Hallo ihr lieben,habe einen wasserschaden in der Wohnung muss ich die ersatz Wohnung annehmen?

Es wurde eine rohreinigung gemacht, ein wasserschaden ist aufgetreten die wände sind nass 4 bautrockner sind in der Wohnung, nun muss auch der Boden und die Küche raus um die Wand dahinter auch zu trocknen. In der Toilette wurde bereits der Boden rausgerissen. Habe 2 kleine Kinder. Die Wohnung ist unzumutbar. Lüften darf man nicht während die bautrockner laufen. Gefühlte 30 Grad in der Wohnung. Toilette sieht aus wie auf einer Baustelle. Nach langem hin und her mit dem Vermieter geinnigt auszuziehen in die oben freistehende Wohnung nun soll ich 40euro monatlich mehr zahlen und eine Kaution von 80euro. Ist dies rechtens? Plan B vom Vormieter er hätte noch eine Wohnung frei in der Umgebung jedoch ohne Balkon, muss ich diese Wohnung annehmen? Welche Rechte habe ich? Kann ich darauf bestehen das der Mietpreis von der oben stehenden Wohnung gemindert wird , so dass mir keine Nachteile entstehen ? Plan c vom vermieter, In der Wohnung oben fehlen eh 2 Böden er würde mir ein Gutschein von 300euro geben ich müsste diesen Boden legen er würde mir eine umzugsfirma besorgen, Umzug hoch provisorisch inkl. Küche etc. Nach dem die Wohnung wieder fertig ist, das selbe spielchen nochmal Umzug wieder runter. Nun das wäre für mich wieder mega stressig. 2 ümzuge . Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich muss ich mich mit den 3 Varianten zu Frieden geben?

Danke im voraus.

Mietrecht, Mieterhöhung, Mietminderung, Wasserschaden
Ist meine Wohnung hellhörig oder ich mittlerweile verrückt?

Seit Frühsommer 2015 bin ich in meiner aktuellen Stadt nun (seit Herbst letzten Jahres) in meiner 4. Wohnung angekommen.

Meine erste war extrem hellhörig und mit Nachbarn unten und links, die wegen Schwerhörigkeit und Kind extrem laut waren - ich bin nach einem halben Jahr ausgezogen, obwohl ich einiges an Geld in die Sanierung gesteckt hatte.

Meine 2. Wohnung war ein Baumangel - feuchte Wände und zur Sanierung musste ich raus (obwohl sie nicht saniert wurde, einfach neu vermietet), dort war ich 4 Monate.

Meine 3. Wohnung wurde zu schnell ausgesucht, weil ich raus musste und war mir dann obwohl zwar saniert und mit Tiefgarage zu schlecht geschnitten und vor Allem direkt an einer stark befahrenen Straße gelegen, im Erdgeschosse (viel Dreck, Haustür und Treppenhauslärm) und vor allem hellhörig - ich hörte meine Nachbarn nebenan rumpeln und jeden Tag lautstark telefonieren. Vor Allem aber meinen Nachbarn über mir, der offenbar Schichtarbeiter war, alle paar Tage mitten in der Nacht (2 Uhr, 3 Uhr...) rumpeln und laufen und vor Allem reden und TV, seine Freundin war dann immer da und die hat man auch laut lachen gehört... Keine Einsicht, keine Redebereitschaft.

Nun wohne ich in einer Ende der 90er erbauten DG Wohnung, extrem ruhiges Umfeld. Hochwertig saniert, auch recht teuer. Ich habe links und rechts sowie unter mir Nachbarn, unter mir eine schwerhörige Frau, deren TV ich anfangs immer so laut hörte, dass ich das Programm erraten konnte. Nach einem Gespräch nutzt sie jetzt aber Kopfhörer, von ihr höre ich absolut nichts mehr.

Sicher auch weil man hier in der Gegend absolut nichts hört und ich alleine bin sowie die Wände gespachtelt und Laminat verlegt sind, höre ich jetzt aber verstärkt die anderen Nachbarn. Jeweils berufstätige Ehepaare 40-50 Jahre, keine Kinder.

Von rechts vor Allem trampeln (dumpf) und frühs 6-7 Uhr diverses Gerumpel und kurz auch mal leise Stimmen. Von links im Wohnzimmer vor Allem leise die Gespräche, die Frau lacht gern, das hört man dann auch lauter. Auch manchmal Stühlerücken, das ist sehr laut. Und Geschirrklirren kann man ebenso wahrnehmen.

Nun bin ich allein und sehr ruhig, laufe auch so dass es nicht trampelt und frage mich vor Allem, wieso man so laut leben muss, das getrampel und vor Allem das gerumpel, ich sehe es ja bei mir - da rumpelt nichts, was machen die nur dass man ständig was klopfen oder rumpeln hört....

Die Wahrnehmungen sind jeweils, wenn ich ruhig und ohne eigene Geräuschquellen in der Wohnung bin...

Ich habe nun schon einige Möbel gekauft und in ein paar Tagen kommt ein riesen Kleiderschrank - wenn ich nochmal umziehe, wird das teurer, überlege schon ob ich den Kleiderschrank nochmal abbestellen soll...

