Hallo und einen frohen Advent!
Es geht mir um den Allgemeinstrom.
Dieser wird bei uns im März abgelesen. Also vom z.B. 04.03. bis 05.03.
Die klassischen BK werden hingegen vom 01.01. bis 31.12. gezahlt.
Heizung und Wasser laufen separat und spielen bei dieser Frage keine Rolle.
Unser Verwalter erstellt im März die Abrechnung. Er nimmt die Stromkosten und verteilt sie komplett auf das vergangene Jahr.
Nun meine Frage:
Wenn ich Ende Juli ausziehe:
Welche Kosten darf der Verwalter auf mich umlegen? Die vom März bis Ende Juli oder von Januar bis Juli? Nochmals, die Frage betrifft nur den Posten Allgemeinstrom!
Danke für Eure Antwort.