Mängel in WG - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo, ich wohne seit Dezember 2014 in einer 7 er WG in einem 12 Quadratmeter-Zimmer und zahle 305 Euro warm. Nun gibt es im (neu renovierten) Haus jedoch mittlerweile einige Probleme:

  1. Die Dusche wird nicht heiss, das Wasser erreicht nach 20 Sekunden nur noch um Körpertemperatur auf heißester Stufe, davor wirds kurz mal sehr warm. Dazu geht das Wasser alle 7 bis 13 Sekunden aus (wie im Schwimmbad)

  2. Im Zimmer ist ein kaputtes Fenster welches schon von Anfang an kaputt war. Die Scheibe ist gerissen und die Bruchkante stellt ein hohes Verletzungsrisiko dar, besonders beim Fensterputzen! In der Scheibe ist zeitweise Feuchtigkeit sodass die Scheibe teilweise "blind" wird, also wie Milchglas je nach Wetter.

  3. Die Heizung ist undicht. Im Keller tropft an 2 Stellen Wasser aus dem System, zwar nur sehr langsam aber eben sodass nach einigen Tagen ständig die Heizkörper in meinem Zimmer nicht mehr gehen und entlüftet werden müssen. Musste auch schon 3x Wasser nachfüllen wegen Totalausfall!

  4. Ich bezahle Internet das ich nicht nutzen kann! Das Internet ist in den Nebenkosten enthalten und kommt bei mir im Zimmer nicht an weil nur über WLAN. Es liegen aber LAN-Kabel in alle Zimmer mit denen das Problem abstellbar wäre. Auf Ansprechen dieses Thema kommt eine Ausrede von wegen dass das Internet nur für die Gemeinschaftsräume gilt (wo ich keins brauche -wozu auch!) Ich musste mir um Internet zu haben einen eigenen Vertrag machen und bezahlen! Zahle Internet also doppelt.

  5. Aus dem Rollokasten in der Küche zieht es! Und zwar gewaltig! Bei windigem Wette heult es richtig aus den Ritzen und man spürt den Wind selbst 3 Meter entfernt! Die Küche ist dann meist trotz Heizung deutlich kälter als der Rest.

  6. Rollo im Zimmer friert im Kasten fest und geht nicht mehr runter. Das passiert schon bei -2 Grad. Grund vermutlich schlechte Dämmung mit einfrierendem Kondenswasser.

Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt an einem WG-Abend aber trotz X-fachem Ansprechen tut sich nichts! Ich werde entweder vertröstet oder es wird sich rausgeredet. Ich habe keinen Bock mehr dadrauf und möchte schnellstens hier raus.

Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern? Weil Zeit die Sachen abzustellen hatte sie genug!

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, WG
Vermieter und Handwerker sind äußert unzuverlässig!

Hallo zusammen, mein Partner und ich, wohnen seid zwei Monaten in unserer neuen Wohnung und haben nur Probleme. Die Abnahme der Wohnung ist eigentlich super gelaufen, es sind keine Schäden oder Mängel aufgefallen. Erst beim streichen ist uns dann aufgefallen, das man im neu renovierten Bad, ca. 30cm mit dem Zollstock hinter die Fliesen kann. Somit sind diese nach einer DIN vorschrift nicht korrekt verarbeitet. Da es ein Feuchtraum ohne Fenster ist, sollte dies eigentlich schnell behoben werden, aber trotz mehrmaliger Anrufe/mails etc. kümmert sich niemand darum! Wir werden immer wieder vertröstet. Zusätzlich kommt, das in einem unserer Abwasser Rohre der Küche ein Loch war und somit 2 Monate lang Wasser in die Wand gesickert ist. Wir haben dadurch keinen Schaden, aber unsere Nachbarn unter uns. Als dann die Wand aufgemacht wurde, hat man festgestellt, das in dem Rohr ein weiterer Riss ist und uns das Wasser in der Küche abgestellt. Da unser Bad nicht sehr groß ist muss ich mit einem Eimer in der kleinen Dusche spülen. Das ist doch kein Zustand oder!? Uns wird versprochen, das die Handwerker sich melden oder das der Vermieter uns Bescheid gibt, aber der Zustand besteht jetzt schon seid 6 Wochen und Wasser haben wir seid 1 Woche nicht mehr. Was kann ich tun damit es schneller geht? Kann ich sogar eine Mietminderung dadurch erzielen? Vielen Dank im voraus. MfG D.L.

Mietminderung, Unzuverlässigkeit
Heizung wird im Winter Nachts ausgemacht, was tun?

