EBay Kleinanzeigen - seltsamer Käufer, welcher sich nicht auf eine Rückgabe einlässt?

9 Antworten

Streng genommen hast Du ein Gerät mit einem Mangel verkauft, der in der Ebay-Beschreibung nicht benannt (vergessen) wurde.

Der Käufer hätte das Recht, die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Mehr aber auch nicht.

Bei der Rückgabe des Geräts unbedingt darauf achten, dass es sich um Dein Gerät handelt und einwandfrei funktioniert. Erst dann den Kaufpreis erstatten.

Der neueste Trick besteht darin, dem Verkäufer ein Fake-Gerät zurückzuschicken.


ChrisSeineFrage 
Fragesteller
 29.09.2017, 07:38

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja das Gerät würde ich vorher wieder überprüfen, das wäre ja fast dumm, wenn Mann dies nicht tut..
Wenn ich mir mein Gerät zurückhole, dann hole ich mir auch meins und kein anderes. Aber es ist gut, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, das solche Fälle vorkommen. Ist immer gut zu wissen!

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heurekaforyou  29.09.2017, 09:36

Der Käufer hätte das Recht, die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Mehr aber auch nicht.

Nicht nur, dass deine Behauptung falsch ist. Du verdächtigst auch noch den Geschädigten des Betruges.

Bei der Rückgabe des Geräts unbedingt darauf achten, dass es sich um Dein Gerät handelt und einwandfrei funktioniert. Erst dann den Kaufpreis erstatten.

Der neueste Trick besteht darin, dem Verkäufer ein Fake-Gerät zurückzuschicken.

Bei der Rückgabe des Geräts unbedingt darauf achten, dass es sich um Dein Gerät handelt und einwandfrei funktioniert. Erst dann den Kaufpreis erstatten.

Der neueste Trick besteht darin, dem Verkäufer ein Fake-Gerät zurückzuschicken.

Das ist wirklich schon allerhand !

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Mehr als das kannst du nicht machen.

Wichtig wäre höchstens noch das du Papiere über den Kauf hast um ggf. nachzuweisen das du Handy damals wirklich gekauft hast und es nicht irgendwo vom LKW gefallen ist.


ChrisSeineFrage 
Fragesteller
 29.09.2017, 07:40

Ich habe das Gerät damals selbst über EBay-Kleinanzeigen erworben. Es war zwar Original-Verpackt, jedoch bekam ich keine Rechnung dazu. Ehrlich gesagt machte ich mir nie sorgen über diesen Fakt, da dauerhaft alles einwandfrei funktionierte und ich mit einem solchen Fall niemals rechnete. Könnte dies im Ernstfall ein Problem darstellen?

Lg und vielen Dank für die schnelle Antwort! (:

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Ich teile die Meinung der anderen hier. Du hast die Rückgabe angeboten und der Käufer hat sie nicht genutzt. Das ist erstmal sein Problem.

Ein Problem könntest du nur bekommen, wenn es eben nicht dein iPhone war, das du verkauft hast. Dann wäre das möglicherweise Hehlerei und das könnte er zur Anzeige bringen.


ChrisSeineFrage 
Fragesteller
 29.09.2017, 09:10

Danke auch für deine Antwort!
Ja das ist gut zu wissen. Dann hab ich nichts zu befürchten und der Käufer hat sich damit selbst ein Bein gestellt.
Danke für die Antwort! (:

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heurekaforyou  29.09.2017, 09:44
@ChrisSeineFrage

Ich denke du stellst dir ein Bein und legst dich richtig hin, wenn du dich weiterhin auf diesen Unfug verlässt.

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heurekaforyou  29.09.2017, 09:41
Würdest du auch so reden, wenn es um dich selber ginge?

Ich teile die Meinung der anderen hier. Du hast die Rückgabe angeboten und der Käufer hat sie nicht genutzt. Das ist erstmal sein Problem.

Wenn dein Arbeitgeber dir zum Beispiel kündigen würde und es einfach hieße:

Er habe dir ja schließlich einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wen du den nicht nutzt, ist es halt dein Problem?

