Hallo! Wir sind Hinterlieger und müssen, um unser Grundstück zu erreichen, über den Hof unseres Nachbarn (Einfahrt ist zw. 6 und 8 m breit und ca. 20 m lang). Frage: Ist unser Nachbar verpflichtet, die Einfahrt zu räumen, wenn hoher, unbefahrbarer Schnee liegt? Er räumt nämlich immer nur um sein Haus bzw. Auto herum. Wenn er im Urlaub ist, lässt er jemanden für sich räumen (der dann ab und zu so lieb ist und auch unseren Weg räumt). Dieser ist jedoch meistens dann krank und wir müssen räumen. Ist das richtig oder gibt es ein Gesetz, dass der Nachbar die Einfahrt freizuräumen hat. Wir wohnen in Bayern. Schließlich geht es ja hier auch um unsere Sicherheit, die wir auf seinem Grundstück auf Spiel setzen. Vielen Dank für eine Antwort.