Hallo zusammen.

Und zwar geht es um folgendes. Ich habe bei kleinenanzeigen einen Gutschein verkauft. Als Privatverkäufer und natürlich unter Ausschluß von Garantie Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Als ich den Gutschein verkauft habe war er gültig und für mich somit auch funktionsfähig. Jetzt meldete der Käufer sich der Gutschein klappt nicht.

Ich habe dann bei dem Dienstleister des Gutscheines angerufen und mir die Gültigkeit und die Funktionalität bestätigen lassen mit einem Tipp von eben jenem Dienstleister für meinen Käufer (der Gutschein war übertragbar) wie dieser vor gehen soll mit einer Telefonnummer.

Jetzt soll ich den Gutschein zurück nehmen und das Geld zurückerstatten. Das sehe ich aber nicht als meine Pflicht an. Er hat den Gutschein ja jetzt benutzt auch wenn es laut seiner Aussage nicht geklappt hat.

Was sind hier meine Rechte und Pflichten?

Danke schon mal für die Antwort