Ich hätte damals einfach ein Haus bauen sollen - jetzt habe ich einen anderen großen Kredit und das geht nichtmehr so einfach... mache mir immer Vorwürfe und Gedanken, was ich nur falsch gemacht habe und wo das hinführen soll... : (

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietwohnung, Mietminderung, Lärm, Nachbarn, Nachbarschaft
Eichung vom Wasserzähler abgelaufen, schlimm, was jetzt?

Durch unsere Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015 die wir vor kurzem bekamen möchten wir gerne unseren Wasserverbrauch, wenn möglich, etwas senken. Schreiben es uns nun wöchentlich/monatlich auf und auch wie viel WaMa so schluckt etc., damit wir da vielleicht auch schon mal was ändern können.

So, nun habe ich aber durch Zufall wegen dieser Eichung der Wasserzähler gestern Abend etwas gelesen und bin mal ins Bad. Gut unser WWZ wurde jährlich gewechselt (da steht inzwischen auch drauf bis 2021 geeicht), aber der KWZ seit einigen Jahren nicht mehr. Auf dem KWZ steht drauf das er Geeicht bis 2012 wäre, das heißt doch er ist seitdem abgelaufen, oder sehe ich das falsch? Wenn die abgelaufen ist, kann das den tatsächlichen Verbrauch "fälschen"? Habe noch etwas gelesen die Kosten würden wohl nun 15% sinken, dadurch das er abgelaufen ist und das eigentlich nicht sein sollte? Wesen Pflicht ist das eigentlich das zu überprüfen? Mieter oder Vermieter bzw. die Genossenschaft? Mich wundert das es dem von Minol nie aufgefallen ist, wenn denen das wahrscheinlich wiederum auch herzlich egal sein wird. Nun noch eine Frage, wie geht es nun weiter? Ich muss wohl der Verwaltung anrufen, denen das mitteilen und abwarten ob und was die machen und kann ich da wirklich etwas mindern oder ist das zwecklos?

Danke für eure Antworten!

Mietminderung, Nebenkosten, wasserverbrauch, Wasserzähler, Eichung
Küchenbenutzung und Kochen nachts untersagt von Vermieterin/Mitbewohnerin - ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Hallo,

leider wusste ich vor Einzug in 2 Zimmer einer 4 Zimmer Wohnung Ende September zur Untermiete bei einer Frau nichts von deren schwerer Krankheit, Alkohol, Tabletten, Depressionen.

Sie schikaniert mich permanent, zerstört mein Hab und Gut, ich muss die Zimmer abschliessen um mich und mein Hab und Gut zu schützen, sie stellt Strom und Heizung ab, Herd war nachts schon ausgeschaltet, beleidigt mich permanent - alles was sie stört "werfe ich über den Balkon wenn Du das nicht sofort wegmachst", gesagt, getan, oder "in den Müll", weil ich für sie "'Müll" bin. Dieses alles für 480 Euro, sie selbst zahlt nur 330 Euro. "Wenn Du nicht in 10 Minuten das Bad geputzt hast, wird es abgeschlossen", wegen angeblicher kleiner Flecken auf dem Boden. Diese Frau ist absolut krank, sie liegt betrunken auf dem Boden. Aber sie ist körperlich robust und scheut keine Anwendung von Gewalt, um ihren Willen durchzusetzen. 1 Tag vor Weihnachten hat sie mein friedliches Teelicht auf dem Küchentisch in einem schönen Becher gewaltsam gegrapscht, mutwillig ausgeblasen und war dabei, es in den Müll zu schmeissen, als ich noch ergreifen konnte. Dieses ist ihre einzige Sprache. Jeglichen höheren Dialog lehnt sie ab, sie kann und will gar nicht lesen, verdreht Zahlen nach Belieben.

Ein besonderer Knackpunkt ist die Küche. Sie hat mir nur ein winziges kleines Schrankfach gegeben, in dem ich 1 Kochtopf, Teller, Messer und Gabel aufbewahren kann. Da ich wie viele nachts noch aktiv bin, gehe ich dort auch nachts hin, um mir noch etwas zum Essen zu bereiten. Sie kommt dann, stört mich, will mir das untersagen, weil "das Geklappere" angeblich ihren Schlaf stört. Die Küche hat leider keine Tür sondern ist offen zum Flur. Sie selbst geht aber immer noch nachts an den Kühlschrank. Dieses ist nichts als Schikane gegen mich. Der Herd wurde nachts schon ausgeschaltet, der Stecker meines Wasserkochers demonstrativ herausgezogen, damit ich alles aus der Küche entferne, da nach Ihrer Ansicht alle meine Sachen "stinken", ihre Zigarettenkippen und Weinflaschen natürlich gar nicht, ich habe nur ökologische Sachen, Lauchsuppen, etwas Brot und Butter. Mein Fahrrradkorb, mit dem ich Lebensmittel in die Wohnung trage, wurde ebenso demonstrativ von seinem Platz vor der Wohnungstür entfernt, ich kann ihn nicht mehr finden. Gestern, am letzten Tag des Jahres, waren um 16 Uhr beide Rolläden total heruntergezogen, die Küche war dunkel, und kalt, und wenn ich daran etwas ändere kommt nur die Drohung "dann werfe ich alle Deine Sachen über den Balkon". Wenn ich kurz einmal das Licht anlasse in der Küche wird es sofort ausgestellt, während sie selbst das volle Licht anlässt während sie bei offener Tür auf den Balkon geht, um ausgiebig zu rauchen.