Hallo,

ich lebe in einem Einfamilienhaus und bewohne dort das 1. Obergeschoss (Dachstuhl) und habe 72qm² mit 2 Zimmern. Mein Vermieter wohnt unter mir. Er selber heizt Tagsüber mit Briketts oder auch Schlagholz. Zudem bin ich Single und habe mit sagte ihm, damit wir die Kosten niedrig halten können das ich mich eigentlich nur im Schlafzimmer aufhalte und dieses auch beheize, zudem sage ich im Bescheid, wenn er bitte für neues heißes Wasser zu sorgen hat. Er selber ist an die 70 Jahre alt und beheizt selber meist nur 1 Zimmer. Tagsüber habe ich auch angenehme Temperaturen in meinem Zimmer, nur nicht in der Nacht. Hier dreht er die Heizung ab 11 Uhr komplett aus und geht ins Bett (Seine Aussage). Das Haus scheint nicht wirklich gut isoliert zu sein, denn um ca. 1 Uhr habe ich um die 15 Grad und ab 7 Uhr morgens 10 Grad. Ich habe ihn schon gebeten die Heizung im Winter, wenn es an den Gefrierpunkt kommt an zulassen, damit die Wohnung nicht komplett auskühlt und er nicht mehr Energie verschwenden muss um die Wohnraumtemperatur zu erreichen. Letzten Winter war ich hierdurch sehr oft Krank und hatte dadurch auch eine Erkältung verschleppt. Die Möglichkeit einer Heizkostenbrechung zu bekommen habe ich leider nicht. Da dieses nicht in dem System integriert ist. Dennoch zahle ich 80€ Monatlich für Heizung.

Nun zu meiner Frage: Sind diese 80€ überhaupt zulässig? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn er sich weigern sollte die Heizung im der Nacht an zulassen.

MFG

Miete, Mietwohnung, Heizkosten, Mietrecht, Mietminderung, Heizung, heizen, Mietvertrag
Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden
Mietkürzung bei Heizungsausfall im Gewerbe?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich habe einen Laden/Büroräume (gemischt) gemietet. Im April ging das Öl aus und wurde nicht mehr nachgefüllt. Wir haben uns dann kurzfristig mit Heizlüftern beholfen. Es sollte eine separate Strom (Nachtspeicher)-Heizung vor dem Winter eingebaut werden, damit wir von der "großen zentralen Ölheizung" unabhängig sind. Es gehört noch eine Halle dazu, die seit April keinen Mieter hat. Da wir anteilig zahlen war die Heizung nicht rentabel für den Vermieter. Darum sollte eine neue Heizung eingebaut werden. Das Problem ist, dass wir jetzt am 2.Dezember noch immer keine Heizung haben. Das Öl wurde noch nicht aufgefüllt und ich werde tagtäglich vertröstet. Wir hatten heute morgen 11 Grad als wir in den Laden kamen. Vormittags habe ich nur sitzende Tätigkeiten. Bis ich den Vorraum in dem mein PC steht auf Temperatur habe dauert es mindestens zwei Stunden. Bis dahin bin ich ein Eiszapfen.

Wir haben mehrere Heizlüfter gekauft und eine Gasheizung, die nur bedingt für Innenräume tauglich ist. Die laufen mittlerweile durchgehend um den Vorraum und den ersten Verkaufsraum auf 21° zu halten. Unser Packraum, Veranstaltungsraum, Toilette, hat seit heute nur noch 11 Grad. Ich brauche alle Geräte um den vorderen Bereich zu heizen.

Bisher haben wir die Miete noch nicht gekürzt, weil es seit vielen Wochen ständig heißt das Problem wird nächste Woche gelöst. Aber mittlerweile kann ich es nicht mehr hinnehmen, dass es verschoben wird. Jetzt ist wieder nicht sicher ob am Samstag die Heizung geht. Da braucht ich aber die beiden Veranstaltungsräume und ich sehe keine Möglichkeit diese mit unseren Geräten mit zu heizen. Ich kann meine Kunden doch nicht bei ich schätze mal 15 Grad sitzen lassen?

Einfach weniger Miete überweisen geht nicht, weil das über SEPA-Firmenlastschrift läuft. Das kann ich auch nicht zurückgehen lassen. Kann ich da auch nachträglich noch für den November zurückfordern? Von den Dezember-Tagen, die ja am ersten alle abgebucht wurden - was ist da? Weiß jemand wie weit ich die Miete kürzen kann? Die Geräte die ich derzeit zum Heizen verwende haben fast 200€ gekostet...

Mietrecht, Mietminderung, Heizung, Gewerbe
defekte Heizung fällt immer wieder aus, Mietminderung?

Hallo zusammen. Wir haben erhebliche Probleme mit unserem Vermieter. Es handelt sich dabei um eine Investmentgesellschaft, deren Gebahren mit "unseriös" noch wohlwollend beschrieben ist.

Neben einigen anderen Problemen ist seit über einem Monat die Heizugsanlage in unserem Mehrfamilienhaus defekt, sie fällt im Abstand von 2-3 Tagen nach einer Störungsmeldung des Brenners regelmäßig aus. Der Vermieter wurde darüber informiert, verweigert aber eine fachgerechte Wartung bzw. Reparatur. Er veranlaßt nach der Meldung durch die Mieter wiederholt nur einen Neustart des Brenners durch den Hausmeister, woraufhin die Heizung wieder bis zur erneuten Störung funktioniert.

