Hallo zusammen,

durch einen Wasserschaden vom Übermieter können wir (mein Mann und ich) unsere Küche mit gemieteter EBK, unser Bad und unser Schlafzimmer nicht mehr bewohnen. Die Trockenlegungsfirma meinte das unsere Wohnung entkernt werden müsse und wir mit 4 - 6 Wochen rechnen sollten. Da in unserem Haus noch eine leere Wohnung zur Verfügung stand hat uns die Vermietung diese vorübergehend angeboten. Dieses Angebot haben wir angenommen. In dieser Wohnung gibt es allerdings keine EBK. Nun wissen wir nicht wie wir uns mit der Mietzahlung zu verhalten haben. Da vom Vermieter auf unsere Frage "Wie läuft das jetzt mit der Miete/Mieten?" nur ein: "Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht." kam, wissen wir nicht ob wir 100% Mietminderung geltend machen können oder sogar zwei Mieten zahlen müssen. Wäre es denn in Ordnung wenn wir nur die Betriebskosten beider Wohnungen zahlen? Im Voraus schonmal danke für Antworten