Kann es mir untersagt werden, mir nachts in der Küche etwas zum Essen zu bereiten? Natürlich versuche ich, so leise wie möglich zu sein. Die Frau beruft sich auf "Nachtruhe" ab 22 Uhr.

Kann ich deswegen die Miete kürzen?

Danke für freundliche Antworten!

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Vermieter trödelt mit der Reparaturen in der Wohnung und Garten. Was tun?

Hallo zusammen, ich brauche Rat wie wir mit unserem Vermieter endlich eine Lösung finden. Vor dem Einzug in die Wohnung hat uns Vermieter MÜNDLICH(war blöd vor uns das zu akzeptieren) versprochen den Gartenzaun mit der Gartentür zu ersetzen. Die alten waren instabil und auch alt. Nach ein Paar Monaten und vielen Diskussionen haben wir den Zaun gekriegt, die Gartentür will der Vermieter aber nicht ersetzen, da dort eine neue Befestigung an der Garage machen soll, damit die zum Zaun passende Gartentür gut hält. Er ist gegen diese Befestigung, da sie vermutlich eineт Riss an der Garagenwand verursachen kann. Somit haben wir jetzt eine alte unschöne Gartentür, die seit kurzem noch dazu klemmt, quietscht und lässt sich schwer ein und aufsperren. Ich nutze sie jeden Tag auch jetzt und muss mich jeden Tag ärgern. Wir haben selbst sie vor ein Paar Monaten repariert aber es hilft nur sie zu ersetzten. Türreparatur bringt aber nur eine kurzfristige Lösung und auch das kann er schon seit Wochen nicht organisieren. Zusätzlich hat er uns versprochen den Elektrokamin In der Wohnung zu reparieren und auf diese Reparatur warten wir nun seit 6 Monaten und jetzt im Herbst hätten wir sehr gern den Kamin benutzt. Zahlreiche Telefonate und Gespräche bringen nichts. Er trödelt, hat viele Ausreden, dass die anderen schuld sind(Handwerker hat keine Zeit; er kann Elektriker nicht erreichen usw.), warum alles noch nicht geregelt ist. Auch andere Angelegenheiten werden von ihm immer super kompliziert, lang und nach unzähligen Telefonaten geregelt. Können wir mit der Kürzung der Miete ihn "drohen", oder selbständig die Reparaturen veranlassen und die Kosten von der Miete abziehen? Oder wie können wir endlich diese Reparaturen erledigt bekommen? Weiter zu diskutieren mit ihm hilft nicht und wir haben keine Nerven mehr dazu. Ich freue mich auf ihre Ratschläge. VG

Wohnung, Miete, Mietminderung, Vermieter, Reparatur
Kein Festnetz in der Wohnung, Mietminderungs Grund?

Hallo schönen guten Abend ich bin neu hier und habe Gleich vollgendes grosses problem. Ich bin in meine erste Wohung mit meiner Freundin gezogen. mein Mieter hatte mir vorab aber nicht gesagt das in dieser Wohnung kein Festnetzanschluss (im Umkehrschluss auch kein Internet) liegt. es ist ein Fünf Parteien Haus. Telekom hatte zwar gesagt das 50k vorhanden ist aber nicht das speziel in meiner Wohnung keine Leitung liegt. Ich finde es eine Frechheit das der Vermieter auf meine Aussage, leider kein unitymedia vorhanden aber dafür Telekom, nicht erzählt hat das in der Wohnung keine Leitung liegt oder es mir von sich aus gesagt hat. Sonst hätte ich mir natürlich eine andere Wohnung gesucht. Ich hatte heute die vormieterin angesprochen da die Telekom bei mir nachgefragt hatte ob ich wüsste wo die Vormieterin vorher ihren Vertrag hatte da die Telekom keine Leitung freischalten könne. Sie sagte mir, sie hätte nie(vermieter wurde aber in Kenntnis gesetzt) da keine Leitung vorhanden war, sie auch nicht 3 Monate warten wollte das die Telekom eine Leitung legt und sie selber ihr Handy immer benutzt hatte. Für mich ist das betrug und der fahrlässige Handel mit Unwahrheiten. Da man natürlich davon ausgeht, wenn alle anderen einen Anschluss haben aber für die fünfte Partei nicht und das verheimlicht wird. Komischer Weise hängt eine Telefondose in dieser Wohnung. Was kann ich Machen? Mieter ist erst nächste Woche wieder im Land. Miete hab ich natürlich schon überwiesen... Würde mich über eure Antworten freuen. Liebe Grüsse

Wohnung, Miete, Betrug, Mieter, Mietminderung, Vermieter
Vermieter hält sich nicht an absprachen.. Miete Mindern?!??

Guten Tag,

Also ich bin am 1.9.2016 in meine Wohnung eingezogen. Am 20.07.2016 hab ich sie besichtigt und die Wohnung musste noch komplett fertig gemacht werden. Mein Vermieter hat mir mehrere male versichert das er bis zum 1.09 fertig sein würde. Unter anderem wollte er fertig machen : 1. Neuen Fußboden 2. Neue Fenster + Rollos 3. Küchen Fenster raus Terrassentür rein und auf den Anbau halt die Terrasse. 4. Neue Duschwand

Leider ist aus gar nichts etwas geworden.. im Gegenteil..

