Mietminderung, weil man die Dusche nicht mehr benutzen kann?

Letzten Sonntag (24.08.) stand auf einmal mein Vermieter (wohnt unter mir) in der Tür, als ich gerade aus der Dusche kam und meinte, ich dürfte im Badezimmer kein Wasser mehr aufdrehen, weil es bei ihnen unten durchtropft. So dann am nächsten Morgen erst mal in der Küche abgewaschen. Am Abend, als ich dann von der Arbeit kam, meinte er, ich soll mal duschen, aber nicht länger als 5 Minuten (schwer als Frau ^^). Ok, hab ich gemacht, hat wieder getropft. Dann meinte er, ich soll das Wasser in der Badewanne in paar Minuten laufen lassen, das hat dann nichts gefehlt und beim Waschbecken später dann auch nicht. Dann meinte er, ich könne ja bis ein Handwerker kommt, baden. Okay, dacht ich mir, ich war der Meinung, spätestens Freitag würde bestimmt ein Handwerker kommen, nur leider war dem nicht so. Als ich dann mal nachgefragt habe, wann denn mal ein Handwerker kommen würde, meinte er, das weiß er nicht, wenn er halt Zeit hat. Nur um ehrlich zu sein, wird mir tägliches Baden langsam zu teuer und nur in der Badewanne abduschen, find ich ehrlich gesagt auch saukalt (und Heizung kann ich nicht einschalten, hat der Vermieter noch nicht angemacht, super, oder ^^). Jetzt hab ich heute nochmal gefragt, wann endlich jemand kommt und er meinte am Donnerstag. Aber bis Donnerstag sind dann schon fast 2 Wochen ohne Dusche vergangen. Kann ich für diese Zeit eine Mietminderung vornehmen?

Dusche, Mietminderung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.