Ich würde uns als überdurchschnittlich tolerante Mieter bezeichnen, doch nach dem fünften Ausfall in der Heizperiode und der damit verbundenen Auskühlung der Wohnung wollen wir dem Vermieter nun durch eine Mietminderung zu einer Reparatur der Heizung bewegen. Wir haben uns nun im Netz informiert und wollen die Miete für den nächsten Monat nach Ankündigung kürzen. Unsere Frage ist nun, ob eine Minderung um 15% der Warmmiete hierfür angemessen ist?

Weiterhin wurden im vergangenen Monat zum wiederholten mal jeweils die Gas- und Wasserversorung durch die Stadtwerke eingestellt, weil der Vermieter dort erhebliche Außenstände hat. Erst durch zahlreiche Telefonate durch uns Mieter wurde die Sperre nach jeweils einem Tag wieder aufgehoben. Können wir diese Umstände in die Minderung für den nächsten Monat mit einbeziehen?

Vielen Dank für die Antworten!

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietvertrag
Trocknungsgerät nach nicht verursachtem Wasserschaden - Mietminderung in welcher Höhe?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.

Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.

Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.

wohnen, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Feuchtigkeit und Schimmel durch undichtes Dach - Vermieter verweigert Reparatur

In unserem Mietshaus ist das Dach undicht. Im Schlafzimmer tropft es daher bei Regen von der Decke, sodass ich regelmäßig einen Eimer unterstellen muss. Die Tapete an der Decke und an der Wand hat sich bereits gelöst und es ist alles verschimmelt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat der Vermieter den Schaden am Dach nicht behoben, da er, so seine Worte, kein Geld dafür hat.

Ich habe daher seit einem halben Jahr die Miete um 25% gekürzt. Damit war der Vermieter einverstanden. So wie die Sache aber jetzt aussieht, ist es dem Vermieter egal, ob das Dach repariert wird oder nicht, er hat sich mit der 25%igen Mietminderung abgefunden. Ich habe den Vermieter daher nochmals gemahnt, den Schaden am Dach zu reparieren, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung im Schlafzimmer überhand nimmt. Ich drohte mit einer Mietminderung um 100%. Daraufhin hat der Vermieter mitgeteilt, dass maximal 25% gerechtfertigt seien. Wenn irgendwo stehen würde, dass in dieser Situation 100% Mietminderung gerechtfertigt seien, soll ich ihm das bitte vorlegen.

Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?

Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!

Miete, Schimmel, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Wasserschaden
Mietminderung, weil man die Dusche nicht mehr benutzen kann?

Letzten Sonntag (24.08.) stand auf einmal mein Vermieter (wohnt unter mir) in der Tür, als ich gerade aus der Dusche kam und meinte, ich dürfte im Badezimmer kein Wasser mehr aufdrehen, weil es bei ihnen unten durchtropft. So dann am nächsten Morgen erst mal in der Küche abgewaschen. Am Abend, als ich dann von der Arbeit kam, meinte er, ich soll mal duschen, aber nicht länger als 5 Minuten (schwer als Frau ^^). Ok, hab ich gemacht, hat wieder getropft. Dann meinte er, ich soll das Wasser in der Badewanne in paar Minuten laufen lassen, das hat dann nichts gefehlt und beim Waschbecken später dann auch nicht. Dann meinte er, ich könne ja bis ein Handwerker kommt, baden. Okay, dacht ich mir, ich war der Meinung, spätestens Freitag würde bestimmt ein Handwerker kommen, nur leider war dem nicht so. Als ich dann mal nachgefragt habe, wann denn mal ein Handwerker kommen würde, meinte er, das weiß er nicht, wenn er halt Zeit hat. Nur um ehrlich zu sein, wird mir tägliches Baden langsam zu teuer und nur in der Badewanne abduschen, find ich ehrlich gesagt auch saukalt (und Heizung kann ich nicht einschalten, hat der Vermieter noch nicht angemacht, super, oder ^^). Jetzt hab ich heute nochmal gefragt, wann endlich jemand kommt und er meinte am Donnerstag. Aber bis Donnerstag sind dann schon fast 2 Wochen ohne Dusche vergangen. Kann ich für diese Zeit eine Mietminderung vornehmen?

Dusche, Mietminderung
Mietminderung bei defekten Kühlschrank

Hallo, ich habe seit 25.07.2014 keinen funktionierenden Kühlschrank. Zu meiner angemieteten Wohnung gehört eine Einbauküche und eigentlich auch ein funktionstüchtiger Kühlschrank. Ich meldetet den Mangel gleich an dem Tag der Hausverwaltung. Am 29.07.2014 wurde von einer Reparaturfirma festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren geht. Ich hatte gleich am nächsten Tag angerufen und mir wurde gesagt, es wird sich dadrum gekümmert. Der Eigentümer der Wohnung musste kontaktiert werden und der muss entscheiden, welches Gerät ich bekomme. Der Eigentümer meldetet sich aber dadrauf nicht und die Zuständige von der Hausverwaltung hackte nicht nach und machte Druck. Am 4.8.2014 schickte ich ein Fax zur Hausverwaltung mit der bitte, dass schnell was passiert. Nachdem ich der Hausverwaltung das Fax geschickt hatte, rief ich am nächsten Tag an und machte Druck. Am 06.08.2014 erfuhr ich das der Auftrag für ein Austauschgerät an eine beauftragte Kleingerätefirma raus gegangen ist. Das Problem ist nur, es ist ein Gerät, wo die Lieferung über eine Woche dauert. Die Hausverwaltungsfirma konnte da aber nicht wirklich eine Beschleunigung bewirken. Ein Gerät für die Übergangszeit steht mir auch nicht zur Verfügung. Das heißt ich habe über 3 Wochen keinen funktionierenden Kühlschrank und die Aussentemperaturen lassen keine Lagerung zu. In wieweit kann ich die Miete jetzt mindern? Es ist ja eine Beeinträchtigung.

