Darf man sowas im Bus?

Heute fuhr ich ausnahmsweise mit dem Bus aus der Stadt nach Hause (Wegen dem Wetter, mache ich nur bei Niederschlag). Es kam mal wieder einer dieser Solobusse mit winzigem Mehrzweckabteil. Die gibt es bei uns leider. Sie sind zwar niederflurig und mit Kneeling, aber ins Mehrzweckabteil passt gerade ein Rollstuhl, E-Rolli nur mit Millimeterarbeit, Kinderwagen gar nicht. Außerdem gibt es dort zwei klappsitze, wenn einer davon Besetzt ist, passt kein Rolli mehr rein. Auf der Linken Fahrzeugseite sind durchgehend 2er Sitzbänke, die sind dafür aber mega bequem (die Klappsitze aber auch). Die Rampe ist standart und schwer auszuklappen (wegen einem sehr kleinen Griff) und manchmal sogar verriegelt.

Heute stand neben mir eine Frau im E-Rolli an der Haltestelle. Ich überlegte, mich auf die Klappsitze zu setzen. Da ich aber keinen Streit wollte (da rollstuhlfahrer meistens meinen, sie müssten genau da hin, wo diese Sitze sind, obwohl hier ja quasi das Recht des schnelleren gilt). Also habe ich mir eine Komplette 2er reihe bei vollem Bus geblockt. als man die Rampe nicht auf bekam, beobachtete ich, wie der Fahrer nur in seinen Rückspiegel schaute und die Situation beobachtete. Erst, als die Rampe ausgeklappt war, kam er nach hinten und ging direkt ohne was zu tun wieder nach vorne. Als sie nach ca. 1 km wieder ausstieg, wiederholte der Fahrer sein verhalten. Folge: 6 Minuten Verspätung.

eine Haltestelle Später stieg auch noch ein Kinderwagen ein, der dann einfach in den Gang gestellt wurde und an jeder Haltestelle raus musste.

Ich persönlich finde, das sollten Rollstuhlfahrer sich nicht von den Unternehmen bieten lassen, solche winzabteile. Außerdem hätte sie die paar meter auch selber fahren können. Zumal sie ja nix zahlt. Auch hätte sie einfach auf den nächsten Bus warten können. Da es Samstag nach 16 Uhr war, hätte sie nur 60 Minuten warten müssen (mo-fr ab 19:30 alle 60 Minuten, vorher alle 30 Minuten). PS: Entweder ordentliches Mehrzweckabteil oder gar keins.

Fragen:

  1. Warum fahren so besch.... eingerichtete Busse überhaupt rum?
  2. Darf ich eigentlich auf so einem Klappsitz bleiben, wenn ein Rolli einsteigt (was nicht Zahlt soll meiner Meinung nach kein Anspruch auf einen bestimmten Platz haben).
  3. War das von dem Fahrer so korrekt, nix zu tun?
  4. Darf man den Kinderwagen einfach so in den Gang stellen?
  5. Was währe passiert, wenn ich mich auf den Klappsitz gesetzt und mich geweigert hätte, aufzustehen (schlimmstenfalls und evtl. mit den Worten "Was nicht Zahlt kann draußen bleiben" oder mit Vorzeigen meines eigenen Schwerbehindertenausweises)? Habe nämlich selbst eine Psychische Behinderung (Asperger) und einen GDB von 80.
  6. Muss nicht eigentlich genügend Platz für 3 Rollstühle vorhanden sein?

Bei uns fahren auch Vorbildliche Busse mit Parkettboden, Gelenk, 2 großen Mehrzweckabteilen hinten und in der Mitte (eines für Behinderte und eines für Kinderwagen), haltesäulen in diesen, 2 Rampen (1x Manuell und 1x Elektrisch) und 3 Fahrergesteuerten Türen (von 3) rum.

Recht, Gesetz, Bus, Hausrecht, Nahverkehr, ÖPNV, Auto und Motorrad
Ab wann gibt es denn Spesen?

Hallo! Ich arbeite als LKW-Fahrer im Güternahverkehr für einen Lebensmittelgroßhandel. In meiner Firma gibt es derzeit überhaupt keine Spesen. Das soll jetzt ab 01.01.18 umgestellt werden auf 12 Euro pro Tag ab 8 Stunden. Mein Arbeitgeber sagte nun, dass die Spesenrechnung erst beginnt, sobald ich den Betriebshof mit meinem Gefährt verlasse und endet, sobald ich wieder auf den Betriebshof fahre. Meine Lade- und Entladetätigkeiten auf dem Betriebshof, sowie An- und Rückfahrt zur "ersten Tätigkeitsstätte" (also von und zur Wohnung) ebenso nicht. Hierzu konnte ich nur folgenden Auszug aus dem §9 EStG finden:

(4a) Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. Diese beträgt

1. 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, 2. jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, 3. 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.

Wie ist das denn nun zu verstehen? Gilt nun die Spesenberechnung ab dem Zeitpunkt wo ich meine Wohnung verlasse? Oder ab eintreffen an der Tätigkeitsstätte ? Oder wirklich erst ab verlassen des Betriebshofes mit dem Fahrzeug ?

LKW, Nahverkehr, Spesen

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