Hallo,
ich habe über eine Internet-Seite eine Uhr verkauft, diese habe ich korrekt und vollständig beschrieben und sehr gut fotografiert. Der Käufer und ich haben uns über den Preis geeignet , und er hat prompt das Geld überwiesen. Ich habe alles sehr gut verpackt und gesendet, aber voher habe ich geprüft, dass die Uhr funktioniert , ich habe sogar 1 Tag lang die Genauigkeit gemessen.
Paar Stunden nach der Käufer das Paket bekommen hat, hat er sich bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt, dass die Uhr nicht geht, er sagte, ein Juwelier hat sich die Uhr auch angeschaut und der konnte auch die Uhr nicht am Leben bringen.
Der Käufer fordert nun von mir einer Rückabwicklug, obwohl ich in der Anzeige klar hingedeutet habe, dass ich als Privatperson handelte und ich keine Garantie, oder Rücknahme bieten kann. Es kann sein, dass die Uhr im Transport kaputt gegangen ist, oder der Käufer selber die Uhr nicht bedienen konnte, und den Schaden verursacht hat, alles reine Vermutung.
Muss ich die Forderung des Käufers nachgehen? wie ist die Rechstlage? liegt das Risiko von Schäden bei Transport oder Lieferung bei dem Käufern? das ist allerdings schwer festzustellen , da äußerlich die Uhr sich in einem guten Zustand befindet.
Danke!!