Mietminderung
Baustelle um 5 Uhr morgens akzeptieren?

Guten Morgen!

Ich wurde gerade ziemlich unschön geweckt - nämlich durch eine Baustelle, die bereits seit letztes Jahr Sommer hier ist. Es werden Wege erneuert und ein Kreisverkehr errichtet.

Denke mal, dass sie einen straffen Zeitplan einhalten müssen, aber um 04:45 Uhr damit beginnen und Menschen aus dem Schlaf reißen muss akzeptiert werden? Arbeiten ja sogar manchmal am Samstag und Sonntag. Fühlt sich ab und zu auch wie ein Beben an, weil alles in der Wohnung vibriert und man im Bett durchgeschüttelt wird - bitte keine unangemessenen Sprüche dazu!

Finde es jedenfalls ziemlich belastend und man bekommt es ebenfalls mit, wenn die Fenster geschlossen sind. Ich habe einige Katzen, die manchmal verängstigt den Geräuschen nachschauen und sich verkriechen. Ansonsten sind sie locker drauf und haben keine Scheu.

Ist es erlaubt, den Arbeiter aus seinem Kran zu reißen oder die anderen im Teer einzustampfen? War ein Scherz :) Obwohl mir nicht gerade danach ist zu lachen.

Doch wie schaut es aus? Mietminderung? Den 'Auftraggeber' schreiben? Weil diese Uhrzeit finde ich nicht in Ordnung! Und das geht bis 16, 17, 18 Uhr. Kann in einem Raum noch nicht einmal telefonieren, weil ich nichts verstehe Ist mir schon klar, dass solche Arbeiten Lärm machen, aber diese Uhrzeit fand ich nun hart. Mich störte schon immer 06:30 Uhr - doch das ist wohl (noch) okay.

Über vernünftige Antworten freue ich mich!

Mietminderung, Baustelle, Psyche, Schlafmangel
Mietminderung bei Legionellenbefall. Gute oder schlechte Idee?

Ich lebe mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Der Eigentümer (nur dieser Wohnung) ist eine uns nicht näher bekannte Privatperson.

Seit einigen Wochen wurde im Gebäude (und einigen weiteren anderen) ein Duschverbot verhängt, da eine Trinkwasserprobe eine sehr hohe Legionellenkonzentration aufwies (kann tödliche Lungenentzündung verursachen). Laut Schreiben der Hausverwaltung sei sogar ein Verzehr des Wassers als bedenklich einzustufen. Man solle also Wasser vorher abkochen. Der Zustand wird sicher noch einige Wochen anhalten, bevor das Duschverbot aufgehoben werden kann.

Aufgrund von Gesprächen mit Freunden und Recherche im Web haben wir uns dazu entschieden, die Miete rückwirkend bis zur Beseitigung der Mängel um 30% zu mindern. Diversen Aussagen zufolge sei dieser Minderungswert auch noch sehr freundlich, man hätte womöglich auch höher mindern können. Ganz genau wissen tut es allerdings niemand, da es keine verbindlichen Richtwerte und Gerichtsbeschlüsse bei Legionellen im Trinkwasser gibt.

Allerdings bekommen wir auch immer mal wieder (zuletzt vom Hausmeister) zu hören, dass die Mietminderung sicher keine gute Idee war und das (bisher unauffällig bis gute) Verhältnis zwischen uns Mietern und dem Eigentümer höchstwahrscheinlich negativ beeinflussen wird. Als Argument wird angeführt, dass der Eigentümer ja nichts für den Umstand kann. Das ist natürlich richtig. Er kann nichts dafür, dass die Konstruktion der Wasserversorgung im Haus Legionellen verursacht hat. Wieso sollte er also mit einer Mietminderung "bestraft" werden?

Ich bin halt momentan in einem Zwiespalt. Einerseits sollte man in einer Wohnung, die man nicht in vollem Umfang nutzen kann, nicht die volle Miete zahlen müssen, andererseits trifft eine Mietminderung hier einfach die falsche, nämlich unschuldige Person. Wir kompensieren unsere eingeschränkte Wohnqualität durch eine geminderte Miete und der letztendlich darunter leidende ist der Eigentümer, der nichts dafür kann. Mir ist klar, dass die beste Auskunft natürlich nur ein Anwalt geben kann, aber bevor dieser ins Spiel kommt, muss die Situation erst eskalieren, was ich natürlich verhindern möchte.