Es ist immer noch der kaputte Bodenbelag drin wie vorher, zusätzlich gibt es in der gesamten Wohnung keine Fußleisten.

Fenster wurden eingebaut am 15.09,  Rollos wurden keine mehr eingebaut. Wie die Fenster eingebaut worden sind können Sie ja an den Fotos sehen. Es ist überwiegend Eiskalt in der Wohnung.

Eine Terrassen Tür wurde zwar eingebaut aber das war es auch schon.

Das Waschbecken kann ich nicht benutzen weil alles von innen völlig verschimmelt und raus gebrochen ist. Zusätzlich läuft es unten aus dem Abfluss ununterbrochen aus. Ich hab selbst den Wasserzulauf ganz ausgestellt aber es läuft trotzdem. Ich würde ja selbst ein neues Abflussrohr anbringen aber das ist in einem Schrank eingebaut. Eine neue Duschwand gibt es natürlich auch nicht.

Nirgendwo sind die Verkleidungen der Steckdosen dran.

In einer Zimmertür ist ein Loch.

Die Kaltmiete beträgt 290€, er möchte 1000€ Kaution für die Wohnung, ist das überhaupt so richtig? 

Ich beziehe ALG2 -

Um ein Darlehen beim Jobcenter auf Kaution zu stellen benötigen Sie das Übergabe Protokoll.. Nur mein Vermieter ist tatsächlich der Meinung das die Wohnung keinerlei Mängel aufweist!!!  Ich hab das Übergabe Protokoll NICHT unterschrieben, er steht täglich vor meiner Tür und brüllt mich an.

Ich weiß nicht wie ich weiter handeln soll.

Wie ist das mit einer Mietminderung? Wie muss ich da vorgehen? 

Ich bedanke mich schon mal!!! 

Fenster, Abfluss, Mietminderung
Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

Schadensersatz, Wohnung, Miete, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Jobcenter, Rohrbruch, Wasserschaden
Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden?

Hallo,

Bei und in der Wohnung gab es letzte Woche von Donnerstag auf Freitag einen Wasserschaden (Rohrbruch). Es stand etwa 3-4cm Wasser in der Küche + Flur sowie Wasser in Gästezimmer/Büro, Wohnzimmer, Bad, Toilette, Schlafzimmer. In der Nacht haben wir dann gleich, als die Feuerwehr weg war, mit Handtüchern noch das Restliche Wasser aufgewischt und die Möbel in die noch Trockenen Ecken der Zimmer gestellt.

Am nächsten Tag kam gleich eine Firma und hat 2 Trocknungsgeräte aufgestellt, die seit dem rund um die Uhr laufen (eines in der Küche, eines im Wohnzimmer). Jetzt würde Ich gerne eine Mietminderung erzielen. Wie viel % ist da angebracht?

Im Detail:

Wohnzimmer (24,88qm nur zur Hälfte nutzbar), Gästezimmer (10,94qm) gar nicht nutzbar. In beiden Räumen stehen Möbel, weil es da einigermaßen trocken ist. Unsere Wohnung hat gesamt 3 Zimmer und 69,22qm + einen Balkon mit 4,32qm.

Ich habe ausgerechnet (anhand der nicht nutzbaren Wohnfläche, hierbei den Balkon zur Wohnfläche dazugezählt): 23,63%. Hinzu würde noch die Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte kommen - wie viel kann man da verlangen?

Am Montag kommt jetzt eine Firma und reist in allen Räumen außer Wohnzimmer die Böden raus wegen der Trocknung. Dazu muss das Bett und die Küche abgebaut werden. Sehe ich das richtig dass ab dann eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt ist, weil es keine Schlaf und keine Kochmöglichkeit gibt?

Des weiteren möchte Ich gerne unsere Arbeit in der Nacht, welche zur Schadensbegrenzung diente ebenfalls gezahlt haben. Wie viel kann hier pro Stunde verlangt werden? Kann es überhaupt berechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

ehmja

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rohrbruch, Wasserschaden
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Rohrbruch kein Bad - hochschwanger mit Kleinkind - in Wohnung bleiben?

Guten Abend liebe Gemeinde,

Eine wichtige Frage, die ich durch eigene Recherchen nicht beantworten konnte.

Das kann doch nicht so richtig sein, dass wir in der Wohnung verbleiben? Welche Rechte haben wir ?

Ich bin hochschwanger und unser Sohn ist bald 3 Jahre jung.

Die Fakten:

