Nacherfüllung bei Privatverkauf?

Schönen guten Abend,

ich habe eine Ware verkauft. Es handelt sich um eine Grafikkarte in tadellosem Zustand. Die Bezahlung lief per PayPal. Die Ware wurde versendet und kam nach 1-2 Tagen beim Käufer an. Nach wenigen Stunden meldete er sich und war über die Leistung unzufrieden (die Power der Grafikkarte) Nach kurzer Hilfe stellte sich heraus das es an einem Einbaufehler seitens des Käufers lag. Soweit so gut... Nun fiel dem Käufer ein Spulenfiepen auf, welches bei mir in mehr als 8 Monaten nie aufgetreten ist. Ich habe versucht ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, leider ohne wirklichen Erfolg (Spulenfiepen wird von den Herstellern als "normales" Betriebsgeräusch eingestuft, die meisten großen Onlinehändler tauschen die Karten dann aus Kulanz. War bei mir natürlich nie nötig, da ich diese Probleme nie hatte.) Da ich die exakte Karte noch einmal zuhause habe, bot ich dem Käufer sofort eine Nacherfüllung an, indem er meine zweite bekommt (obwohl ich auch jetzt noch der Meinung bin, das es an seinem System liegt und/oder das kein Sachmangel ist, da die Grafikkarte ohne Probleme ihre Aufgabe erfüllt). Dies verneinte der Käufer und antwortete mir nicht mehr. Nach wenigen Stunden wurde mir der überwiesene Betrag auf PayPal wieder abgezogen.

Liege ich falsch oder habe ich als Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung bevor der Käufer den Rücktritt verlangt? Ich habe selbstverständlich auch erwähnt das ich die Portokosten übernehme. Darf der Käufer den Betrag sofort sperren lassen obwohl ich keine Chance zur Prüfung der Ware hatte?

Vielen Dank! :-)

Recht, eBay, Privatverkauf, rücktrittsrecht, Verkauf, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag
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