Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Anliegen.

Mein Mietvertrag besteht seit 1. Augutst 2011. Bis jetzt gab es keine Mieterhöhung. Im Mietvertrag steht eine Indexklausel.

Auszug Mietvertrag vom 01.08.2011:

"Gemäß § 557b BGB wird die Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt. Die Miete bleibt abgesehen von Erhöhungen nach § 559 bis 560 BGB jeweils mindestens ein Jahr unverändert."

Nun möchte meine Vermieterin die Miete aufgrund dieser Indexklausel anwenden und zwar rückwirkend. Als Basisjahr wird bei der Berechnung das Jahr 2010 angegeben.

Nun meine Fragen:

  1. Ist diese Klausel rechtens, denn es ist weder ein maßgeblicher Index noch ein Basisjahr angegeben.
  2. Wenn die Klausel rechtens ist, darf die Miete dann rückwirkend (mit Basis 2010) angehoben werden. Wenn nicht, was ist dann das Basisjahr und wie sieht die Berechnung aus.

Da ich momentan noch unter dem aktellen Mietpreisspiegel meines Ortes liege, ist eine Indexmiete wohl besser für mich.

Mietspiegel liegt bei 11,96€ pro qm - ich zahle momentan 8,83€ pro qm.

Außerdem ist die Mieterhöhung nur an mich gestellt worden. Mein Partner ist 2015 ausgezogen. Er steht aber immer noch im Mietvertrag, da meine Vermieterin ihn nicht rausnehmen wollte. Sie hatte Bedenken, daß ich die Miete alleine nicht zahlen kann.

Ich bedanke mich schonmal bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S.H.