Die Betriebskosten Abrechnung, ergab ein Guthaben in von Summe XX. Nun will die Hausverwaltung, das Guthaben erst dann überweisen, wenn der Mieter eine "Freigabe" von der Arge (Jobcenter) vorlegt.

Nun zur Frage, egal ob dem Mieter das angerechnet wird oder nicht, oder sonst was, aber "Darf" das die Hausverwaltung, das Geld einbehalten?

Wäre das nicht eingriff, in das Persönlichkeitsrecht des Mieters?