Stundenzettel nicht abgegeben?

Guten Abend,

ich habe jetzt einen Rechtsstreit mit meinem früheren Arbeitgeber.

Einen Stundenzettel habe ich nie eingereicht.

Diesen Stundenzettel sollte ich, der Kunde und nachher der Arbeitgeber unterzeichnen... Mir war das relativ egal und habe das alles vergessen wollen, zumal das Arbeitsverhältnis 12 Tage war und mit einem Aufhebungevertrag beendet wurde.

Im Dezember habe ich beim Fiskus um Lohnsteuerbescheinigungen gebeten (wegen Steuererklärung), und diese auch erhalten.

Der Arbeitgeber hat hinter meinem Rücken mit dem Finanzamt abgerechnet und mir natürlich nix gezahlt... Dies geht aus der Bescheinigung hervor.

Jetzt habe ich Klage vor dem Arbeitsgericht gemacht und würde gerne die Summe ggf. vollstrecken.

Dann hat die Firma Stellungnahme zur Klage abgeben:

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen gemäß § 10 Manteltarifvertrag iGZ wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

Ist der § 195 BGB ausser Kraft gesetzt, aus dem hervorgeht dass Lohnverjährung nach 3 Jahren ist?

Und haben Stundennachweise bzw. Stundenzettel keine Gewichtung? Die haben ohne trotzdem abgerechnet.

Ob diese trotzdem abbrechen können geht aus dem Arbeitsvertrag nicht hervor.

Bleibt mir eine Möglichkeit vor Gericht... vielleicht auch irgendein Schlupfloch?Irgendetwas?

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

PS: Bitte nur qualifizierte Antworten. Es handelt sich um einen Streitwert, der einen Rechtsanwalt entbehrlich macht.

Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Arbeitsgesetz, Justiz, Lohn, Richter, Arbeitsgericht
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