Meine Rechte als Privatverkäufer?

Hi,

ich habe vor einigen Tagen über die EBay Kleinanzeigen mein Notebook verkauft. Das kuriose ist, dass bis zum Verkauf nichts defekt war, bzw das, was dran war in der Anzeige aufgegriffen wurde...

Als der potentielle Käufer mir nämlich Bescheid gab, sich auf den Weg zu machen, säuberte ich das Teil und es bildete sich ein kleiner Fleck am unterenld Bildrand; ich schrieb ihm sofort, um ihn auf den entstandenen Mangel aufmerksam zu machen Seine Antwort war, dass er sich das anschauen kommt. Gesagt getan, er kam rein und ich zitiere seine Reaktion, nachdem er den Fleck sah: "Ach, ist egal. Ich benutze den sowieso nur am Beamer. Wir haben uns auf die Summe geeinigt, hier..." Er hat sozusagen den offenen Mangel anerkannt.

Jetzt kommt meine Frage, gut lesen bitte: Eine Nacht später bekam ich eine Mail: "Der Bildschirm wurde immer schlechter und ich ging zu BORA Computer. Es wurde Feuchtigkeit festgestellt. Gib mir mein Geld zurück."

Als ich verneinte und ihm sagte, dass bis zum Zeitpunkt des Kaufes alles wie abgesprochen lief und der Zustand genauso war wie beschrieben und es ihm grundsätzlich klar sein muss, dass er bei Privatkauf auf Gewährleistung /Garantie verzichten muss, einigten wir uns drauf, ich ihm, ohne dass er mir was beweist 55-60€ zurück gebe. Das ist der Wert einer neuen Tastatur, da 3 nicht vorhanden waren. Er wollte an einem Tag kommen, an demich nicht Zuhause war. Seit diesem Zeitpunkt hat er sich nicht mehr gemeldet.

Bin ich in der Pflicht, irgendwas zu unternehmen? Ich bin grundsätzlich abgeneigt, ihm irgendwas zurückzugeben aber ich wollte einfach keine Zeit mit sowas verschwenden und bin ihm sogar entgegengekommen. Als Betrüger will ich natürlich auch nicht da stehen. Sollte ich mich bei ihm melden oder hat er die Bringschuld, bzw. hat die Bringschuld etwas damit zutun, dass ich ihn einladen sollte wenn er Geld haben will?

Danke im Voraus!

Gruß

Betrug, Rechte, defekt, Privatverkauf, Beweislast
Ebay Privatverkauf-Käufer passt der Artikel nicht und verlangt Rücknahme?

Hallo! Bin neu bei Ebay und habe vor kurzem ein Shirt verkauft. Es hatte laut Etikett Größe 40/42, aber da es größer ausfiel habe ich geschrieben das es auch noch einer 44/46 passen könnte. Ich habe aber auch die Maße mit angegeben und auch drauf hingewiesen diese bitte zu beachten.

Nun will der Käufer das ich das Shirt zurück nehme weil es nun doch nicht passt, und hat einen Fall bei Ebay gemeldet das der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht. Und das tut er meines Erachtens nicht. In meinen Auktionen schreibe ich immer drunter "Dies ist eine Privatauktion, deshalb gebe ich keine Garantie und nehme den Artikel auch nicht zurück!". Der Käufer behauptet nun das ich einen Fehler gemacht habe und diesen nicht einsehe. Aus Kulanz habe ich dann doch der Rücknahme zugestimmt und das ich den Kaufpreis erstatte. Allerdings will der Käufer das ich die Rücksendekosten trage, und damit bin ich nicht einverstanden. Auch sollte ich zuerst das Geld überweisen und dann will er den Artikel zurücksenden. Das ist mir aber zu heikel. Der Käufer hat für das Shirt 7€ plus 2,50 Versand bezahlt und will nun 12€ haben. Und ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein das Porto zu bezahlen, denn ich habe es ja verschickt. Das es nicht passt ist natürlich ärgerlich, aber nicht mein Verschulden.

Ich würde es ja dennoch aus Kulanz zurücknehmen, aber bin nicht damit einverstanden das ich das komplette Porto übernehmen soll und erst zahlen soll und dann das Shirt zurück bekomme. Der Käufer stellt sich quer und diskutiert weiter. Bin mittlerweile ziemlich genervt, könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Danke!

eBay, Privatverkauf, Rücknahme, Rücksendekosten
Privatverkauf Motorrad - Käufer will nachträglich Mangel geltend machen

Hallo,

ich hab vergangene Woche meine Chopper Baujahr 1995 privat verkauft.