An der Mietminderung geht jetzt leider kein Weg mehr vorbei, das entsprechende Schreiben ist bereits versandt worden, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen, mein Gewissen zu beruhigen. War die Mietminderung nun richtig und sinnvoll oder vielleicht doch etwas, was man unter den genannten Umständen (Eigentümer ist Privatperson) doch besser hätte unterlassen sollen, um den Frieden zu wahren?

Vielen Dank für eure Antworten. :-)

Gesundheit, Miete, Trinkwasser, Mietrecht, Mietminderung, Gewissen, Minderung, Legionellen
Alkoholkranker Nachbar,terrorisiert mit lauter Musik zu unterschiedlichen Zeiten,was tun?

Hallo liebe Community

Ich kämpfe schon länger mit meinem alkoholkranken Nachbar neben mir,der natürlich arbeitslos ist und die Musik so laut aufdreht (ob Morgens,Mittags,Abends und auch Nachts) das der Bass durch meine ganze Wohnung schallt und es geht mir so langsam aber sicher an die Substanz,wenn man sich nicht mal in seiner Wohnung in Ruhe zurück ziehen kann. Ich bin selber nervenkrank und deswegen brauche ich wenigstens meinen ruhigen Schlaf,aber der wird mir hier auch entzogen.

Was ich bereits unternommen habe: 1) Natürlich als erstes,versucht in mündlich drauf hinzuweisen (mehrmals) ,er ignoriert es

2)Polizei gerufen Anzeige gemacht,welche zum Ordnungdamt weitergeleitet worden ist,aber er stritt alles ab und es wurde zurück gezogen.

3)Vermieter angerufen (mindestens schon 3 mal) zuzüglich schriftlich mit zugesendetem Lärmprotokoll,dass ich geführt habe darauf hingewiesen,dass es mir langsam reicht und ich die Miete bald mindern werde (Erst beim 3 Schreiben,ersteinmal habe ich es vernünftig versucht mehrfach,da sich nichts änderte,wurde ich irgendwann sauer)

4)Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen,der an den Nachbar ein Schreiben aufgesetzt hat,dass ich einen Unterlassungsanspruch habe und das er seine Musik so laut hören kann wie er will,wenn er Kopfhörer benutzt. Dazu noch ein Schreiben an den Vermieter vom Anwalt,mit der Androhung auf Mietminderung,wenn keine Besserung eintritt.

Alles in einem brachte bis heute rein gar nichts und ich werde einfach ignoriert,vom Nachbar und auch vom Vermieter. Leider bin ich derjenige,der es am meisten hört,da ich direkt neben ihm Wohne,aber es haben sich auch schon andere beschwert,aber sie möchten sich da raus halten,da sie es noch lange nicht so stark abbekommen,wie ich,mit der Lautstärke.

Es wohnen auch auf meiner Etage keine anderen Mitmieter mehr außer ich und der Alkoholkranke,bis auf ein Päärchen,zu denen ich auch keinen guten Draht habe,die sich da aber auch raushalten möchten,obwohl sie es selbst schon seid Jahren mit ihm hier mitmachen mit dem Musikterror.

Leider kann ich hier nicht so schnell ansziehen,erstens bin ich selbst psychisch angeschlagen und habe nicht schon wieder die Kraft für einen Umzug,zweitens habe ich kein Geld ( mir wurden schon 3 Umzüge bezahlt) und drittens wohne ich gerade erst seid nichtmal 2 jahren hier und habe mir allees neu eingerichtet,es ist also eine Menge Geld drauf gegangen (mehrere Hundert Euro).

Da der Nachbar sich bei meinem Anwalt sehr freundlich gibt (er hatte sie angerufen und hat alles total abgestritten und behauptete,er hätte mich noch nie gesehen und es hätten sich nur andere beschwert,aber nicht ich und das er nicht wüsste,dass es so laut ist,was alleine schon durch die ganzen Mahnbriefe die er bekommen hat,schonmal totaler Schwachsinn ist) glaubt mir meine Anwältin das alles nicht so richtig und ich werde meistens am Telefon schon abgewimmelt. Ich fühle mich total machtlos,was kann ich noch machen?

Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Mietminderung, Rechte, Lärmbelästigung
Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter
Ärger mit dem Vermieter wegen kaltem Wasser

Wir wohnen seit 2 Wochen in einer Wohnung die von dem Eigentümer privat vermietet wird. Wir müssen morgens beide früh aufstehen und mussten dabei feststellen, dass das Wasser erst um 6 Uhr warm wird. Haben uns erst nicht weiter was dabei gedacht (kann ja immer mal Probleme geben). Mitlerweile mussten wir feststellen, dass das Wasser zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kalt ist. In dieser Zeit setzt auch die Nachtabsenkung ein. Wir haben den Vermieter jetzt auch schon mehrmals mündlich darauf angesprochen, aber es passiert nix. Er meint es wäre alles ok und ist seitdem sehr unfreundlich zu uns. Hat auch schon gesagt das er uns aus der Wohnung raus haben will.

