Hallo mein Vermieter hatte mich gebeten eine neue Wohnung zu suchen und ihm eine Kündigung zukommen zu lassen. Diese habe ich aber nur abfotografiert und per whatsapp ihm zugeschickt.

Jetzt frage ich mich war das überhaupt eine rechtswirkende Kündigung?

Soweit ich weiss ich eine Kündigung erst rechtswirkend wenn diese schriftlich postalisch, fax oder persönlich übergeben wird.

Ich hab nähmlich jezt das problem das ich aktuell keine Wohnung finde, da die Jahreszeit (Semesterbeginn, arbeitsbeginn etc.) jetzt Im Moment sehr schlechst ist und der Wohungsmarkt auch nach drei monatigem Suchen überschwemmt ist.

Von daher wollte ich doch lieber erst noch hier in der Wohnung weiter leben und dann in Ruhe nebenbei suchen bevor ich auf der Strasse lande.

Ich habe auch bis heute keine Kündigungsbestätigung von ihm erhalten.

Kann ich die Kündigung zurückziehen? Oder ist diese sowieso jetzt nicht rechtens weil ich die ja nur per whatsapp geschickt habe.

Brauche eure Hilfe! :)

Bezüglich der von mir gekündigten Wohnung, gibts es keinerlei Zahlungsverzug oder sonstige Beschwerden oder Mahnungen. Für euch zum Hintergrund. Es war ein Wunsch vom Mieter das ich ausizehe weile seine Mutter in dem Haus mit mir nicht klar kommt bzw. mich nicht ausstehen kann aus irgwelchen Gründen.

Danke im Voraus

Micha aus Köln