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KuarThePirat  29.09.2017, 11:36
@heurekaforyou

Mir ist nicht klar, was du gerade für einen Film schiebst, aber diesen Umstand hat der Gesetzgeber doch eindeutig geregelt. Du hast glaube ich missverstanden, dass hier nicht der Käufer fragt sondern der Verkäufer.

Der Verkäufer, der diese Frage hier stellt, kennt den Sachmangel an und bietet gemäß des rechtlichen Rahmens im BGB dem Käufer aufgrund des Sachmangels den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Das ist durch das Gesetz absolut gedeckt, denn der Verkäufer kann die Behebung des Sachmangels verweigern, wenn es unmöglich oder unverhältnismäßig ist.

Dann muss er natürlich den Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten. Das tut der Verkäufer hier und der Käufer will das nicht akzeptieren. Was soll der Verkäufer denn noch mehr anbieten als vollumfängliche Erstattung des Geldes und Abholung der Ware?

Der Käufer kann darüber hinaus möglicherweise Schadensersatz fordern, wenn ein gleiches Gerät auf dem Markt danach nur teurer zu bekommen ist. Der Ersatz des Schadens wäre dann die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Kaufpreis. Das ist dann aber auch alles.

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Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen

Mit gar nichts. Der Käufer kann zwar Anzeige erstatten, aber die würde ins Leere laufen. Bewahre die Korrespondenz mit ihm auf, insbesondere dein Angebot, ihm den Kaufpreis zurückzuerstatten und das Gerät sogar noch bei ihm abzuholen. Wenn er dem nicht zustimmt, kannst du nichts dagegen machen. Es ist seine Entscheidung. Von Betrug kann jedoch nicht die Rede sein.


ChrisSeineFrage 
Fragesteller
 29.09.2017, 07:43

Da ich bei Verkäufen generell meine Daten mit Abgabe, das eventuelle Irrtümer schnell geklärt werde können, hat er logischerweise alle meine persönlichen Daten. Würde eine Anzeige trotzdessen ins leere führen?
Und ja das stimmt. Wer das versuchen würde als Betrug auszulegen, der müsste da irgendwo gewaltige Einschränkungen im Denken aufweisen.
Du sagst also ich muss mir da keine Sorgen machen?
Lg und vielen dank, dass du so schnell geantwortet hast! (:

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Mignon5  29.09.2017, 07:51
@ChrisSeineFrage

Lg und vielen dank, dass du so schnell geantwortet hast! 

Sehr gerne! :-)

hat er logischerweise alle meine persönlichen Daten. Würde eine Anzeige trotzdessen ins leere führen? 

Ja, natürlich. Mit deinen persönlichen Daten kann er die Anzeige erstatten. Du würdest dann von der Ermittlungsbehörde einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zur "Tat" äußern kannst. Dann erklärst du den gesamten Vorfall und sendest deine Korrespondenz mit dem Käufer zurück. Daraus geht hervor, dass du ihm das Geld erstatten und das Gerät sogar abholen wolltest. Dann wird das Verfahren eingestellt.

Du kannst den Käufer ja nicht zwingen, das Geld zurückzunehmen. Das ist seine Entscheidung.

Mache dir also keine Sorgen und lasse dich nicht von seinen Drohungen verrücktmachen. :-)

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heurekaforyou  29.09.2017, 10:17
@Mignon5

Könntest du das was du hier behauptest auch eventuell mal in irgendeiner Form belegen?

Wie kommst du zu dem was du dem Verkäufer fälschlicherweise glaubhaft machen willst?

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Naja, vor der Rücknahme hast Du das Recht nachzubessern - und das kann der Käufer auch verlangen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Setze Dich mit Apple in Verbindung und kläre das nicht so seltene Problem. Nein ich weiss die Lösung auch nicht, aber nach einigen Monaten Versuch ein anderes Apple-Gerät zu verstehen, und mich nicht bei Apple zur Nutzung zu "verankern", halte ich große Stücke auf den Support.

Danach Fahre zum Käufer und behebe den Mangel.