Bahn fährt zu früh ab?


25.12.2020, 15:55

#Edit: Ich bitte darum NUR Sinnvolle Antworten zu geben und mir nicht die Schuld zusprechen dass ich daran Schuld war oder die Zeit "zu knapp" war!

DANKE!


29.12.2020, 12:26

#Update:

Ich habe den Nahverkehr angeschrieben und Sie haben mir aus Kulanz den Taxipreis erstattet. Vielen Dank für eure Antworten!

10 Antworten

Im Eisenbahnverkehr gibt es die Fahrgastrechte. Diese gelten für alle Züge. Dort ist geregelt, dass man im Falle eines Ausfalls oder eines Anschlussverlust einfach den nächsten Zug nehmen kann. Wenn ein Zug zu früh abfährt, ist das wie ein Ausfall zu werten. Du hättest also mit deinem Ticket einfach den nächsten Zug nehmen können. Wärst du dadurch über eine Stunde zu spät an deinem Zielbahnhof angekommen, hättest du ein Anspruch auf 25% Entschädigung des Ticketpreises gehabt. Bei 2 Stunden wären es 50%. Anspruch auf die Erstattung der Taxikosten hast du nur, wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt und du ohne Nutzung des Taxis dein Ziel am selben Tag nicht mehr erreichen würdest.

In deinem Fall ist es schwierig. Du hast ja wahrscheinlich deinen Zielbahnhof aufgrund der Taxinutzung gar nicht zu spät erreicht, also hättest du so gedacht keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings könnte man so argumentieren, dass du ohne Nutzung des Taxis Verspätung gehabt hättest und dir deshalb trotzdem eine Entschädung für die (gedachte) Verspätung zusteht. Man könnte es auch so sehen, dass du einen Teil deiner Fahrkarte nicht genutzt hast. Auch das ist in den Fahrgastrechten geregelt. Dann bekommt man den Anteil erstatteg, der dem nicht genutzten Streckenanteil entspricht.

Vorraussetzung für all das ist aber, dass du für die gesamte Reisekette eine durchgehende Fahrkarte hast. Wenn du einzelnen eine Fahrkarte für den Nahverkehrsvorlauf hast und dann noch eine einzelne für den ICE, sind die Fahrgastrechte nur jeweils für die einzelnen Tickets anwendbar, aber nicht für die ganze Fahrt, weil zwei Tickets keinen durchgängigen Beförderungsvertrag darstellen.

Deinen Antrag auf Entschädigung musst du beim Servicecenter Fahrgastrechte stellen. Die Postadresse findest du im Internet. Das Servicecenter ist nur per Post erreichbar und hat keine E-Mailadresse. Ich würde dir empfehlen, statt das Fahrgastrechteformular zu verwenden, einfach einen kleinen Text zu schreiben, da dein Anliegen aufgrund der Komplexität nicht im Fahrgastrechteformular darstellbar ist.

Falls dort kein zufriedenstellendes Ergebnis bei rumkommt, melde dich beim Kundendialog unter kundendialog@bahn.de . Schildere dort dein Anliegen sachlich, aber bestimmt. Eventuell lässt sich dort dann noch was auf Kulanzbasis machen.


schleudermaxe  25.12.2020, 22:46

Oh, ein Kenner?

Seit wann ist denn bitte für den Nahverkehr die Bahn zuständig?

Bei uns ist es das Land.

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Bahnfahrer401  25.12.2020, 23:01
@schleudermaxe

Die Bundesländer bestellen den Regionalverkehr, für die Durchführung sind aber die EVUs zuständig, unter anderem auch die DB Regio.

Darum ging es doch aber gerade gar nicht, es geht um die Fahrgastrechte.

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schleudermaxe  26.12.2020, 10:18
@Bahnfahrer401

Eben, und um die umzusetzen/einzufordern muss der betroffene Nichtfahrgast sich wohin wenden?

Ich denke an die Strecke Hamburg -Sylt. Strafen kommen vom Land S.-H., Entschädigungen auch in den letzten Jahren auch.

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Bahnfahrer401  26.12.2020, 10:33
@schleudermaxe
Eben, und um die umzusetzen/einzufordern muss der betroffene Nichtfahrgast sich wohin wenden?

Ans Servicecenter Fahrgastrechte. Die sind für die Fahrgastrechte zuständig.