Gestern haben wir mit unserer Nachbarin gesprochen und sie meint, dass das Problem schon seit 12 Jahren besteht, seitdem sie in der Wohnung wohnt. Sie hat sich bisher aber noch nicht getraut, etwas dagegen zu unternehmen, weil sonst niemand mehr im Haus wohnt. Vorher hat die Tochter des Vermieters in der Wohnung gewohnt, in der wir jetzt wohnen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Habe im Internet gelesen das man als erstes den Mangel schriftlich mitteilen muss um die Chance zu haben, die Miete zu kürzen.

Wir würden aber am liebsten gleich wieder ausziehen, da wir uns ziemlich veräpellt vorkommen. Hätten wir den Mangel gekannt, hätten wir nie den Mietvertrag unterschrieben.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Kündigungsfrist, Warmwasser
Nachbarin im Erdgeschoss nervt, weil Haustüre zu laut zu geht.

Folgendes Problem:

Wohne seit November '13 in der neuen Wohnung. Wir kommen mit allen Nachbarn super klar (eine habe ich außer bei der Wohnungsübergabe nie mehr gesehen) nur die Nachbarin vom Ergeschoss nervt.

Da hängt ein Zettel an der Türe, mit der bitte, die Türe leise zu schließen. Das ist aber eine Türe mit Stopper, sprich man kann sie nicht zuziehen bzw. nur mit viel Kraftaufwand. Also lass ich sie beim kommen und gehen alleine zufallen.

Sie muckt jedes mal rum, dass ich die Türe doch bitte wie ein normaler Mensch schließen soll sprich "Klinke benutzen". Wofür ist aber ein Stopper da drin? Soll ich jetzt jedes mal wie ein Einbrecher die Türe auf und zu machen? Finde ich quatsch.

Ich habe ihr gerade gesagt, dass ich nicht im Kindergarten bin und Sie sich doch bitte an den Vermieter wenden soll. War das falsch?

Sie meinte auch noch, ich wäre der einzige bzw. wir wären die einzigen, die die Türe zufallen lassen. Woher weiß Sie das so genau? Ist für mich eine alte Dame der Kategorie "ich bin mit meinem Leben unzufrieden und nerve andere Menschen einfach".

Schlusssatz: "Sowas hat man gerne, Leute die frisch einziehen und sich nicht zu benehmen wissen". Bin dann Kommentarlos hochgegangen.

Übrigens: Die Dame hat meine Freundin ziemlich angeranzt. Als wir gerade noch mittem (!) im Umzug waren, hat meine Freundin die Dame aus dem Ergeschoss gesehen und gegrüßt. Von ihr kam nur ein ganz hochnässiges "Ach, schön, dass sie sich auch mal vorstellen!". Geht es noch? Wir sind noch nicht einmal eingezogen. Aufgrund des Umzuges stand die Tür auch öfter unten mal auf. Wenn man Kartons hochschleppt kann es schon mal nerven die Türe immer auf und zu zu machen. Jedenfalls waren dann drei Laubblätter im Treppenhaus. Sie hat uns dann gebeten, dass wir doch bitte den Dreck wegmachen sollten. Wir haben es mit Humor genommen und die drei Blätter rausgefegt (ist ja nicht so, dass wir den Treppenhausdienst durch die Nebenkosten mitbezahlen^^). Wieder ein Umzugstag, nach diversen Treppengängen (die Türe war die ganze Zeit auf) kam mein Fernseher dran. Das ding ist recht groß und wiegt an die 40kg und ist sehr unhandlich. Ich habe das Ding auf die Schulter (Kollege hat das andere Ende vom TV) und will hoch, macht die Dame die Tür auf und schnauzt mich an, ich möchte doch bitte gleich den Dreck wegmachen, weil sich das ja nicht gehört etc. (es waren aufgrund des Windes wieder ein paar Laublätter im Treppenhaus).

Danke für eure Ratschläge.

Tür, Mietminderung, Vermieter, Nachbarschaft, Soziales, Streit
Schimmel hinter der Couch - Mietminderung?

Hallo,

ich habe heute einen riesen Schock bekommen, als ich hinter die Couch in unserem Wohnzimmer geschaut habe. Fast der gesamte Bereich (eine Fläche von ca. 1,5 m²) ist von hauptsächlich schwarzem Schimmel übersät, die Wand (keine Tapete, nur verputzt) und auch der Laminatboden. Die Couch ist bisher nur an ganz wenigen Stellen betroffen. Uns ist schon seit Einzug vor einem guten Jahr aufgefallen, dass die Wandisolierung sehr schlecht sein muss, da die Wärme nicht wirklich in der Wohnung bleibt und wir uns "dumm und dämlich" heizen. Deshalb hatte ich schon das Problem befürchtet, aber immer darauf geachtet, dass ausreichend gelüftet wird und die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Umso mehr erstaunt mich das jetzt. Vor 3 Monaten, beim gründlichen Wohnungsputz, hatten wir schon einmal die ganze Couch verschoben, da war noch alles in Ordnung. Wie kann denn innerhalb dieser Zeit eine so große Fläche betroffen sein? Ich habe gelesen, dass dieser Schaden unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden muss. Das werde ich auch morgen tun. Nun scheinen wir schon eine Weile damit zu leben (ich will gar nicht wissen, wie lange schon). Wie schaut es dabei mit einer Mietminderung aus? Und wie schnell muss der Vermieter nun handeln? Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen? Ich habe ein bisschen Angst vor der Auseinandersetzung mit dem Vermieter, da wir uns schon einmal in die Haare bekommen hatten, da ich mich darüber beschwert hatte, dass wir dauerhaft auf höchster Stufe heizen müssen, damit eine Raumtemperatur von 21°C erreicht wird. Von daher wird das wohl kein Zuckerschlecken...

