Eingliederungshilfe... wer kennt sich aus?

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Hallo,

Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Alter zu tun. Es werden 80-jährige Eltern angeschrieben, wenn ihr 60-jähriges "Kind" Unterstützung nach dem SGB XII - §§52ff. Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Es wird geprüft, ob diese 31€ ( letztes Jahr waren es 28€ ) zumutbar sind. Belastungen werden berücksichtigt.

Wir reden von maximal monatlich 31€.

Am Besten die Sachbearbeiterin vom LVR anrufen. Die haben eine Tabelle mit allen Pauschalen und können es relativ zügig ausrechnen. Vielleicht kommt ja als Ergebnis ein Anteil von 18€ oder vielleicht auch 0€.

Aber man muss auf jeden Fall das Einkommen offenlegen. Dazu ist man verpflichtet, es ist ja das eigene Kind. Und da man ja eventuell für das eigene Kind ein Leben lang zahlen muss, gibt es diese maximale Begrenzung. ( Die gibt es nur bei unterhaltspflichtigen Eltern. )

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß

Celestine

 

Na dann schau doch mal nach unter www sozialgesetzbuch de,hier SGB IX und XII,sowie unter bmas de,und bmj bund de,hier gibst du Pfändungsfreigrenze ein findes es unter Gesetze und SGB III,unter sozialgesetzbuch de

Bei Eltern von volljährigen behinderten Kindern entfällt die Einkommens- und Vermögensprüfung. Diese Zahlen einen einheitlichen Kostenbeitrag von 31,06 Euro pro Monat. 

dieen satz fand ich im internet... hoffe hier kann jemand helfen. vielen dank