  • wir wohnen zur Miete in kleiner 3 Zimmer Wohnung im EG
  • Rohrbruch im Badezimmer - Vermieterin reagiert sofort, schaltet Fachkräfte ein
  • alles aus dem Bad wurde entfernt, inklusive Estricht, Fliesen, Rohre
  • provisorische Toilette, nur benutzbar wenn Handwerker nicht anwesend
  • Handwerker ca. von 8 - 16 Uhr bei uns.
  • in den Nachbarräumen, Kinder- und Wohnzimmer, Schimmel an den Wänden- wurde beseitigt (Putz abgeklopt, mit Wasserstoffperloxyd eingesprüht)
  • Trockengerät steht im Bad - mit Schläuchen zu Kinder- und Wohnzimmer, wo die (ehemals) schimmelbefallenen Wände mit Folie abgeklebt wurden und die Schläuche reingeschoben wurden, um die Wände zu trocknen
  • Türen können wegen der Schläuche nicht mehr geschlossen werden, Gerät sehr laut
  • Habe unterschrieben das Gerät nicht ausschalten zu dürfen ( machen wir auch nicht)
  • Bad gefährlich für Kleinkind - (größere) Löcher im Boden (EG zum Keller), Metall aus der Wand, lose und spitze Steine/Kanten, das Trocknungsgerät mit Lüfter (Finger passen durch die Gitter) und Werkzeug der Handwerker
  • Sohn hat ein offenes Bett (Zimmer direkt neben Bad), für alle Zimmertüren gibt es keine Schlüssel
  • ganzer Tagesablauf nach 3 Jahren Routine plötzlich ungeplant, Junge wird frustriert, haut plötzlich, spürt Stress (ich auch)
  • wenn Handwerker da, keine Mitttagsschlafgelegenheit
  • bisher mit Lärm verbunden und viel Dreck und Staub
  • alle Räume führen durchs bzw am Kriesengebiet vorbei - wenn die Handwerker da sind muss ich -zudem ganz anders als bisher- meinen Jungen auf Schritt und Tritt im Auge behalten, ständig verbieten und schimpfen. Ganz schlimm.
  • Staub und weiß ich nicht was in allen Zimmern..
  • Ich huste sehr viel wenn ich da Heim bin - allerdings seit ca einem Jahr- seitdem die Wände offen sind jedoch wesentlich doller (inkl. hohes Fieber einige Tage)
  • Die Böden und Wände in Wohn- und Kinderzimmer sind auch betroffen und müssen auch noch erneuert werden
  • 5 Wochen Prognose nur fürs Bad - wobei z.Z. kein Trocknungsgerät dort arbeitet ?!
  • Vermieterin und sogar Handwerker tauchen unangemeldet bei mir auf obwohl Handwerker um Terminabsprache gebeten. Bei Vermieterin unsicher, da sie ein paar Straßen weiter wohnt bzw. Familie von Ihr direkt nebenan..

Meine Eltern wohnen ein paar Häuser weiter, wir stehen aber nicht im Guten mit Ihnen. Ich fahre zum duschen 2h je Strecke! Bus/Bahn (Hochschwanger, mit Kleinkind) zu anderen Verwandten. Mein Mann ist Zimmerer und muss täglich duschen.

Was tun? (Wir sind nicht im Mieterschutzbund, Kontakt zur Vermieterin ok, wir kennen uns kaum) Vielen Dank für Hilfe!

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Mietminderung aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch eine Gastronomie?

Hallo zusammen, die Probleme in unserer Mietswohnung türmen sich gerade und da wir ansonsten sehr zufrieden mit unserer Wohnung und auch erst vor 3 Monaten eingezogen sind, würden wir gerne wissen um wieviel Prozent wir in etwa eine Mietminderung fordern können? Es geht uns hierbei nicht darum die Miete zu drücken, sondern eine Besserung der Probleme zu beschleunigen, die bei Besichtigung der Wohnung und bei Einzug noch nicht vorhanden waren. Wir sind übrigens nicht die einzigen, die die Zustände im Haus stören. Es geht um folgende Probleme mit einem Gaststättenbetrieb in unserem Haus, welcher erst vor einem Monat eröffnet wurde: - Geruchsbelästigung aufgrund der geöffneter Fenster der im hinteren Trakt liegenden Küche - Geruchsbelästigung aufgrund eines freistehenden Grills im Gastbereich, wofür anscheinend ein nicht ausreichender Dunstabzug errichtet wurde - Lärmbelästigung aufgrund einer dauerhaft offenstehenden Terrassentür zum Innenhof (Die Lärmbelästigung wird durch die Gäste, die Musik und Geräusche in der Küche hervorgerufen und geht täglich von 10:30 Uhr bis mindestens 22:30 Uhr, teils sogar bis nach 24 Uhr) Zu erwähnen wäre vielleicht, dass es den Betreibern untersagt ist eine Außengastronomie zu errichten, wegen bereits aufgetretener Lärmbelästigung vom Vormieter (Durch den Innenhof schallt es extrem).# Da unsere Wohnung nur nach hinten liegt - was nebenbei ein Hauptgrund war die Wohnung zu beziehen, da sie ursprünglich sehr ruhig war – ist ein Lüften unmöglich und auch die Lärmbelästigung ist dauerhaft sehr nerv zerreißend. Wäre für jeden Tipp dankbar!

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung
Miete mindern wegen "Schönheitsfehler"? Was sonst tun?

Guten Abend, ich lebe als Student in einer WG, die einzelnen Zimmer werden direkt vom Besitzer der Wohnung gemietet. Vor etwa 5 Wochen wurden in meinem Zimmer die Fenster ausgetauscht. Die neuen Rollladenkästen sind aber kleiner als die alten, dadurch entsteht am Übergang Wand/Decke - Rolladenkasten eine hässliche Lücke, durch die die Isolierung der Decke zu sehen ist und Staub ins Zimmer gelangt. Dies ist dem Vermieter seit dem Einbau der Fenster bekannt und die Lücken sollten (auch laut Aussage des Vermieters) zeitnah geschlossen werden.