Der Käufer meinte am Telefon, daß er selber mal bei Honda geschafft hätte und fragte mich Sachen, so daß ich es ihm auch abnahm. Das Motorrad braucht eine neue Inspektion, neuen TÜV, Drossel muss rausgebaut werden und die üblichen Flüssigkeitswechsel. Daraufhin bin ich schon mit dem Preis runtergegangen. Dies wusste auch der Käufer. Er hatte eine Strecke von 500 km zu fahren. Er hat sich das Bike nur oberflächlich angesehen, ist nicht mal Probe gefahren. Im Vertrag steht " gekauft wie gesehen". Dann hat er das Bike auf seinen Hänger geladen und war damit noch 5 Tage so unterwegs. Nun bekam ich eine Nachricht, daß er wohl gestern noch ein anderes Bike geholt hat und meine Maschine abladen musste, um die andere vorher draufzubringen. Beim wiederaufladen meiner Maschine stellte er wohl fest, daß sie Öl lässt und der linke Gabelsimmerring undicht wär. Er hätte das wohl bei Kauf nicht kontrolliert, weil ich am Telefon sagte, daß alles dicht sei. Davon bin ich auch ausgegangen, da bei mir noch nichts gesifft hat oder ausgelaufen sei. Und beim verladen bei mir war ja auch nix. Nun meint er, sie sei dadurch fahrunbereit, weil es immer schlimmer wird und er müsste das in der Fachwerkstatt wechseln lassen. Ich gehe davon aus, daß er die Reparaturkosten von mir ersetzt haben will. Aber ich denke, daß es nicht gesund für ein Moped sei, wenn man es so lang im Hänger durch die Gegend fährt. Bei mir war zumindest noch alles in Ordnung. Meine Frage: Muss ich das jetztzt zahlen? Was weiß ich, was der Herr in den 5 Tagen damit gemacht hat. Zumal ich noch warten muss, daß er das Bike abmeldet. Sonst hab ich damit auch noch Gerenne.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Motorrad, Recht, Verkehrsrecht, Mangel, Privatverkauf
Habe bei Kleiderkreisel eine teure Tasche verkauft Käuferin verlangt Rücknahme

Guten Abend

bin durch eine Freundin auf Kleiderkreisel aufmerksam gemacht wurden habe dort eine hochwertige Tasche verkauft so wie ich es auch hin und wieder bei Ebay mache also: Artikelbeschreibung,Fotos, Preis den berühmten Satz:Privatverkauf-keine Rücknahme oder Garantie etc. kein PP Kundin ist nicht zufrieden(die Tasche wäre nicht wie beschrieben in einem guten Zustand sondern kaputt )wollte das Geld erstattet haben u.s.w. Ich war erst mal sprachlos und das habe ich auch geschrieben und das die Tasche vollkommen in Ordnung war und war auch mit einer Rücknahme nicht einverstanden.Zu dem Zeitpunkt hatte ich mich etwas mehr mit dieser Plattform beschäftigt und war entsetzt ....dann lieber doch Ebay und Provision bezahlen.3 Tage später drohte die Käuferin mir mit negativ Bewertung,Anwalt etc.daraufhin habe ich an die zuständige Stelle (Kommando) geschrieben und um Hilfe gebeten....von der Käuferin bekam ich zwei Fotos zugeschickt von den Mängeln der Tasche also es war nicht die Tasche selber zu sehen sondern nur die Stellen der Mängel.Ich zweifel mittlerweile an meinem Verstand und will mit Sicherheit auch keinem was böses unterstellen .Also habe ich mich wieder an das Kommando von Kleiderkreisel gewandt und bekam bis jetzt nicht eine Antwort .

NACHRICHT VON KLEIDERKREISEL

wir haben soeben eine Beschwerde von dem Mitglied(Name habe ich gelöscht) bekommen, dass Du anscheinend eine falsche Artikelbeschreibung bei Eurer Transaktion angegeben hast. Nun seist Du auch nicht bereit, das Produkt wieder zurück zu nehmen. Bei Privatverkäufen gilt bei falscher Beschreibung der Ware aber durchaus ein Rückgabe- oder Reklamationsrecht für den Käufer. Wir bitten Dich daher, die Transaktion aufzulösen und das Geld zu erstatten.

