Vermieterin verweigert Erlaubnis zur Haltung einer Katze aus reiner Willkür?

Folgender Sachverhalt: Als der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war, versicherte uns die Vermieterin, dass eine Katze kein Problem darstellen würde, solange wir es vorher mit ihr absprechen. Aus diesem Grund haben wir uns ja auch für die Wohnung entschieden, da wir sowieso vorhatten uns früher oder später ein Kätzchen zuzulegen.

Seit einigen Tagen haben wir nun beschlossen uns tatsächlich eins zu holen, mit dem Hintergedanken, dass es ja kein Problem darstellen sollte.

Gestern habe ich nun wie vereinbart eine Mail an die Vermieterin geschrieben und nach Ihrem Einverständnis gefragt. Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei (es handelt sich hierbei um ihre Eigentumswohnung, die sie nun an uns vermietet).

Zudem verwies sie ausdrücklich auf einen Paragraphen im Mietvertrag, der folgendes besagt: "Tiere dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, die ohne weiteres gehalten werden dürfen. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Bei der für die Entscheidung der Erteilung oder Versagung der Erlaubnis erforderlichen Abwägung der Umstände des Einzelfalles hat der Vermieter die Interessen des tierhaltenden Mieters nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen zu berücksichtigen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden."

Die einzige Begründung, die sie uns nannte für die plötzliche Verweigerung war, dass die Vormieterin Katzen gehalten hatte und sich die Wohnung beim Auszug in einem unerträglichen Zustand befand. Ist das eine rechtmäßige Begründung um uns eine Hauskatze, die sich nur in der Wohnung aufhalten würde, zu verbieten? Schließlich können wir nichts dafür, dass die Vormieterin scheinbar nicht ordentlich war. Außerdem besitzen wir eine private Haftpflichtversicherung, in der Schäden durch Katzen mit abgesichert sind.

Wir haben jedes ihrer Argumente, die dagegen sprechen widerlegt und ihr geschrieben, allerdings immer noch keine Antwort erhalten. Was sollen wir tun, wenn Sie mit der Begründung, dass sie es schlichtweg einfach nicht möchte, antwortet? Auf einigen Internetseiten steht, dass Katzen genaugenommen noch als Kleintiere bezeichnet werden, solange sie keine Nachbarn stören und sich nur in der Wohnung aufhalten? Sind wir im Recht trotzdem ein Kätzchen zu adoptieren? Schließlich wird so unsere persönliche Entfaltung eingeschränkt und wir als Mieter werden eindeutig benachteiligt.

Nebenbei war das nicht das einzige Versprechen was sie uns vor Einzug gegeben hat und im Anschluss aus heiterem Himmel zurückzog. Sie ist so unberechenbar und wir haben Angst, dass wir ihrer puren Willkür ausgeliefert sind.

Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen :(

Wohnung, Haustiere, Katze, Recht, Mietrecht, Willkür, Verweigerung, Einschränkung
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