Nach etwa zwei Wochen war immernoch nichts passiert und ich habe beim Vermieter angerufen. Dieser hat mir noch einmal versprochen, dass die ausstehenden Arbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden.

Passiert ist jedoch nichts. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Mangel anzeigen, Frist setzen, Miete mindern? Ist ein solcher "Schönheitsfehler" überhaupt ein Mangel? Wenn ja, um wieviel % kann die Miete gemindert werden? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten habe ich? In Mietminderungstabellen habe ich zu meinem Fall nichts gefunden...

Ein Foto gibt es auch.

Eine Mietminderung ist übrigens im Vertrag ausgeschlossen, aber das ist soweit ich das über Google rausfinden konnte eh unzulässig. Das müsste ich dann ja ignorieren können und auf § 536 BGB hinweisen?

Ab welchem Zeitpunkt wäre eine Mietminderung möglich? Einbau der Fenster, Brief mit Fristsetzung, Ablauf der Frist?

Viele Grüße und Danke schonmal!

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Miete, Mietrecht, Mietminderung
Mietminderung wegen Sanierung des Balkons im Sommer?

Diesen Montag hing ein Zettel in unserem Hausflur aus (Mehrfamilienhaus zur Miete), dass die 4 Balkone der Westseite unseres Hauses von einer bestimmten Firma saniert werden sollen. Das war das erste Mal, das wir betroffenen Mieter darüber informiert wurden! Nun wurde heute Morgen das Gerüst hochgezogen, am Montag sollen die Sanierungsarbeiten beginnen und bis Mitte August dauern (4 Wochen). Wir wurden bisher immer noch nicht darüber informiert, was gemacht werden soll (auch auf Anfrage nicht). Wir wurden per Aushang dazu genötigt, den Balkon komplett zu räumen. Er ist die nächsten 4 Wochen nicht nutzbar. In unserem Jahresurlaub! Keine Wäsche, die draußen trocknen kann. Ganz zu schweigen vom Baulärm, der uns bevorsteht, vom Dreck.... Und Einbrecher haben nun leichtes Spiel, über das Gerüst in unsere Wohnung zu steigen. Außerdem sind Küche und Wohnzimmer von Bauarbeitern komplett einsehbar.... Unfassbar, was da gerade passiert...

Klar, ich erhoffe mir, dass unser Balkon nach der Sanierung wieder in Schuss ist (war er bis jetzt auch, es gab keine baulichen Mängel oder gar Gefahren... lediglich Moos, der außen an wenigen Stellen wuchs und ein paar dreckige Bodenplatten, die man aber super per Hand sauber bekam). Aber das macht man doch nicht mitten im Sommer, wenn wir auch noch unseren Jahresurlaub auf Balkonien verbringen wollten... Erholung bei Lärm und Dreck wird wohl unmöglich sein .... und so was macht man schon gar nicht ohne vorherige rechtzeitige Ankündigung bzw. Möglichkeit in einen Widerspruch zu gehen. Deswegen möchte ich von euren Erfahrungen wissen, um wieviel Prozent wir wohl die Miete mindern können? Habe mich durch diverse Urteile (Landgericht Berlin z.B.) belesen, dass bis zu 22% möglich sind. Wobei ich das aber angesichts unseres vermasselten Jahresurlaubs, der Gefahr von Einbrüchen und der tatsächlichen Minderung der Wohnqualität noch zu niedrig empfinde.....

Danke für eure Antworten!

Mietminderung, Sanierung, Balkon
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Anrecht von Mietern auf die Garage die zum Haus gehört?

Guten Tag,

Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass die Häuser auf der anderen Straßenseite zu Füchtlingsunterkunften umfunktioniert wurden. Die üblichen Probleme wie Müll/Lärm können meinem Vermieter ja erstmal egal sein, aber leider spielen seitdem auch die Kinder den ganzen Tag mitten auf der Straße mit Fahrrädern/Rollern/Fußball etc. Da sie dabei keine Rücksicht auf Eigentum dritter nehmen und auch immer wieder mit dem Fahrrad oder dem Ball auf dem Hof unseres Hauses landen haben wir seitdem das Problem, dass wir jeden Monat einen recht hohen Schaden an dem früher auf der Straße, heute deshalb schon extra auf dem Hof parkendem PKW haben. Da einmal die Woche Anzeige gegen unbekannt (und vermutlich Kind [und entsprechend auch Eltern] komplett ohne finanzielle Mittel) nichts bringt und auch nicht zielführend ist, wäre halt die Frage, ob eine dafür evtl eine Mietminderung möglich wäre.

Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung. ABER Zu dem Mietshaus gehören mehrere Garagen. Diese jedoch sind nicht an die Mieter das Hauses vermietet sondern an Ortsfremde/Nicht-Anwohnende Dritte. Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen? Und wenn ja unter welchen Bedingungen? Wir haben nämlich bereits vor knapp einem halben Jahr mal gefragt und wurden nur auf eine Warteliste gesetzt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, LG Katschka

Mietrecht, Mietminderung, Garage
Vermieter wohnt mit im Haus und benimmt sich völlig daneben. Was nun?