Wir setzen Dir zudem eine Frist bis zum 28.05. Dich mit dem Mitglied in Verbindung zu setzen. Falls wir bis dahin nichts mehr von Dir hören, müssen wir von einem Betrugsfall ausgehen sowie dem Mitglied zu einer Strafanzeige gegen Dich raten. Wir hoffen, dass es nicht so weit kommen muss! Viele Grüße

Jetzt war ich erst recht sprachlos und habe weiter geforscht : Es ist schon einigen Verkäufern dort passiert,überwiegend mit Kleidung aber auch mit hochwertigen Sachen und fast alle haben das Geld erstattet aus Angst vor einer Strafanzeige und weil man ihnen nicht geholfen hat. Wie soll man sich denn als Privatverkäufer noch absichern???Anscheinend ist es ja sehr einfach eine falsche Artikelbeschreibung in den Raum zu stellen.Das hat die Käuferin mir auch direkt geschrieben nachdem ich eine Rücknahme abgelehnt habe Vor allem wenn ich jetzt wirklich bereit wäre die Tasche umzutauschen wie soll ich mich verhalten bzw. was habe ich zu beachten?

eBay, Garantie, Privatverkauf, Rücknahme, Kleiderkreisel
Auto Privat Verkauft, Käufer will zurückgeben wegen Mängel

Tag zusammen,hoffe ich könnt mir etwas helfen.

Habe Gestern mein Auto verkauft, der Käufer hat es besichtigt und ist Probegefahren, Mängel die vorhanden waren habe ich ihm gesagt bzw gezeigt.

Heute ruft er an um meint das Automatik getriebe macht probleme und schaltet nicht sauber, will das Auto zurück geben.. ( Bei der Probefahrt war alles einwandfrei und mir ist das auch noch nie passiert keine probleme mit dem getriebe gehab)

Habe einen KFZ-KAufvertrag aus einem Laden benutz also einen Vorgefertigten mit Durchdruck.

Expliziet habe ich nicht erwähnt das ich keine Garantie bzw Gewährleistung gebe, bzw das Auto zurücknehme.

Auch das er eine Probefahrt gemacht hatte wurde da nicht erwähnt, habe jedoch Augenzeuge.(Mein Vater)

Aber ein Maschinell erstellter Text im dem Kaufvertrag beinhaltet: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer.. ( Bin Ja Privatperson).

Das KFZ habe ich als unfallfrei angekreutz, was es ja nach meinem wissen war, bin nicht er erstbesitzer.

So jetzt droht mir der Käufer mit seinem Anwalt etc.. wenn ich das KFZ nicht zurücknehmen bzw sein geld wiedergeben. (Ach Ja, der Käüfer besass keinen Dt-Ausweis sondern einen Ausländischen hat mir aber versichert er sei Deutscher Staatsbürger.. nur so nebenbei)

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen, hat er das Recht dies zu tun und muss ich das Auto zurücknehmen ?, was ich natürlich nicht möchte da es ja jetzt i-welche Problemen hat, welche bei mir nicht vorhanden waren...

Privatverkauf, Vertragsrecht, kfz-verkauf
Rückgabe bei privat Verkauften Autos in ebay?

Hallo ich habe heute ein Auto verkauft, das ich selber als 2. Wagen gekauft habe und nie gefahren bin da kein bedarf mehr war. So habe ich es in ebay reingestellt,**** mit den mir bekannten Mängel**** und sagte auch, dass mir sonst keine Mängel bekannt sind. Und schrieb als schlusssatz noch dazu ** **"*Da Privatverkauf keinerlei Garantie. Gekauft wie beschrieben und gesehen, verkaufe ausdrücklich als Bastlerauto da Stoßdämpfer erneuert werden sollten."*****

ich schrieb auch das der Wagen besichtigt werden kann ( es ist aber niemand gekommen).

So ich habe das auto erfolgreich verkaufen können und der Käufer schrieb mir eine email und teilte mir mit wann er kommen wird.

Bis hier hin alles schön und gut..Dann kommt der Käufer und sucht noch nach mängeln um den preis zu drücken... und nimmt den wagen so wie er steht mit (habe ihm angeboten einen Kaufvertrag zu machen, er wollte es nicht und meinte ist ja in ebay ersteigert worden), am selben abend schreibt mir der käufer, dass es mehr mängel sind als beschrieben und deshalb wird er das Fahrzeug zur werkstatt bringen und es untersuchen lassen.. Er meint ich hätte nicht richtig beschrieben, ( ich zählte alle mängel auf, die mir bekannt waren) und deshalb möchte er mich anzeigen...

Jetzt die Frage: Habe ich nicht richtig Beschrieben, wenn mir nichts anderes bekannt war. und darf der käufer einfach so mich anzeigen obwohl ich schrieb, dass es ein bastlerauto ist??

eBay, Sachmangel, Autokauf, Anzeige, Privatverkauf

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