alleinstehender, fährt in den Urlaub, 6 Wochen. Ist er dann verpflichtet einen Schlüssel für seine

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Nein, Du bist nicht verpflichtet, einen Schlüssel zu hinterlegen ! Wenn während Deiner Abwesenheit Gefahr in Verzug sein sollte, wird die Türe aufgebrochen.Ansonsten ist Niemand berechtigt, während Deiner Abwesenheit Deine Wohnung zu betreten !

Ja, dass muss aber nicht der Hausmeister sein. Es reicht wenn Du sagst wer den Schlüssel hat und wie er zu erreichen ist.

In eine Mietverhältnis, muss man das meiner Meinung nach schon! Wenn es dein Eigetum ist? Nein, wofür auch?!

Müssen tust du gar nichts. Du solltest es aber tun, nur für den Fall das etwas passieren würde.

eigentlich nicht es ist dein eigentum und wenn du den schlüssel nicht geben möchtest dann tust du es nicht