Muss ich auf die Email von der Polizei antworten?

Hallo,

ich und jemand anderes ist Opfer eines Dreieckbetrugs geworden. ich war derjenige der gezahlt hat und dann das Geld zurückgefordert hat. habe ja auch schließlich nichts gekauft. Habe dann etwas mit dem anderen Opfer, bei dem die Ware abgeholt wurde, geschrieben. Dieser hat dann eine Strafanzeige gestellt und mich als Zeuge angegeben. das andere Opfer hat nur meinen Namen von paypal und meine Adresse deshalb kam die Nachricht von der Polizei per e-mail. dort steht drin:

"guten tag...

Ich beziehe mich mit dieser email auf eine mir vorliegende Strafanzeige wegen Betruges. Es geht um den widerrechtlichen Erwerb einer Playstation am....und die damit verbundene Verkaufsabwicklung über paypal.

Leider liegen mir ihre vollständigen Personalien nicht vor, die ich für die weitere Bearbeitung benötige und die sie mir bitte zukommen lassen.

Sollten sie zwischenzeitlich auch eine Strafanzeige erstattet haben, so teilen sie mir bitte das entsprechende Aktenzeichen der aufnehmenden Dienststelle mit. "

Nun, ich bin noch nie in kontakt mit der Polizei gewesen und möchte es auch nicht.

Muss ich darauf antworten? Hat das andere Opfer mich angezeigt ?

Was passiert wenn ich nicht antworte?

Im Internet steht das man nur auf gerichtliche oder Staatsanwaltschaftliche Einladungen o.ä. antworten muss. Es ist zwar blöd für den anderen aber habe da keine lust 10 mal hinzulaufen und am ende bin ich der beschuldigte..

Ich bedanke mich schonmal herzlich für die antworten.

bei fragen versuche ich so schnell wie möglich zu antworten

Polizei, Recht, Gesetz, Kleinanzeigen, PayPal, Strafrecht

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