Ich habe im April 2018 meinen Renault Espace 2.0T verkauft. Der Käufer und ich handelten einen Preis von 3700€ aus. 2 Tage vor dem Autoverkauf wies der TÜV keine Mängel auf und auch mir waren keine Mängel bekannt. Eine Probefahrt hat es auch zur Zufriedenheit des Käufers gegeben. Am Abend des Verkaufes meldet sich der Käufer mit einer herausgesprungenen Feder. Er verlangte die hälfte von 250€. Überrumpelt von dieser Nachricht beschloss ich nur 75€ zu zahlen und damit war einige Wochen auch ruhe eingekehrt. Nach einem Monat rief mich die Werkstatt des Verkäufers an um mir mitzuteilen das der Wagen einen Motorschaden habe, wohl auch schon seit längeren da steht. Es werden nun 1000€ von mir verlangt obwohl keine Beweise existieren das dieser Motorschaden überhaupt besteht. Auch auf Nachfrage wurde sich dazu nicht geäußert. Meine Frage: ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen aber auch nicht arglistig gehandelt. Ist der Käufer in der Beweispflicht oder muss ich das geforderte Geld ohne angaben von Gründen/Beweisen seitens Käufer bezahlen?