Wir sind im Oktober hier eingezogen und haben viel Geld in die Renovierung gesteckt. Unser Vermieter wohnt unter uns und War sehr freundlich und hat uns viel geholfen. Wir Waren wirklich sehr happy. Nun ist es so, dass er zwei Kinder im Alter von 20/22 Jahren hat. Die beiden drehen unter der Woche gern mal ihre Musik bis zum Anschlag auf und hauen die bässe ordentlich rein. Er selbst ist so um die 50 und seine Frau auch. Seit kurzem veranstalten sie fast jedes Wochenende Partys bis nachts um eins oder länger. Ich habe das eine mal gefragt ob sie noch weiter ziehen werden oder zu Hause zu ende feiern DA!!!! wir einen 9 Monate alten Sohn haben der ständig wach geworden ist. Ich wäre dann zu meinen Schwiegereltern gegangen damit er dort in ruhe schlafen kann. Tja, mein Vermieter War sofort beleidigt und meint es wäre vielleicht doch ein Fehler dass wir hier eingezogen sind. Die Frechheit von ihm so eine Aussage zu treffen finde ich unmöglich wir haben 3500 Euro in die Wohnung gesteckt und nun meint er sie würden es ja wohl bereuen. Außerdem trifft er die Aussage dass seine Kinder ja von Anfang an dagegen gewesen wären dass wir hier einziehen da wir ein Säugling haben. Ich habe versucht mit ihm normal darüber zu sprechen um eine adäquate Lösung zu finden jedoch verlief das Gespräch so dass ich mich entschuldigen sollte da seine Frau unheimlich sauer auf mich sei. Von unserem Vermieter kam überhaupt kein Verständnis. Der Vermieter sagte dann auch noch in dem Gespräch dass er ja von Anfang an uns vorgewarnt hätte dass sie keine leisen Mäuschen sein. Was können wir nun tun? er ist der Vermieter und glaubt er sei im Recht und feiert kräftig am Wochenende weiter um uns zu demonstrieren dass wir keine Chance gegen ihn haben. Er sitzt dann selbstgefällig auf seiner Terrasse und prostet seinen Kumpanen zu und hebt das Glas in unsere Richtung mit einem fiesen Grinsen im Gesicht. Mein Sohn musste nun schon das Zimmer wechseln damit er einen ruhigeren Schlaf findet jedoch geht dieses Zimmer zu Terrasse hinaus und ich befürchte jetzt schon dass er im Sommer sehr wenig Schlaf bekommt. Wir wollen auf keinen Fall für immer hier wohnen bleiben, das ist natürlich klar jedoch wollten wir die Wohnung solange nutzen bis wir unsere Eigentum verwirklicht haben. Momentan habe ich aber einfach nur große Lust auszuziehen. Ich bin jetzt auch nicht unbedingt der Typ der wegen jedem Mist die Polizei ruft aber ich muss ganz ehrlich gestehen dass ich die Nummer der Polizei auf die schnellwahltaste "Nummer 1" in mein Handy speichern möchte. Auf der anderen Seite finde ich ziemlich arm ständig die Cops wegen solchen Affen herbeizurufen. Die haben ja auch noch ein bisschen was anderes zu tun.

Mietminderung, Vermieter, Lärmbelästigung
Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?

Hallo, zur Situation: ich hatte neulich einen Notfall. Ich stand mit meinem Sohn vor verschlossener Tür unseres Miethauses. Ich rief in der Hausverwaltung an, da war aber Niemand nach 16:00 Uhr zu erreichen. Ich rief den Hausmeister an, auch Niemand zu erreichen. Ich sah mich gezwungen den Schlüsseldienst anzurufen. Der kam, machte die Tür auf und hinterließ eine riesen Rechnung die ich vor Ort mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Auf die Rechnung schrieb er noch folgendes: "kein Eigenverschulden des Mieters sondern Verschleiß der Schließanlage". Noch am Abend schickte ich dem Vermieter eine Email mit der Rechnung als PDF und einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Am nächsten Tag rief er mich an, beschimpfte mich und sagte, dass er die Rechnung auf keinen Fall übernehmen würde. Jetzt habe ich im Netzt ein wenig recherchiert und folgenden Sachverhalt herausbekommen: Sind Vermieter oder Hausverwaltung in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Notöffnung oder den Tausch des Schlosses selber in Auftrag geben. Der Vermieter ist dann im Nachhinein verpflichtet die notwendigen Kosten zu übernehmen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Vorgehen ausschließen, sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter angefochten werden. (Quelle:http://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/) Jetzt ist die Frage, was mache ich, wenn ich mein Geld innerhalb der 14 Tage nicht bekomme? Mein Vermieter neigt sehr gerne dazu sich nicht zu melden, zu verleumden und die Sache auszusitzen. Nehme ich mir einen Anwalt oder KANN ich sogar die Rechnung gegen die Miete des nächsten Monats abziehen? Wäre das überhaupt rechtens?

Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!!! Gruß elnino

PS: Ich hatte einen Schlüssel! Ich konnte mit ihm aber leider die Tür nicht aufschließen, da wie sich im Nachhinein durch den Schlüsseldienst rausstellte, dass Türschloss Aufgrund von Verschleiß defekt war!

Rechnung, Mietrecht, Mietminderung, schluesseldienst
Darf mein Vermieter im Mietvertrag die Mietminderung wegen Gaststättenlärm wirksam ausschließen?

