Nach nur 4 Fahrstunden, Pause einlegen ?

Hallo ihr lieben.

Bin echt am verzweifeln und total enttäuscht von mir und irgendwie auch von meinem Fahrlehrer. Hab im Februar mit meinem Motorrad Füherschein begonnen. Theorie hab ich jetzt im Mai bestanden. Dann ging es an die Fahrstunden. Gleich zu Beginn in der 1. Fahrstunde rutschte mir die 125er weg. Ich war total baff und hab ich mehrmals bei meinem Fahrlehrer entschuldigt. War voll peinlich. Jedoch bin ich bis auf dem Fahrrad noch nie auf einem Zweirrad gesessen. Die Fahrstunde lief dann so lala und nach einer gewissen Zeit konnte ich mich nicht mehr konzentrieren. Da meinte mein Fahrlehrer, mehr wie eine Stunde würde bei mir kein Sinn machen. 2. Stunde,verlief wesentlich besser. Natürlich war ich aufgeregt, Herzklopfen und zittern. Bin auch den Slalom gefahren und war voll stolz dass ich dass geschafft hatte. Keine Reaktion vom FL. Danach hab ich die Maschine hingelegt in der nächsten Kurve. Die 3. Stunde wurde nach 5 Minuten abgebrochen, auf meinen Wunsch hin. War emotional einfach an dem Tag nicht in der Lage. Hab auch wieder Fehler gemacht und bin dann unruhig geworden. 4. Stunde hab ich dann die 650er Maschine bekommen weil ich mit dieser besser auf den Boden komme. Fl meinte vielleicht komme ich damit besser klar. Also rauf auf den Bock, Herzklopfen und zittern und probiert. Nach 15 Minuten wieder aufgegeben. Dann meinte mein Fl ich solle ne Pause machen, meine Blockade lösen und mich dann wieder melden. Ich könne ja privat üben. Hab tatsächlich schon ne Maschine dastehen ( Chopper) , mit der hab ich auch schon 2 mal privat grübt, da gab es gar keine Probleme. Ich verstehe das nicht. Vor allem fehlt mir von meinem Fahrlehrer ne Alternative, oder weitere Tipps zum blockade lösen. Fühl mich allein gelassen. Kann auch verstehen dass er wegen Corona echt viel um die Ohren hat. Brauch halt einfach länger. Warte jetzt auf Antwort von meiner Versicherung, ob ich mit meiner die Fahrschule machen kann. Vielleicht ist das ne Option. Ja ich hätte auch nicht gleich aufgeben sollen. In dieser Situation, hätt ich mir aber auch gewünscht, dass mein Fl mich mehr motiviert.klar zu viel Druck ist auch nix.habt ihr noch Ideen?

Fahrschule, Motorradführerschein, Auto und Motorrad
Roller entdrosseln Strafe in 2020 nach B196?

Hallo Leute,

jeder kennt wohl diese dämliche 45 kmh Beschränkung von rollern, wo ihr Angst um euer Leben haben müsst, nach jedem überholvorgang... jetzt gibt es ja diese tolle b196 Sache bei der man bis zu 900 Euro der Fahrschule bzw. Auch dem Staat in den Rachen werfen muss. Voraussetzung ist eben der b Führerschein, es braucht auch keine Prüfung etc. Lediglich jemand der dir zeigt wie du zu fahren hast. Jetzt hab ich aber meinen b Führerschein schon seit 12 Jahren und roller fahre ich noch länger, mal gedrosselt, mal nicht... ich brauche beim besten Willen niemanden der mir zeigt wie ich 20 kmh schneller "fahren muss" .. sry an jeden der mich dafür kritisieren will, schonmal im voraus -> behaltet euren akkuraten, zwanghaften, deutschen, fernab jeglicher Realität Senf bitte für euch. Erspart mir bitte Antworten wie " das ist aber nunmal so... es ist nicht ohne grund so ... das ist eine Straftat! Es ist in etwa gleich schlimm wie wenn du einen umbringen würdest !... " ihr wisst schon was ich meine

.. meine frage wäre daher... bewerten die blauen/grünen das im jahr 2020 genau so schlimm wie vorher mit dieser dämlichen Regelung? Ich meine Strafe okay.. ja... aber vorher war es ungefähr fast genau so schlimm ohne drossel zu fahren wie mit dieser Mord Geschichte... verzeiht mir meinen schwarzen Humor... Satire.. oder sind die inzwischen nicht mehr so streng, da man ja nur noch so ne bescheuerte Schulung braucht und keine Prüfung etc. Jeder kennt den Sinn hinter diesem Gesetz, Kohle, MwSt einsacken vom kleinen armen Bürger der gerne 10 kmh schneller zur Arbeit Kommen möchte.

Frage daher ganz klar, Auge zugedrückt oder wird es gleich wieder 1 Jahr Freiheitsstrafe + 500 Euro Bußgeld und Punkte? Evtl. Gibt's ja Leute mit Erfahrungen. Ich möchte bitte keine Diskussionen.

LG

Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, 50ccm, Gesetzeslage, Motorradführerschein, Führerscheinklassen, Auto und Motorrad, B196

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