank. LG Weis

Recht, eBay, Privatverkauf, Rückerstattung
Privat Auto verkauft (!), Nun angeblich kaputt

Hallo, ich habe gestern privat ein Auto verkauft (Fitzelbetrag von 300 Euro mit Alufelgen, Baujahr 1998).. Heute ruft der Typ plötzlich an, das Auto sei kaputt gegangen, ein Schaden von üben 700 Euro, er sei abgeschleppt worden usw. ich soll ihm das Geld vom AUto zurück geben und die 80 Euro oder er geht zum Anwalt und keine Ahnung was!!

Ich dachte, ich sei sowieso abgesichtert, da ich privat verkauft habe, außerdem gehe ich davon aus, dass er ein Händler war und das Auto nun auf alles mögliche gecheckt hat. (Da wäre was an der Achse kaputt und an einer Pumpe und keine Ahnung was alles, ich habe das Auto natürlich nie in der Werkstatt gepflegt, da ich es nur übergangsweise gefahren bin, bis ich ein gescheites Auto kaufen konnte) Und er sagt nun da wären alle möglichen Schäden dran und er will alles zurück.

Benutzt habe ich diesen Vertrag: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Allerdings wollte er den erst gar nicht mitnehmen, ich hab ihn erst darum bitten mpüssen, den Vertrag zu nehmen. Es gab einige dubiose Dinge, z.b. hatte er auch gefragt, wieso ich das Auto nicht mehr angemeldet habe, er wollte es gleich mtinehmen (mit meinen Schildern??) und er dachte ich habe die Schilder auf den ANzeigenfotos nur rausgeschwärzt, damit keine was mit meinem Nummernschild anstellt usw. (Richtige Insidertricks also scheinbar)

Ich habe keine Ahnung, was ich nun machen soll, ob ich ihm das Geld geben muss, aber ich will auch nicht für die zusätzlichen Kosten (Abschleppen, Anmelden) aufkommen und woher weiß ich, ob das Auto tatsächlich liegen geblieben ist?? (ich fahre das Auto seit 3 Jahren, es hjatte noch NIE Probleme gemacht)

Bin ich als Privatverkäufer nicht irgendwie bei so was abgesichert??

Ich bin wirklich dankbar für jede Antwort! (Habe totalen Bammel vor Anwaltsgeschichten oder Klagen und außerdem hat der Typ mich am Telefon schon total zur Sau gemach tund beleidigt und keine Ahnung!!)

Auto, Anwalt, Privat, Privatverkauf, Verkauf
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Privatverkauf & Gewährleistung - Verkäufer keine Rechte?

Also ich bin momentan ein bisschen verwirrt. Einige schreiben man muss die Gewährleistung ausschließen und andere wieder nicht. Was nun?

Folgende Situation:

Verkäufer verschickt Ware in einwandfreiem Zustand an Käufer. Käufer reklamiert, dass ein Teildefekt vorliegt, möchte aber sofort die Wandlung weil es für ihn komplett defekt ist. In der Anzeige wurde nichts von einer Gewährleistung erwähnt.

Ich meine mal, dass klar ist das ein Privatverkauf vorgelegen hat. Warum soll hier eine Gewährleistung greifen? Außerdem war klar, dass keine Garantie/Rechnung besteht und er ein gebrauchtes Gerät kauft. Das Geräte defekt werden können ist auch klar. Der Käufer sagt aber nicht mal genau was nicht geht. Wer muss jetzt was beweisen?

Wenn das mit der Gewährleistung stimmen sollte, dann hat man als Verkäufer überhaupt keine Rechte. Da muss der Verkäufer ja mind. 6 Monate danach beweisen, dass kein Defekt vorlag und hat alle Kosten inkl. 2x Versand zu tragen. So etwas zu beweisen ist so gut wie unmöglich! Wer filmt denn das Gerät von A-Z und filmt alle Funktionen eines Gerätes (auch das könnte man faken)? Würden Zeugen reichen? Außerdem könnte ja der Käufer einen Defekt verursacht haben. Es ist ja schwer irgendwem was zu beweisen (weder Käufer noch Verkäufer). Muss ich den Artikel zurücknehmen? Wie lange habe ich Zeit? Und wenn ja, was wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, der aber bei mir nicht vorhanden war? Kann ich das vom Betrag abziehen? Vor allem ist ja schwer zu sagen welcher Betrag?

Muss in diesem Fall die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Wenn man als Laie nie mit sowas zu tun gehabt hat, dann macht man das ja auch nicht!?

Recht, eBay, Gesetz, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf
Kaufvertrag abbrechen? Privatverkauf

Hallo zusammen!

Es gibt bei Facebook ja und endlich viele Verkaufsgruppen, in einigen bin ich auch Mitglied und habe nun immer etwas verkauft. Leider bin ich vor ein paar Monaten an eine, ich sag mal "Betrügerin", geraten.

Wurde damals immer und immer wieder vertröstet, dass das Geld ja angeblich bald kommen sollte, dass überwiesen worden ist aber die Bank irgendwelche Probleme hat, das Geld käme angeblich wieder zurück und und und.

Die ganze Sache ging über ein Monat, und nun hab ich die Schnauze voll davon...

Nun habe ich letzten Donnerstag an jemanden etwas verkauft und wir haben Daten ausgetauscht.

Ich habe dann am Dienstag gefragt, ob denn schon überwiesen worden ist denn bei mir ist noch kein Geld eingegangen. Daraufhin kam das sie es ja angeblich vergessen hätte wegen Uni Stress oder ähnlichem. Sie würde aber 100-prozentig am nächsten Tag überweisen, da sie den Artikel ja unbedingt haben will. Ich meinte, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht habe und das Geld eigentlich bis Donnerstag auf meinem Konto sein soll.

Mir kam das alles schon spanisch vor...

Aber gestern Abend mal freundlich nachgefragt, ob denn überwiesen worden ist. Und was ein Wunder ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Habe dann geschrieben dass wenn kein Geld heute bis 19:00 Uhr eingeht oder ich heute keine Antwort erhalte, werde ich den Artikel wieder zum Verkauf freigegeben. Ich habe noch einige andere Interessenten habe und den Artikel eigentlich schnellstmöglich loswerden möchte.

Meine Frage nun, es kam ja ein Kaufvertrag zu Stande, oder? Kann ich den denn nun einfach unterbrechen beziehungsweise beenden? Ich sehe es nicht ein weder Geld noch Antwort zu erhalten und den Artikel dann noch wochenlang reservieren zu müssen...

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Muss ich irgendwie eine Frist von einer Woche lassen? Oder war das o. k. was ich geschrieben habe? Ich habe ja Zeit gegeben bis heute Abend....

Freue mich über viele hilfreiche Antworten! Grüße

verkaufen, Geld, Kaufvertrag, Konto, Privat, Privatverkauf, Überweisung

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