Moin!

Aktuell überlege ich den B196 Führerschein zu machen.
Ähm Führerschein?

Ist der B196 ja nicht, weil den B Führerschein habe ich ja schon lange. Also ist es eine Erweiterung die.... nicht einmal prüfungsrelevant ist.

Jetzt stelle ich mir die Frage (die wahrscheinlich noch nicht einmal die Polizei beantworten kann, da es dafür wohl erst ein Grundsatzurteil von einem deutschen Gericht gegben muss), was passiert, wenn ich einfach eine 125er fahre und erwischt werde?

Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Nö! B196 ist keine Fahrerlaubnis und nicht mal prüfungsrelevant.

Der Führerschein ist der alter 3er oder neudeutsch "B". Den habe ich.

Nur der Umstand, dass ich diesen nicht vor 1980 gemacht habe zwingt mich, bzw. der Staat zwingt mich diese unsägliche Erweiterung zu machen und eine Bescheinigung einer Fahrschule vorzulegen.

Was passiert nun also wenn ich angehalten werde?

Ich denke (Bauchgefühl) dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Entzogen werden dürfte der B Führerschein nicht!

Mein 70 jähriger Vater setzt sich mit seinem Führerschein legal auf den Hühnerjäger und fährt los...... Und bekommt, bei gleichen Voraussetzungen keine Sanktionen?

Eigentlich müsste man es echt drauf ankommen lassen!

Was meint ihr?