Hallo, durch einen Umstand den ich nicht zu vertreten habe, war meine Mietwohnung 74 Tage ohne Wasserverversorgung. Es gab einen Wasserrohrbruch und der Betreuer des Eigentümers in dessen Wohnung der Rohrbruch war weigerte sich den Schaden zu beheben, Die Wohnung in der sich der Rohrbruch befand war leerstehend, so das der Eigentümer und auch dessen Betreuer keine Eile hatten. Da ich weiteren Schaden vermeiden wollte habe ich die Hauptleitung abgedreht. Meine schwangerne Mieterin hat während dieser Zeit Ihre Wohnung verlassen und mußte außerhäuslich verköstigt werden. Für diese Tage möchte Sie von mir Ihre Miete zurück bekommen sowie zusätzlich noch die Fahrtkosten zu ihrer Mutter ersetzt bekommen bei der sie für diese Zeit wohnte. Wobei ich eher der Meinung bin, das ihr das nicht zusteht zumindest nicht die Fahrtkosten. Falls doch, kann ich dann den Mietausfall bei dem Verursacher einklagen und wer währe das in diesem Fall, der Betreuer oder sein Mündel? Hat so eine Klage überhaupt Erfolg? Vielen Dank