Wohnung, Schimmel, Wand, Mietminderung
Vermieter schickt Handwerker immer kurzfristig.

Aufgrund eines undichten kaputten Fensters hat es bei uns reingeregnet und eine Wand ist nass. Als wir die Feuchtigkeit gesehen haben, informierten wir den Vermieter sofort. Weiter haben wir Mietminderung angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Daraufhin wurde auch gleich ein Stück Tapete, die leicht schimmelte entfernt und die Wand behandelt. Da für uns es immer recht kompliziert ist, Termine tagsüber zu machen, haben wir dem Vermieter geschrieben, dass wir rechtzeitig informiert werden möchten, wenn wieder Termine anstehen. Nun rief heute der Maler an uns bat um einen Termin für Montag zur Feuchtigkeitsmessung. Mich nervt das total, dass es wieder so kurzfristig ist, obwohl der Vermieter weiß, dass wir dafür echt die Welt in Bewegung setzen müssen. Jetzt habe ich erstmal wieder geschrieben, dass es so nicht geht und er uns genau sagen soll, was wann gemacht wird und mit uns bitte 2 Wochen vorher die Termine abzustimmen hat. Jetzt kam per Mail zurück, dass die Handwerker mit dem Vorlauf die Arbeiten nicht planen können, weil es auch von der Trocknungsentwicklung abhängt. Er würde grundsätzlich den schnellst möglichen Termin zur Schadensbehebung nennen. Wenn wir diesen nicht wahrnehmen können und sich dadurch die Arbeiten verzögern, wäre er nicht mehr für den Mangel verantwortlich und der "eh fragliche Minderungsanspruch" würde wegfallen.

Ich finde es unmöglich, dass unser Vermieter erwartet, dass wir springen und wenn es nicht geht und wir weiter im Wasserschaden leben.

Haben wir nicht weiter Recht auf Minderung, weil wohl doch nicht erwartet werden kann, dass man immer innerhalb weniger Tage einen Termin einrichten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Handwerker, Wasserschaden
Schimmel durch Wasserschaden, was nun?

Ende Januar haben wir in unserem Bad und im Schlafzimmer Wasser an Wand und Decke entdeckt. Diese Räume liegen direkt nebeneinander. Dies haben wir sofort der Vermietergesellschaft gemeldet. Man versicherte uns, dass man danach schauen wird. Nach mehrmaligen Hin und Her (ist die Gesellschaft überhaupt zuständig? Kommen die überhaupt in die Wohnung oben drüber, da der Mieter bereits ausgezogen ist, aber das Mietverhältniss noch bis Ende April läuft? Man war dann doch in der Wohnung über uns, um heraus zu finden, woher das Wasser kommt -Wannenabfluss defekt, dieser Schaden könne aber erst behoben werden, wenn das Mietverhältnis des Nachbarn über uns beendet wäre- jedoch hat sich fast eine Woche später immer noch keiner unseren Schaden angeschaut, bis ich zum Hausverwalter persönlich hinging und ihm die Bilder zeigte und das sich bereits Schimmel anfängt zu bilden) hat sich eine ganze Woche, nachdem ich den Schaden meldete eine Firma unseren Schaden angeschaut und uns wurden Bautrockner ins Bad und ins Schlafzimmer gestellt. Freude herrschte, dass überhaupt was passiert. Wie gesagt, das ganze spielte sich Ende Januar ab. Die Bautrockner hatten wir jetzt fast zwei Monate hier stehen und der Schimmel bildete sich fröhlich weiter. Nach einem Monat war ein Mitarbeiter der Firma da und stellte fest, dass die Wand immer noch pitschnass war. Bis zu dieser Woche keine Verbesserung, eher das Gegenteil. Aber woher kommt das Wasser, wenn da oben ja keiner mehr duscht o. ä ? Das ist wieder eine andere Frage. Diese Woche Donnerstag wurden die Bautrockner wieder abgeholt mit den Worten "Solang Wasser nachkommt, bringt das nix. Wir werden das weiter geben." Noch am gleichen Tag riefen wir die Vermietergesellschaft an und teilten denen das Ganze selbst mit. Man kümmere sich drum und wir werden zurückgerufen. Als wir später am Tag nochmal durchklingelten, wusste man davon nichts, man teilte uns nur mit, dass bereits ein Reparaturtermin für den 24.April vorliegt. Nachdem wir der netten Dame klarmachten, dass wir nicht so lange warten werden, da der Schimmel sich schon massiv ausgebreitet hat, und das, wenn nicht bald was passiert (ohne Fristsetzung), wir die Miete mindern werden, meinte sie daraufhin, dass sie eine E-Mail an die zuständige Stelle schreiben wird und dass sich jemand bei uns melden wird. So, dies war wie gesagt am Donnerstag. Meine Frage ist jetzt eigentlich, was wir nun tun können. Können wir mit der nachsten Miete eine Minderung ansetzen, da der Schaden ja schon seit 2 Monaten bekannt ist, oder muss ich nun trotzdem eine Frist einräumen? Und wenn eine Frist von z.b. 2 Wochen, was ja in den nächsten Monat mit rein geht, und nach der Frist aber endlich was passiert, kann ich dann trotzdem für Mai die Miete mindern? Oder kann ich sogar rückwirkend mindern? Ich blick bei den ganzen Paragraphen und verschiedenen Urteilen nicht mehr durch... Oder erstmal abwarten, bis hoffentlich ein Rückruf kommt? Was nun? Danke fürs durchlesen und für die Hilfe.

