Liebes Forum! Meine Bank hat für mich als Mieter seit Jahren eine Miet-AVAL Bürgschaft für meinen Vermieter gegeben. Jetzt will meine Bank mich eigentlich gerne kündigen, weil sie an meinem Konto und den Gebühren nichts verdienen. Ein anderer Banker meinte, das kann meine Bank aber nicht, weil mein Vermieter die Bürgschaft nicht freigibt und weil ich die Bürgschaft/oder ein Kautionssparbuch bei einer anderen Bank nicht neu anlegen brauche. Stimmt es, dass meine Bank mir daher nicht kündigen kann - zumindest einen Sicherheitsbetrag in Höhe der Bürgschaft stehen lassen wird und ein Girokonto/Verrechnungskonto, woraus meine Bank die Jahresgebühren für den AVAL (ca. 3%) jährlich abbuchen zu können. Ausnahme wäre nur, wenn ich falsche Angaben gemacht hätte oder strafbares gemacht hätte oder mein Vermieter die Bank-Bürgschaft freigäbe (was er aber nicht tun wird)
ist die Miet-AVAL Bürgschaft durch meine Bank kündigbar.Kann die Bank mir dann noch mein Konto kündigen?
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