Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Mieter einer Altbauwohnung BJ 1965 in München und haben ein Mieterhöhungsschreiben bekommen. Lt. Münchner Mietspiegel gibt es den, sich als mietmindernd auswirkenden Punkt (durch Ausstattungsmerkmale charakterisierte Haustypen): "Zwischen 1948 und 1967 fertiggestelltes Gebäude mit einem vorhandenen, aber nicht ausgebauten Dachboden/Speicher". Dieser wirkt sich mit immerhin € 0,67/qm mietmindernd aus.

***Strittig ist nun die Definition des "nicht ausgebauten Dachboden/Speicher". **Dieser Speicher steht den Mietern nicht zur Verfügung. Er ist zwar gedämmt und mit Holzpaneelen verkleidet. Der Boden ist reiner Estrich; Heizung gibt es keine; der Zugang erfolgt über eine Ausziehleiter; es besteht kein Wasseranschluss, nur Licht. Die Dachschräge beginnt bei ca. 60 cm und mündet in einen Spitzboden. Richtig wohnen könnte man in diesem Speicher nicht, da die Mitte höchstens zwei Meter hoch ist und man sich ständig den Kopf anschlagen würde. Unsere Frage: Handelt es sich um einen ausgebauten, oder nicht ausgebauten Dachboden, der sich mietmindernd auswirkt? Vielen Dank für eine baldige Antwort Mit freundlichen Grüßen