A2 Bike entdrosselt mehr als 70 kw?
Hey ich habe überlegt den A2 Führerschein zu machen. Ich habe mal nach motorrädern für ca. bis zu 3000 Euro geguckt da ist mir die Honda Cbr 600f pc35 aufgefallen. Meine Frage ist, ob es erlaubt ist die auf 48 ps mit 35 kw zu drosseln. Ich habe gehört dass die im entdrosselten zustand auch nicht so viel leistung haben darf...
3 Antworten
Hallo Catboy,
kaufen und drosseln darfst du alles - nur fahren darfst du leider nicht alles ;-)
So auch NICHT die Honda CBR600F, da sie "original" mehr als 70 kW hat.
Wer nach dem 27. Dezember 2016 die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erworben hat, darf damit nur noch Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Das steht in § 6 und § 76 der Fahrerlaubnisverordnung.
Dabei zählt einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Es spielt dabei keine Rolle, wann das Motorrad gekauft oder wann es gedrosselt wurde.
Was auch nicht klappt, ist das Motorrad erst auf maximal 70 kW und dann auf 35 kW zu drosseln. Auch das wurde hier schon öfter vergeblich "angefragt", um die Regelung zu umgehen.
Richte dich immer nach den kW, denn nur die sind maßgeblich. Bei den PS liegt man durch das Runden ganz schnell mal daneben.
Viele Grüße
Michael
ob es erlaubt ist die auf 48 ps mit 35 kw zu drosseln
Ich glaub du bringst da gerade was gewaltig durcheinander.
Die Honda CBR 600F PC 35 hat offen 106 PS, dadurch darf sie nicht für den A2 gedrosselt werden.
FeV §6 (1)
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW ( 95 PS) Motorleistung abgeleitet sind.
Und wieso nicht? habe selber A2 und eingedrosseltes bike