Folgender Hintergrund: Meine Untermieterin verlangte für die Mietkaution eine Eröffnung eines Mietkautionskontos. Meine Bank bot mir zu diesem Zwecke ein klassisches Konto für Mietkautionen aus ihrem Portfolio an. Bei diesem Konto wären für mich keine Kontoführungsgebühren angefallen. Nun bestand meine Untermieterin darauf ein Treuhandkonto zu eröffnen. Bei dem natürlich Kontoführungsgebühren anfallen.
Meine Frage: Wer muss die Gebühren des Kontos tragen? Nur auf ihr Verlangen musste ich das Treuhandkonto eröffnen, trotz kostenloser Alternative. Ps: Bei mir handelt es sich um eine Privatperson.
Ich hoffe jemand kennt sich aus. Danke im Voraus :)