Hallo zusammen,

ich wohne in einer Mietwohnung, mit 4 Mietparteien und 2 Geschäftsräumen im Haus.

Eine der Wohnparteien gehört dem Eigentümer, die restlichen 3 Wohnräume sind vermietet. Desweiteren sind im Unteren Geschoss noch Gewerberäume. Da lt. Hausordnung das Musizieren nur in sehr eingeschränkten Maße erlaubt ist und sogar Blasinstrumente und Schlagzeug komplett verboten sind, nun meine Frage. Ich habe begonnen Dudelsack zu lernen. Die Übungsflöte hat Zimmerlautstärke aber ich sollte auch gelegentlich mit der Pipe üben, sonst kann man den Druck nicht halten.

Darf der Vermieter mir das Dudelsackspielen verbieten ? Es würde sich um maximal 1 Stunde täglich handeln ? 30 Minuten Übungsflöte und ca. 30 Minuten.

Darf das verboten werden, oder ist das unwirksam ?

Danke sehr.