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Schimmel, Mietminderung, Wasserschaden
2 Monate kein Warmwasser und Heizung Miete 100% gekürzt. Vermieter will jetzt Geld sehen?

Hallo zusammen, seit Anfang Juli bis ca.05.09.2013 hatte ich kein Warmwasser. Gerne möchte hier den ganzen Vorfall erzählen. Ich habe den Vermieter unverzüglich telefonisch informiert, dass die Gastherme ausgefallen ist und ich kein Warmwasser mehr habe. Nach ca. einer Woche kam dann ein Techniker und der hat dann gesagt, dass die Gastherme kaputt ist und eine Reparatur sich nicht lohnt deswegen komplett ausgetauscht werden muss und das wird der dem Vermieter so weitergeben. Dann war für paar Wochen Funkstille seitens Vermieter. Nachdem ich telefonisch wieder Druck gemacht habe, kam dann ein anderer Techniker von einer anderen Firma. Der hat dann bestätigt, dass sehr viele Teile in Therme kaputt seien und eine kompletter Austausch wäre sinnvoller oder alle kaputten Teile neu ersetzen. Dafür muss er sich beim Vermieter eine Bestätigung holen. Dann war wieder mehrere Wochen Funkstille. Am 25.08.2013 habe ich dem Vermieter ein Schreiben aufgesetzt, dass der bis zum 31.08.2013 Zeit hat die Therme zu reparieren oder auszutauschen oder ich werde die Miete für September 100% kürzen und per Einschreiben abgeschickt. Vom Vermieter kam nichts. Ich hab die Miete 100% gekürzt und ca. am 05.09.2013 kam der Techniker hat die Therme repariert und ich hatte endlich wieder Warmwasser. Jetzt kommen wir zum eigentlich Knaller vom Vermieter. Am 24.10.2013 habe ich ein Schreiben vom Vermieter erhalten und darin steht; Sehr geehrter Herr Y., die Miete für den Monat September 2013 wurde von Ihnen bisher nicht entrichtet. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 30.10.2013. Danach werden wir die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen. Ihre Vorhalte bezüglich der nicht funktionierenden Heizung während der Sommermonate können wir verstehen. Dies berechtigt Sie jedoch nicht die Miete einzubehalten. Der Ersatzteilbeschaffung dauerte nahezu 2 Monate, was nicht im Verschulden unsererseits lag. Eine neue Heizung wäre kostenmäßig in keinem Verhältnis, außerdem wären wir berechtigt 10% der Investitionskosten auf Ihre Miete umzulegen. Dies ist nicht in Ihrem Sinne.

Was ist sehr interessant finde, dass der nur von Heizung redet. Das Hauptproblem war Warmwasser. Wer schmeißt die Heizung im Sommer denn schon an?? Meine Frage wäre wie Soll ich jetzt dagegen angehen?

Danke im vorraus

Miete, Mietminderung
Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Meine Oma ist in eine neue Wohnung umgezogen. Die Vormieterin war körperbehindert und hat sich deswegen einen ebenerdige Dusche einbauen lassen, ist dann allerdings verstorben. Bei dieser ebenerdigen Dusche fehlt nun die Duschwand (die konnte die Vormieterin nicht mehr in Auftrag geben, weil sie verstorben war) sodass man beim Duschen quasi das ganze Bad unter Wasser setzt, weil das Wasser ja keinerlei Begrenzung hat (bei einer ebenerdigen Dusche gibt es ja keine Duschwanne).

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau) und der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu übernehmen.

Da meine Oma nur eine kleine Rente hat und sich diese Duschwand nicht leisten kann, wollte ich fragen wer nun Recht hat. Der Vermieter, indem er sagt, dass dies Sache des Mieters sei oder muss er als Vermieter für eine entsprechende Duschwand sorgen, dass man Duschen kann, ohne das das Wasser durch das ganze Bad läuft. Meine Oma ist körperlich auch nicht in der Lage jedesmal das Bad komplett zu wischen, wenn sie duschen war.

Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

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Dusche, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter

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