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schleudermaxe  26.12.2020, 10:41
@Bahnfahrer401

Sind sie eben nicht, Zitat aus Deinem Link:

Bitte beachten Sie:

Die meisten, aber leider nicht alle Eisenbahnverkehrsunternehmen nehmen an dem „Gemeinsamen Entschädigungsverfahren“ (Servicecenter Fahrgastrechte) teil.

WICHTIG:

Beteiligt sich also ein Eisenbahnverkehrsunternehmen NICHT am Servicecenter Fahrgastrechte, empfehlen wir betroffenen Kunden dringend, Forderungen DIREKT an den verursachenden Beförderer zu richten, weil das Servicecenter Fahrgastrechte diese Vorgänge nicht bearbeiten darf!

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Bahnfahrer401  26.12.2020, 11:02
@schleudermaxe

Was hast du eiegebtlich für ein Problem? Wo habe ich den irgendwas gegensätzlichen bahehauptet?

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Bahnfahrer401  26.12.2020, 11:04
@schleudermaxe

Natürlich ist das SC FGR für Entschädigung zuständig. Nur wenn sich ein EVU daran nicht beteiligt, muss man den Antrag direkt dort stellen. Es gibt aber extrem wenige EVUs, die sich nicht vom SC FGR vertreten lassen. Lesen hilft ;-)

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Bahnfahrer401  26.12.2020, 14:02
@schleudermaxe

Wo habe ich das gesagt? Zitiere doch mal die genaue Stelle. Das SC FGR gehört übrigens zur DB Dialog GmbH, bearbeitet aber auch Fahrgastrechtefälle anderer EVUs.

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MrMoJaPa 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 12:22

Danke für die Antwort jedoch lese ich das so raus, dass du speziell auf DB eingehst, was bei mir leider nicht der Fall ist.

Bei mir geht es um ein anderes Unternehmen, welches den Nahverkehr übernimmt.

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Bahnfahrer401  26.12.2020, 13:58
@MrMoJaPa

Welches Unternehmen den Zug betrieben hat, ist völlig egal. Die Fahrgastrechte sind gesetzlich und einheitlich auf europäischer Ebene geregelt und gelten für den gesamten Eisenbahnverkehr, egal von welchem Unternehmen er durchgeführt wird. Wichtig ist nur, dass es keine Straßenbahn war, denn darauf sind die Fahrgastrechte nicht anwendbar, die gelten nämlich nur für den Eisenbahnverkehr.

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Ich würde mich an den Kundendienst der Bahn wenden und die Fakten ganz sachlich ohne Vorwürfe schildern. So kann der Vorfall mit den beteiligten Mitarbeitern abgeklärt werden.

nein, das hättest vor Nutzung des Taxis klären müssen; am Schalter. Mit dem Hinweis, der zu frühen Abfahrt - oder ging deine Uhr vor?

Gesetzlich ist eine Genauigkeit von einer Minute definiert. Sprich, eine Uhr muss um eine Minute innerhalb der gesetzlichen gemessenen Zeit bleiben, damit es OK ist. Wenn jetzt die Bahnuhr 1 Minute vorauseilt und Dein Uhr (die Uhr Deines Netzbetreibers) 1 Minute nacheilt, ist alles im grünen Bereich.

Also nichts zu machen.

Hinzu kommt, dass der Zug zur Abfahrtszeit abfahren soll – nicht die Türen schließen oder gar noch zusteigen lassen soll. Wer zur Abfahrtszeit erst auf dem Bahnsteig kommt, könnte ggf. also gar nicht mehr mitfahren. (Auch wenn gerade Nahverkehrszüge gewohnheitsgemäß etwas verspätet abfahren, ist das keine einforderbare Regel.)

Von daher ist das sparsamster Vorgehen: Die 25 Euranten abschreiben und demnächst vor der Abfahrtzeit auf dem Bahnsteig sein, eine Minute eigenen Ungenauigkeit einrechnen und rechtzeitig zusteigen. Dann sollte alles klappen.

Woher ich das weiß:Hobby

Guten Tag

Wenn du beide Fahrten auf einem Ticket stehen hast, kannst Du in dem Fall auch den nächsten ICE nehmen. Hast Du dann eine Verspätung, kannst Du die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen, die eine Erstattung, teils Hotel oder Taxi vorsehen.

Hast Du getrennte Tickets, dann hat die Nahverkehrsbahn nichts mit dem ICE zu tun....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Betriebszentrale/ Leitstelle der Bahn