Ich wohne nun seit Anfang September 2015 in einer neuen Mietwohnung im 4. OG. Die Wohnung ist super. Außer das etwa 2-3 x in der Woche nachts die Musik der Gaststätte im Erdgeschoss so laut ist, dass man kaum einschlafen kann. Ich habe das ganze auch schon öfters gemessen, es sind zwischen 50 und 80 dB meist zwischen 22 und 7 Uhr morgens. Im Mietvertrag habe ich gesehen, dass der Vermieter Mietminderungen wegen Beeinträchtigungen dieser Gaststätte ausgeschlossen hat: "den Mietern ist bekannt, dass im EG derzeit die Bar "..." (Name kann sich aber jederzeit ändern in einen sonstigen ähnlichen Gastronomie und Erlebnisbetrieb) befindet. Der Betrieb hat auch die Betriebserlaubnis für Livemusik, Diskobetrieb und After-Hour-Betrieb. Damit im Zusammenhang stehende Emissionen sind dem Mieter bewusst und dürfen zu keine Mietminderung oder auch nicht Einbehalt führen. Mängelansprüche hieraus gelten bereits heute als ausgeschlossen.

Ich habe mehrere widersprüchliche Infos im Internet gefunden die sich zum einen auf § 536 BGB ("Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.") beziehen, zum anderen auf § 536b BGB ("Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme").

Was kann ich in diesem Fall tun, oder muss ich das jetzt so hinnehmen?

Mietrecht, Mietminderung, Lärm, gaststätte, Ausschluß
Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Meine Mieterin soll einen Zugang der Nebenmieterin,auf die ihr vermietet Terrasse auf drängen des Verwalters freiräumen?

Hallo, ich bin seit kurzem Eigentümerin einer vermieteten ETW in einer Wohneigentümergemeinschaft. Zu der vermieteten Wohnung gehört auch eine Terrasse, die auch im Mietvertrag angegeben ist. Auch im Grundriss ist die Terrasse eindeutig dieser Wohnung zugehörig! Meine Mieterin hat, um ihr Kaminholz aufbewahren zu können, ein Holzregal zu der Seite der Nachbarwohnung hin gestellt . Die Nachbarin kann nun nicht mehr über die Terrasse und die Gartentreppe MEINER Mieterin zu ihrer Wohnung. Auf dem Grundriss ist allerdings KEIN weiterer Zugang ersichtlich und auch aus dem Mietvertrag, den ich ja vom Vorbesitzer übernommen habe, steht nichts davon das diese Terrasse eine Art Gemeinschatfsnutzung ist. Darin steht nur unter sonstige Vereinbarungen, dass die Terrasse vom Mieter auf eigene Kosten gestaltet und gepflegt wird. Diese Nachbarmieterin verlangt nun einen Zugang über die diese Terrasse. Nun soll meine Mieterin vom Verwalter aufgefordert worden sein, eben dieses Regal zu entfernen um der anderen Mieterin den Zugang über die Gartenterrasse zu ermöglichen. Ob dieser Nachbarin im Mietvertrag ein Zugang über diese Terrasse eingeräumt wude weiß ich nicht. Meine Fragen... Kann der Vervalter dies überhaupt nun von meiner Mieterin verlangen? Könnte meine Mieterin die Miete kürzen sollte sie den Zugang ermöglichen müssen?

Und noch eine andere Frage...zählt ein Hobbyraum zur Wohnfäche hinzu wenn dort eine Art Atelier drin ist, oder generell nicht? Ich danke für Anworten... Lg Samtpfote

Mietrecht, Mietminderung
Darf der Vermieter offene Posten mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Holla Community,

am Samstag (gestern) hat mir der Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2014 übergeben. Was mich verwunderte, dass obwohl ich eigentlich eine Gutschrift rausbekommen sollte, diese einfach so mit der, anfang des Jahres von mir durchgeführten MIetminderung, verrechnet wurde - ergo ich bekomme nichts raus.

Die Mietminderung habe ich durchgeführt, da die Wohnung bauliche Mängel hat (es regnet in der Küchre rein, wenns draußen regnet, extreme Zugluft an Fenstern, Gestank aus Nachbarwohnung zieht in meine) und mein Nachbar unter mir permanent den Hausfrieden gestört hat (und nachwievor noch stört). Ja, ich habe es etliche Male versucht persönlich mit dem Nachbarn zu klären, aber ohne Erfolg. Ich habe im Mietshaus (6 Parteien) als einziger die Miete gemindert, da die anderen Angst vorm Vermieter haben. Hat nix gebracht, Vermieter hat mal Null unternommen und mein Nachbar lärmt nachwievor. Habe nach drei Monaten Mietminderung wieder die volle Miete gezahlt, so dass ich nicht mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand komme und evtl. gekündigt werde.

Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass er nach einem Urteil vom Amtsgericht Bremen (Urteil vom 9. März 2011 (Az. 17 C 105/10)) die Minderung beim störenden Nachbarn einholen darf. Jedoch bekam ich in den letzten Monaten immer wieder nur ein Schreiben, dass ich bitte endlich zahlen möchte.

Was mich nun stutzig macht, darf der Vermieter einfach so offene Posten aus der Mietminderung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen? Ist dies rechtens?

Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht und den Rechtsweg einzuschlagen ist langwierig.

Kann mir jemand zufällig einen Rat geben, ob dies erlaubt ist?

Danke!

Mietrecht, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung
Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten

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